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festgelegt.Nach § 13 „Pflichtenübertragung“ der DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention kann der Unternehmer zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
die Aufgabendelegation an geeignete und zuverlässige Personen überprüfen und bei Zustimmung die schriftliche Beauftragung entsprechend korrigieren muss. Ggfs. sind andere arbeitsrechtliche Aspekte mit zu berücksichtigen, wie z. B. die Beteiligung des Betriebs-/Personalrates. ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
/Qualifikationen sind erforderlich oder sinnvoll?Die Verantwortung für die Beauftragungen hat erst einmal der Arbeitgeber. Weiter verantwortlich sind nach § 13 ArbSchG sein gesetzlicher Vertreter und z. B. andere Personen, die mit der Leitung des Unternehmens oder des Betriebes beauftragt sind. Daneben kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit einzelnen Aufgaben beauftragen ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
erfolgen.Das gleiche gilt bei Unternehmerwechseln: jeder Arbeitgeber entscheidet für sich, wie er die Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Verordnungen wahrnehmen und organisieren will. Danach kann die Beauftragung geeigneter Personen erfolgen. So bleibt es ihm auch freigestellt, die bestehende Organisation erst einmal zu übernehmen, aber auch dies muss schriftlich mitgeteilt werden.Die ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
Anordnungen und Maßnahmen zu treffen.Die konkret wahrzunehmenden Pflichten werden von der Unternehmensleitung im Rahmen einer schriftlichen Beauftragung übertragen. Sie können im Arbeitsvertrag beschrieben sein; meistens ergeben sie sich aus einem Organisationsschema oder aus einer Stellenbeschreibung. Wichtig ist, dass sie möglichst konkret schriftlich dokumentiert sind10 ...." ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43607
des Arbeitgebers." Und: "Die übertragenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsaufgaben sowie die sich hieraus ergebenden Pflichten und Kompetenzen und Sachmittel des Beauftragten sollen so präzise wie möglich schriftlich niedergelegt werden. Diese Angaben müssen nicht notwendig in der schriftichen Beauftragung enthalten sein, sondern können sich auch aus anderen, in Bezug genommenen Unterlagen ergeben." Fazit ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
für den übertragenen Aufgabenbereich vorhanden sein, nicht aber unbedingt durch Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen nachgewiesen werden. Frage 2: Wie kann eine schriftliche Beauftragung / Pflichtenübertragung formuliert werden, damit eine wirksame Pflichtenübertragung für einen freiberuflichen „Beschäftigten“ besteht. Diesen externen Beauftragten müssen zusätzlich zu den im Auftrag (etwa im Dienst- oder Werkvertrag ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25557
und den daraus resultierenden Maßnahmen möglich sein. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und die Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.Ein Muster für eine Pflichtenübertragung findet sich unterhttp://www.gda-orgacheck.de/daten/praxishilfen/GDA_PH_Pflichtenuebertragung_2014_1505_online.pdf ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
Aus einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten beim betrieblichen Arbeitsschutz ergeben sich für den Verpflichteten die gleichen Konsequenzen wie für den Arbeitgeber. Hinsichtlich der Haftung bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten/Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. §§ 104ff. SGB VII).Das Sozialgesetzbuches VII (Gesetzliche Unfallversicherung) regelt im 4. Kapitel die Haftu ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 4617
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
Im Arbeitsschutz sind unter Unternehmerpflichten diejenigen Pflichten zu verstehen, die der Arbeitgeber durch die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen hat. Dies können u. a. die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Mitarbeiter, Bereitstellung geeigneter PSA (persönliche Schutzausrüstung) oder auch Schaffung einer geeigneten Organisation sein.Im § 13 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
Die Aufgabenaufzählung des § 6 ASIG ist im Zusammenhang zu sehen mit § 5 ASIG: "der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die Aufgaben nach § 6 ASIG zu übertragen, soweit dies für den Betrieb erforderlich ist." Bei der Bestellung und Übertragung der Aufgaben sind alle Aspekte zu prüfen, die bei der Übertragung von Aufgaben wichtig sind, wie Fach ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
Unseren Erachtens, fallen Stations- und Bereichsleitungen nicht unter §13 Abs.1 Punkt 4 ArbSchG. Jedoch kann der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 2 "zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen".Hinweis:Ein Muster zu dieser Pflichtenübertragung finden Sie auf der Seite der GDA (Gemeinsame Deutsche ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42626
aus § 13 DGUV Vorschrift 1 zur Pflichtenübertragung wird in der entsprechenden DGUV Regel 100-001 unter dem Punkt 2.12 folgendermaßen definiert:"Der Unternehmer hat vor der Beauftragung zu prüfen, ob die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen zuverlässig und fachkundig sind. Zuverlässig sind die für die Pflichtenübertragung vorgesehen Personen, wenn zu erwarten ist, dass diese die Aufgaben ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 5738
nachzukommen.Beabsichtigt ein Arbeitgeber die ihm obliegenden Pflichten zu delegieren, geht dieses nur in Form einer schriftlichen Pflichtenübertragung. Ein Muster für eine Plichtenübertragung finden Sie unter www.gda-orgacheck.de.Das Vorschriftenwerk der Unfallversicherungsträger finden Sie unter https://publikationen.dguv.de. ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 13048
der Prävention" konkretisiert. Das Vorschriften und Regelwerk der DGUV finden Sie unter http://publikationen.dguv.de .Gem. Nr. 2.12. der DGUV Regel "Grundsätze der Prävention" gehören zu diesen Personen auch "betriebsfremde Dienstleister". Insoweit kann eine Pflichtenübertragung auch auf externe Personen erfolgen, was aber vertraglich zu fixieren ist.In jedem Fall müssen hierbei die Kriterien:- schriftliche ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 29882
der Betriebsorganisation nicht geeignet ist, die üblichen Arbeitgeberpflichten zu erfüllen. Verleiher und Entleiher schließen über die Arbeitnehmerüberlassung einen schriftlichen Vertrag. Darin sind die Person(en), die wahrzunehmenden Tätigkeiten sowie die Arbeitsbereiche, das Entgelt und auch arbeitsschutzrechtliche Aspekte festzulegen. Verantwortlich für die Arbeitsschutzmaßnahmen im Überlassungsprozess, also ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
"Nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention". Im zunehmenden Maße wächst das Erfordernis ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
das Vorschlagsrecht nach Satz 1 zu. Lehnt der Arbeitgeber oder das zuständige Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs den Vorschlag ab, so ist dies den Vorschlagenden schriftlich mitzuteilen und zu begründen; der Betriebsrat erhält eine Abschrift."Ist ein Zustand nicht sicherheitsförderlich und die Gesundheit gefährdet, sind die Mängel dem Schulträger zu melden und auf Beseitigung zu drängen ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 24784