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Brauchen wir neben dem SiGeKo eine sicherheitstechnische Betreuung unserer Baustelle?
KomNet Dialog 42610
Stand: 26.02.2019
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsschutzorganisation auf Baustellen
Frage:
Wir planen zur Zeit den Neubau eines Produktionswerkes. Aktuell haben wir einen SiGeKo für die Baustelle beauftragt. Brauchen wir dazu parallel eine sicherheitstechnische Betreuung der Baustelle bzw. ab welchem Zeitpunkt brauchen wir eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung des neuen Werkes?
Antwort:
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für den Bauherrn, eine Baumaßnahe durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit begleiten bzw. betreuen zu lassen. Die Verpflichtung zur Bestellung/Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegt ausschließlich Arbeitgebern (Arbeitssicherheitsgesetz). Das heißt, die einzelnen Arbeitgeber (Gewerke), welche für die Bauausführung beauftragt sind, müssen die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Unternehmens und der beauftragten Arbeiten eigenständig regeln.
Sind während der Bautätigkeiten gleichzeitig auch Beschäftigte des Bauherrn (Nutzer des Werkes) am Standort eingesetzt, so ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Bauherrn zu involvieren. Darüber hinaus kann es dann Sinn machen, zusätzlich zu dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator noch einen Fremdfirmenkoordinator (gemäß DGUV Vorschrift 1) einzusetzen.
Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung des neuen Produktionswerkes ist anschließend durch den Arbeitgeber des Werkes zu organisieren.