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KomNet-Wissensdatenbank

Mindestanforderungen an einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auf Baustellen

KomNet Dialog 2101

Stand: 13.01.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsschutzorganisation auf Baustellen

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Frage:

Welche Mindestanforderungen werden an einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auf Baustellen gestellt? Was muss er beinhalten? Wie muss er aussehen?

Antwort:

Nach § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung/BaustellV sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) die notwendigen Einrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung der gegenseitigen Gefährdung und zur Erfüllung der Arbeitsschutzbestimmungen zeitlich und in ihrer Ausführung darzustellen.

Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 31 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan beschreibt die Anforderungen an Inhalt und Form eines SiGePlans. Umfang und äußeres Erscheinungsbild eines SiGePlans bleiben dem Bauherrn überlassen. Mit dem als Anlage A der RAB 31 beigefügten Leitfaden werden Empfehlungen zur entsprechenden Ausarbeitung eines SiGePlans, der die Anforderungen der BaustellV erfüllt, gegeben.