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Für diese Arbeiten gibt es eine spezielle Handlungshilfe; z. B. die DGUV Information 203-063 (bisher: GUV-I 8755) „Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Abwasserentsorgungsbetrieben“.Der Arbeitgeber hat entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und Gefahrstoffverordnung - GefStoffV eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dabei ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 5602
Die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG . Die Aspekte der Gefährdungen, die sich durch die nachgeordneten Verordnungen (wie z.B. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung etc.) ergehen, sollen innerhalb der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz bearbeitet werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist nur dann ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 13760
In der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung muss u.a. das "Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten werden (§ 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sofern man hierzu Rechtsquellen heranzieht, ist es sinnvoll, diese kurz anzugeben. Dies erleichtert die Arbeit bei zukünftigen Überarbeitungen der Gefährdungsbeurteilung und lässt für jedermann die Beurteilungsgrundlage erkennen. Zumindest ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 12013
Ja, die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sowie die Ergebnisse aus den Ermittlungspflichten und die getroffenen Maßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- können in einem Dokument zusammengefasst werden.Das ArbSchG sieht von sich aus bereits die Ermittlung aller Gefährdungen und die Dokumentation ...
Stand: 03.03.2020
Dialog: 2229
Die Gefährdungsbeurteilung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- Aufgabe des Arbeitgebers. Beim Werksvertrag bleibt der Nachunternehmer Arbeitgeber für seine Beschäftigten, die Gefährdungsbeurteilung ist damit ausschließlich seine Angelegenheit (vgl. Factsheet 80 der OSHA . Auf die Regelungen der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention (insbesondere § 5 - Vergabe von Aufträgen) weisen ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 11332
Die Form einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgegeben. Es ist nur erforderlich, alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Wenn er sich Kapitel "zuliefern" läßt, hat er die Möglichkeit zu bestimmen, wie gearbeitet werden soll. Nur in Bezug auf die Fachkraft ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25348
Nein, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Belastungen der Arbeit ermittelt und beurteilt. Psychische Probleme aus der Privatsphäre oder Suchtprobleme sind nicht Inhalt der Gefährdungsbeurteilung. Es ist jedoch möglich, im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge spezifische Gefährdungen für ausgewählte Personengruppen zu erfassen und beurteilen.Zu beurteilen sind nach Verständigung ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 42912
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber Normadressat für die den Arbeitsschutz betreffenden Bestimmungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).Entsprechend werden Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber durchgeführt. Folglich braucht eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich keine Unterschrift, da der Arbeitgeber letztlich in der Verantwortung steht, auch dann ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024
mit der Übernahme von Arbeitgeberpflichten schriftlich beauftragten (§ 13 Arbeitsschutzgesetz).Der Arbeitgeber der Beschäftigten, die im Werkvertrag im fremden Betrieb tätig werden, muss für die Tätigkeiten seiner Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz) durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich in diesem Fall auch auf die Tätigkeit des Beschäftigten bei der Arbeit ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 13454
Es ist ausreichend, wenn in der Gefährdungsbeurteilung auf die Arbeitsanweisungen verwiesen wird.Grundsätzliche Vorgaben zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung finden sich im § 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Danach muss der Arbeitgeber "über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis ...
Stand: 09.08.2020
Dialog: 43246
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sieht in § 5 ArbSchG vor, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen hat. Er soll mögliche Gefahren ermitteln und daraufhin geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Diese Vorschrift dient vor allem dem Schutz des Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz. Nimmt der Arbeitgeber diese nicht vor, bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer einem potentiell höheren ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42625
, hat der Unternehmer nach DGUV Vorschrift 1 § 3 Abs. 1 durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen entsprechend § 5 Absatz 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln, welche Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 erforderlich sindNach hiesiger Auffassung muss der Arbeitgeber keine Gefährdungsbeurteilung für die psychische Belastung des Betriebsrates erstellen ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 25946
Eine besondere Qualifikation für externe Dienstleister ist im Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG nicht definiert.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für eine qualitativ einwandfreie Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die Vergabe nach außen ist ein rein privatrechtliches Verhältnis und kann prinzipiell an jeden erfolgen. Die Aufsichtsbehörden werden allerdings die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 2691
Die Verpflichtung für einen Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung usw.Gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 4629
Eine Rechtsverordnung, mit der konkrete Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gestellt werden, ist in Deutschland nicht erlassen. Wie in den "Gemeinsame Grundsätze zur Erstellung von Handlungshilfen" beschrieben, hat der Gesetzgeber bewusst den Betrieben einen breiten Spielraum für die Gefährdungsbeurteilung gelassen. Die Handlungshilfe wurde daher im Bundesarbeitsblatt ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 1179
Es ist durchaus möglich für die Tätigkeit als Haustechniker eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu machen. Grundgedanke des § 5 Arbeitsschutzgesetz ist es ja, alle Gefährdungen, die auf den Arbeitnehmer einwirken, zu erfassen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen abzuleiten. Grundstruktur einer Gefährdungsbeurteilung wäre dann "Tätigkeit als Haustechniker", Gefährdungen ergäben sich aus z. B ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166
- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,5.unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,6.psychische Belastungen bei der Arbeit."Die Gefährdungsbeurteilung wird tätigkeitsbezogen und nicht personenbezogen durchgeführt. Der einzelne Beschäftigte wird in der Gefährdungsbeurteilung nicht aufgeführt, somit wird die Anonymität der Beschäftigten gewahrt.Umfangreiche ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
wurden, aber auch der Betriebsrat und Beschäftigte, soweit sie zur Wahrnehmung ihrer Pflichten Einblick in die Dokumentation nehmen müssen.Unterweisungen der Beschäftigten sind in der Sprache vorzunehmen, die verstanden wird.Ein weiterer Aspekt ist allerdings das Recht der Aufsichtsbehörden, Einblick in die Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nehmen zu können. Hier greift § 23 ...
Stand: 28.11.2022
Dialog: 6644
Wie von Ihnen beschrieben, sind Sie beim Unternehmer selbst angestellt. Es besteht das im Arbeitsschutzgesetz beschriebene "Arbeitgeber-Beschäftigtenverhältnis". Insofern muss eine Gefährdungsbeurteilung auch für die Tätigkeiten der interne SiFa erstellt werden (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz). Vorschriften, die die SiFa aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse hier ausnehmen, existieren ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 19402
Die Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung werden in § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. So muss der Arbeitgeber über die nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen• das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,• die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und• das Ergebnis ihrer ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 43903