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Rechtsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bilschirmarbeitsverordnung, u.s.w..Die Gefährdungsbeurteilung ist Arbeitgeberpflicht, d.h. der Arbeitgeber ist für das ordnungsgemäße Erstellen der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.Aufgabe des Betriebsarztes ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
Nach § 6 Absatz 11 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.Konkretisiert ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4153
In allen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist zu dieser Frage nichts ausgeführt. Nach eben diesen Vorschriften ist aber der Arbeitgeber der Normadressat aller Regelungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-). Er ist in der Organisationsverpflichtung; er muss die entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen durchführen usw. Daher braucht auch die Gefährdungsbeurteilung nicht unterschrieben ...
Stand: 05.12.2022
Dialog: 5686
durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten. Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und können in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes ersetzen, sollten aber eng mit ihnen zusammenwirken ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
für Arbeitssicherheit hat der Unternehmer keine Weisungsbefugnis über Fragen des Arbeitsschutzes. Nach § 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber bei Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Das ist nur möglich, wenn keine Weisungsbefugnis besteht. ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25348
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt zur Beratung des Arbeitgebers verpflichtet.Weitere betriebliche Akteure, die unterstützen und sich beteiligen können, sindFührungskräfte,Betriebs-/Personalrat,ggf. PersonalabteilungBeschäftigteVerantwortliche für Betriebliches Eingliederungsmanagement, Datenschutzbeauftragte ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 42911
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- trifft zu der Thematik unter § 5 Abs. 2 ArbSchG eine eindeutige Aussage:Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Auch die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - bezieht sich unter § 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12608
Wie von Ihnen beschrieben, sind Sie beim Unternehmer selbst angestellt. Es besteht das im Arbeitsschutzgesetz beschriebene "Arbeitgeber-Beschäftigtenverhältnis". Insofern muss eine Gefährdungsbeurteilung auch für die Tätigkeiten der interne SiFa erstellt werden (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz). Vorschriften, die die SiFa aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse hier ausnehmen, existieren ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 19402
zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.Dabei gehört es zu seiner Pflicht, eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten anzustreben. Zu seiner Unterstützung hat der Arbeitgeber Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte zu bestellen, die ihn in Fragen des Arbeitsschutzes beraten.Eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12404
Zeitzone befinden."Die Seite weist Links zu den Checklisten für gesunde Arbeit zu Hause des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) auf.Der CHECK-UP Homeoffice - Langversion gibt Beschäftigten konkrete Gestaltungsempfehlungen und kann von Arbeitgebenden als Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen genutzt werden.Die Seite der DGUV „Auch für mobile Arbeitsplätze muss ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 43869
Der § 5 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- führt in Absatz 2 recht allgemein aus, dass bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreicht. So entsteht der Eindruck, dass für verschiedene Betriebsstätten eine generelle Gefährdungsbeurteilung ausreichen könnte. Da die verschiedenen Rechtsverordnungen zum ArbSchG, wie die Gefahrstoffverordnung, ...
Stand: 19.02.2016
Dialog: 25969
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber Normadressat für die den Arbeitsschutz betreffenden Bestimmungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).Entsprechend werden Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber durchgeführt. Folglich braucht eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich keine Unterschrift, da der Arbeitgeber letztlich in der Verantwortung steht, auch dann, wenn Pflic ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024
auch eine einheitliche Dokumentation zu gewährleisten. Das Gremium sollte im Hinblick auf psychische Faktoren über die intensive Einbeziehung der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit hinaus allerdings auch die Vernetzung mit ggf. bereits bestehenden anderen Gremien und Strukturen wie dem Betrieblichen Gesundheitsschutz und dem Qualitätsmanagement anstreben und die Beschäftigten intensiv einbinden. Fazit ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 23785
In Ihrem Fall ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, wenn die Sicherheit anderer Personen durch die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gefährdet ist.Grundsätzlich muss keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, wenn ein Betrieb keine Beschäftigten hat. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen ...
Stand: 12.12.2017
Dialog: 30842
Eine besondere Qualifikation für externe Dienstleister ist im Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG nicht definiert.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für eine qualitativ einwandfreie Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die Vergabe nach außen ist ein rein privatrechtliches Verhältnis und kann prinzipiell an jeden erfolgen. Die Aufsichtsbehörden werden allerdings die Gefährdungsbeurteilung und Dokumentatio ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 2691
der allgemeinen Grundsätze des § 4 Arbeitsschutzgesetz entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.Wie man dieses in der Praxis durchführt und lebt, liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Man muss nicht unbedingt jedes einzelne Arbeitsmittel, z. B. jede im Betrieb vorhandene Bohrmaschine, in der Gefährdungsbeurteilung aufführen. Hier reicht es aus, z. B. eine Arbeitsmittelgruppe zu definieren. Gehen ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 6180
und dem gewählten Verfahren ab. Neben der schon angesprochenen wichtigen eigenen Erfahrungen der Mitarbeiter scheint es sinnvoll, eine in Arbeitsschutzbelangen kundige Person - hier bieten sich Betriebsarzt/Sicherheitsfachkraft an - einzubinden. Diese wiederum beziehen den Mitarbeiter in geeigneter Form ein. Ganzheitliche Instrumente zur Gefährdungs- und Belastungbeurteilung beinhalten sowohl Verfahrensteile ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 171
Die Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung werden in § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. So muss der Arbeitgeber über die nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen• das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,• die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und• das Ergebnis ihrer ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 43903
Die von Ihnen gestellte Frage ist sinngemäß auf alle Rechtsvorschriften anwendbar, in denen Gefährdungsbeurteilungen gefordert werden, wie z. B. nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, aber auch für den Betrieb von Arbeitsmitteln gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.Allgemein gilt: Der Arbeitgeber darf sich fachkundiger Personen bedienen, die in seinem Auftr ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 6429
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035