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KomNet-Wissensdatenbank

Darf ich als Sicherheitsingenieur einen SiGe-Plan erstellen?

KomNet Dialog 2047

Stand: 13.01.2018

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsschutzorganisation auf Baustellen

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Frage:

Darf ich als Maschinenbauingenieur mit einem zusätzlichen Abschluß als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur) einen SiGe-Plan erstellen.

Antwort:

Der § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) bestimmt lediglich, dass unter bestimmten Voraussetzungen dafür zu sorgen ist, dass vor Einrichtung der Baustelle ein SiGe-Plan erstellt wird. Konkrete Anforderungen an die formelle Qualifikation der Personen, die diesen Plan erstellen, werden weder in der BaustellV noch in der zugehörigen Regel für Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 31 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, SiGePlan gestellt.


Sowohl Sie als auch Ihr Auftraggeber müssen sich aber sicher sein können, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen besitzen. Die für die Erarbeitung des SiGe-Plans erforderlichen baufachlichen Kenntnisse dürfen nicht unterschätzt werden! Die RAB 30 - Geeigneter Koordinator gibt unter Ziffer 4 einen Überblick über die Qualifikation und Aufgaben des Koordinators nach BaustellV.


Sie sollten auf Basis der RAB 31 und auch der RAB 30 sorgfältig prüfen, ob Sie die Anforderungen an den Inhalt des SiGe-Plans erfüllen können. Darüber hinaus sollten Sie, wenn möglich, eng mit dem Koordinator zusammenarbeiten, der ja schon während der Planungsphase bestellt sein muss. Rechtliche Probleme werden allerdings dann auftreten, wenn Sie die Funktion des Koordinators übernehmen sollen, da Sie möglicherweise nicht über die in der RAB 30 geforderten baufachlichen Kenntnisse verfügen.