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Jugendliche ohne eine Berufsausbildungsstelle bzw. ohne Beschäftigungsverhältnis haben keinen gesetzlichen Anspruch, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG untersucht zu werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nämlich nur für die Beschäftigung (Auszubildende/r, Arbeitnehmer/in, Heimarbeiter/in...) von Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind (§ 1 JArbSchG).Jugendliche bis zur Vollendun ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6633
über den Kinderarbeitsschutz.Neben der praktischen Arbeit im Betrieb sollen den Praktikanten auch Informations- und Beobachtungsmöglichkeiten geboten werden. Bei der Beschäftigung von Praktikanten, die jünger als 18 Jahre sind, müssen bei der praktischen Arbeit die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beachtet werden! Demnach dürfen sie grundsätzlich nicht mit solchen Arbeiten beschäftigt ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259
Jugendliche dürfen nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG nur mit den dort unter Punkt 3 - 7 genannten Arbeiten beschäftigt werden, wenn die Arbeiten zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig ist und ihr Schutz durch einen Fachkundigen gewährleistet ist.Im Kommentar Zmarzlig/Anzinger Jugendarbeitsschutzgesetz ist z.B. das Verbot der Beschäftigung mit Lichtbogen- und Gasschweißen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 10996
Kinderarbeit ist im § 5 des Jugendarbeitschutzgesetzes geregelt. In der Kinderarbeitsschutzverordnung ist geregelt, daß die Arbeit auch in privaten Haushalten erfolgen darf. Bei der Arbeit sind folgende Randbedingungen zu beachten:- Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten muss vorhanden sein.- Es ist auf Sicherheitsmaßnahmen zu achten und sie sind zu erläutern.- Die Entwicklung der Kinder ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2245
Nein; an Sonntagen dürfen Jugendliche keine Zeitungen austragen. Die am Sonntag zulässigen Arbeiten sind in § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz abschließend aufgeführt. ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 703
Vorschriften, im vorliegenden Fall die Regelungen der Biostoffverordnung/BioStoffV, zu beachten. Auch sollte bei Arbeiten in kotbelasteten Bereichen die Einhaltung üblicher Hygienestandarts und die Verwendung von Atemschutz eine Selbstverständlichkeit sein. Das Ausmaß der Gefährdung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind jeweils im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber tätigkeitsbezogen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3449
bei ihm Beschäftigte und durch Mitglieder seines Haushalts an der Arbeitsstätte und in seinem Haus schützen. Soweit deren Abgabe nach § 9 Absatz 1 oder § 10 Absatz 1 und 4 des Jugendschutzgesetzes verboten ist, darf der Arbeitgeber Jugendlichen keine alkoholischen Getränke , Tabakwaren oder anderen dort genannten Erzeugnisse geben."Bei Tätigkeiten, die nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen ...
Stand: 29.06.2023
Dialog: 5829
geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind."Bei einem Ferienjob werden im Regelfall die Anforderungen des Absatz 2 zum tragen kommen und es ist keine Untersuchung erforderlich. Siehe hierzu auch die Informationen der Broschüre für Arbeitgeber, Ausbilder und Lehrer ...
Stand: 23.06.2023
Dialog: 42348
Grundsätzlich obliegen arbeitsschutzrechtliche Pflichten als auch die Pflichten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG dem direkten Arbeitgeber, in diesem Fall also dem Nachunternehmer als Arbeitgeber des Jugendlichen.§ 8 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet aber die Arbeitgeber zur Zusammenarbeit. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6654
Nein, für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind, ist eine Erstuntersuchung nicht erforderlich (siehe § 32 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)).Weiterführende Informationen zum Thema "Ferienarbeit" bietet die Arbeitsschutzverwaltung NRW ...
Stand: 03.07.2024
Dialog: 710
Jugendarbeitsschutzgesetz „Gefährliche Arbeiten“ dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können.Generell kann dem Einsatz von Jugendlichen im Bereich der Pflege von verletzten oder kranken Tieren daher nur zugestimmt ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13066
leicht und für sie geeignet ist."Da wir annehmen, dass Sie als Unternehmen anfragen, gibt es für Sie keine Möglichkeit der Beschäftigung eines vollzeitschulpflichtigen Kindes.Sofern Sie als Privatperson anfragen, wäre das Rasenmähen zwar grundsätzlich unter § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a) KindArbSchV einzustufen, gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 ist jedoch insbesondere das Arbeiten an Maschinen (Unfallgefahren ...
Stand: 22.06.2024
Dialog: 43960
in der Woche beschäftigt werdenHinweis:Auf die Informationen zum Thema "Jugendarbeitsschutz" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) möchten wir hinweisen. ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 42755
im Rahmen des Betriebspraktikums finden die § 7 Satz 1 Nr.2 und die §§ 9 bis 46 JArbSchG entsprechend Anwendung. Sie dürfen nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Es gibt Regelungen zu Pausen, täglicher Freizeit, Nachtruhe, Unterweisung, etc., siehe JArbSchG.Sie dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten (§ 22 ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234
Nach § 4 „Allgemeine Grundsätze" Nummer 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist Folgendes zu beachten:„Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 43868
) Absatz 1 gilt nicht für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind."Nach den Begriffsbestimmungen ist ein Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.Damit ist die Person bei Eintritt in das Berufsleben kein Jugendlicher ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28626
Bei der Beschäftigung von Personen zwischen 15 und 18 Jahren (Jugendliche) gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten, wobei eine Beschäftigung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt ist.Es gibt bestimmte Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot. So ist eine Beschäftigung an Samstagen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 361
der JArbSchUV mit der Festlegung, welche Angaben der Arbeitgeber vom Arzt erhält. Darüber hinaus werden in die Bescheinigung bei Bedarf die Arbeiten aufgenommen, bei deren Ausführung der Arzt eine Gefährdung der Gesundheit oder der Entwicklung des Jugendlichen sieht (§ 39 Abs. 2 JArbSchG). ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2222
ist für vier Wochen/20 Tage pro Jahr zulässig. Die Höchstarbeitszeit beträgt acht Stunden/Tag bzw. 40 Stunden/Woche. Auch hier gilt die 5-Tage-Woche.Bei den Tätigkeiten hinter der Bedientheke wäre auch in den Ferien sicherzustellen, dass keine Beschäftigung mit gefährlichen Arbeiten (vgl. § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz) erfolgt. Hierzu könnten bspw. die Wurstschneidemaschinen gehören. ...
Stand: 30.09.2024
Dialog: 44023
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) heranzuziehen. Gemäß § 2 JArbSchG handelt es sich bei dem 17-jährigen um einen Jugendlichen. Die Beschäftigungsverbote und Einschränkungen für Jugendliche finden sich im zweiten Titel des Gesetzes (§§ 22 ff JArbSchG), insbesondere im § 22.Danach dürfen Jugendliche u. a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28824