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Was ist bei der Nachbarschaftshilfe durch Kinder und Jugendliche zu beachten?

KomNet Dialog 2245

Stand: 12.03.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen

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Frage:

Im Haushalt hilft eine Nachbarin (14 Jahre) aus und bekommt dafür ein Taschengeld. Was ist hier zu beachten? Versicherung?

Antwort:

Kinderarbeit ist im § 5 des Jugendarbeitschutzgesetzes geregelt. In der Kinderarbeitsschutzverordnung ist geregelt, daß die Arbeit auch in privaten Haushalten erfolgen darf. Bei der Arbeit sind folgende Randbedingungen zu beachten:

­- Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten muss vorhanden sein.­

- Es ist auf Sicherheitsmaßnahmen zu achten und sie sind zu erläutern.­

- Die Entwicklung der Kinder und deren Gesundheit dürfen nicht gefährdet werden.­

- Die Kinder müssen dem Schulunterricht ohne Übermüdung folgen können.­

- Die Arbeitszeit beträgt höchstens 2 Stunden täglich.

- Die Beschäftigung darf nur zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr erfolgen.

-­ Eine Beschäftigung vor dem Schulunterricht ist nicht zulässig.

- Eine Beschäftigung darf an 5 Tagen pro Woche erfolgen.

- Für Sonnabend und Sonntag gelten Sonderregelungen.

- Ein Versicherungsschutz bei einer Landesunfallkasse besteht nicht. Ggf. ist zu prüfen, ob die private Haftpflichtversicherung des "Arbeitgebers" eingreift.