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Was muss eine Vorankündigung nach Baustellenverordnung beinhalten?

KomNet Dialog 2098

Stand: 13.01.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsschutzorganisation auf Baustellen

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Frage:

Was muss eine Vorankündigung nach Baustellenverordnung beinhalten? Gibt es Vordrucke/Muster?

Antwort:

Nach § 2 der Baustellenverordnung/BaustellV für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage überschreitet, der zuständigen Behörde (in der Regel Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz) spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln..."

Die Inhalte der Vorankündigung ergeben sich aus Anhang I zur BaustellV.

Ein Muster der Vorankündigung ist als Anlage A in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 10 enthalten und kann von der Homepage der BAuA heruntergeladen werden