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Ein SiGe-Plan muss immer dann erstellt werden, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber (auch Generalunternehmen mit mit Subunternehmen) auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und - eine Vorankündigung zu übermitteln ist, oder - gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 Baustellenverordnung -BaustellV- ausgeführt werden. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Umfang (Zeit, Dauer ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20775
ausreichend. Das heißt, dass alle Gefährdungen, die baustellenspezifisch zusätzlich zu den gleichartigen Arbeitsplätzen oder Tätigkeiten auftreten, beurteilt werden müssen. Dies hat für jede Baustelle, unabhängig der Baustellengröße, erneut zu erfolgen. Nach § 6 ArbSchG muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen ...
Stand: 18.05.2015
Dialog: 23867
Zur Beantwortung der Frage ist die Baustellenverordnung (BaustellV) heranzuziehen. In § 3 Koordinierung heißt es dort:"(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der nach § 4 Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 17555
Gemäß § 2 Abs. 3 Baustellenverordnung (BaustellV) ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) zu erstellen, wenn- auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, eine Vorankündigung zu übermitteln istoder- auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden.Der SiGePlan muss ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 8182
Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und die Unfallverhütungsvorschriften richten sich an den Arbeitgeber bzw. Unternehmer, welcher die Tätigkeiten ausführt. In der DGUV Vorschrift 38 (bisher: BGV C 22) "Bauarbeiten" ist nachzulesen, dass die Unfallverhütungsvorschrift für Bauarbeiten gilt. Hiernach sind Bauarbeiten Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung ...
Stand: 14.03.2016
Dialog: 26141
Nach § 2 der Baustellenverordnung/BaustellV für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage überschreitet, der zuständigen Behörde (in der Regel Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz) spätestens zwei Wochen vor Einrichtung de ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2098
Nach § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung/BaustellV sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) die notwendigen Einrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung der gegenseitigen Gefährdung und zur Erfüllung der Arbeitsschutzbestimmungen zeitlich und in ihrer Ausführung darzustellen. Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 31 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan besc ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2101
Einzelne Begriffe aus der Baustellenverordung werden in der RAB 10 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) erklärt.Hier heißt es unter Punkt 12:"Tätigwerden von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber liegt dann vor, wenn absehbar ist, dass Beschäftigte von mindestens zwei Arbeitgebern gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle Arbeiten verrichten.Tätigwerden von Beschäftigten mehrerer ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43862
Für die Kaminsanierung muss der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Bezirksregierungen, Dez. 56) eine Vorankündigung übermittelt werden, wenn entweder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage betragen wird oder die Dauer der Arbeiten mehr als 30 Tage beträgt und an mindestens einem Tag mehr als 20 Personen auf der Baustelle tätig sein werden. Der Baubeginn muss darüber ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 3524
Die Verantwortung von Änderungen an Gerüsten trägt der Unternehmer, welcher die Änderungen von seinem Personal ausführen lässt. Dabei ist es unerheblich, ob er im Auftrag oder auf eigene Initiative tätig wird. Änderungen an Gerüsten dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Die Abnahme von Gerüsten - gleich ob sie neu erstellt oder umgebaut werden - muss durch eine befähigte Person ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2096
Erfüllt ein Bauvorhaben die Kriterien des § 2 Absatz 2 der Baustellenverordnung (BaustellV), muss spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle die Vorankündigung - an die nach Landesrecht zuständige Arbeitsschutzbehörde - übermittelt werden.Für das Erstellen und Unterschreiben, sowie die Übermittlung trägt der Bauherr bzw. ein von ihm gemäß § 4 BaustellV „beauftragter Dritter ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 43494
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für den Bauherrn, eine Baumaßnahe durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit begleiten bzw. betreuen zu lassen. Die Verpflichtung zur Bestellung/Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegt ausschließlich Arbeitgebern (Arbeitssicherheitsgesetz). Das heißt, die einzelnen Arbeitgeber (Gewerke), welche für die Bauausführung beauftragt ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 42610
, dass für ein Einfamilienhaus eine Vorankündigung (§ 2 Abs.2 BauStellV) nicht zu übermitteln ist. Sofern auf der Baustelle jedoch Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ist ein Koordinator (§ 3 BauStellV) erforderlich. Ist für eine Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, eine Vorankündigung zu übermitteln, oder werden auf einer Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig ...
Stand: 13.11.2017
Dialog: 2086
den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen und beaufsichtigen wie weitere beauftragte Koordinatoren. Die in Ihrer Frage aufgezeigten Parallelen zwischen Bauherrn und Unternehmer mit entsprechenden Möglichkeiten der Delegation von Aufgaben sind u. E. so nicht übertragbar. Der Bauherr ist kein Arbeitgeber/Unternehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG. Allerdings kann er gemäß § 7 BauStellV ...
Stand: 06.03.2013
Dialog: 18081
zu berücksichtigen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Arbeitgeber, die selbst auf der Baustelle tätig sind.Somit sind die Arbeitsschutzvorschriften auch durch einen Unternehmer ohne Beschäftigte einzuhalten. Die elektrischen Betriebsmittel sind somit entsprechend zu prüfen. ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30846
Bauherr ist, wer die Errichtung, Änderung oder den Abbruch einer baulichen Anlage veranlasst und tatsächlich Einfluss auf das Baugeschehen hat. Dies ist in der Regel der Inhaber der Baugenehmigung. Er muss nicht Eigentümer des Baugrundstücks sein.Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er hat eine umfassende Fürsorgepflicht für die Organisation ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 5559
und Aufgaben des Koordinators nach BaustellV.Sie sollten auf Basis der RAB 31 und auch der RAB 30 sorgfältig prüfen, ob Sie die Anforderungen an den Inhalt des SiGe-Plans erfüllen können. Darüber hinaus sollten Sie, wenn möglich, eng mit dem Koordinator zusammenarbeiten, der ja schon während der Planungsphase bestellt sein muss. Rechtliche Probleme werden allerdings dann auftreten, wenn Sie die Funktion ...
Stand: 13.01.2018
Dialog: 2047
Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Erläuterung zur Baustellenvorordnung vom 15.01.1999, welche im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) unter der Federführung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt wurde, lockerte den Begriff des Arbeitgebers beim Tätigwerden eines Generalunternehmers (GU ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25547
der Wahrnehmung der AufgabenDie Beauftragung des „beauftragten Dritten“ muss rechtzeitig und sollte schriftlich geschehen. Die Beauftragung kann sich auf einen Teil der oben genannten Maßnahmen beziehen. In diesem Fall ist der Bauherr verpflichtet, die verbleibenden Maßnahmen selbst zu treffen. Je nach Umfang der Beauftragung ist er dann von seinen Pflichten nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 befreit.Erfolgt ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 43197