Ergebnisse 1 bis 19 von 19 Treffern
Der Arbeitgeber ist nach den Pflichten in den §§ 3, 4, und 5 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG sowie der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen - PSA bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung) für die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich. Bei Zeitarbeitnehmern ist dies als Arbeitgeber der Verleiher ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 10461
Im Arbeitsschutz sind unter Unternehmerpflichten diejenigen Pflichten zu verstehen, die der Arbeitgeber durch die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen hat. Dies können u. a. die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Mitarbeiter, Bereitstellung geeigneter PSA (persönliche Schutzausrüstung) oder auch Schaffung einer geeigneten Organisation sein.Im § 13 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
, - Polier, - Schichtführer aber auch - betriebsfremde Dienstleister."Sachkunde, bezogen auf den Arbeitsschutz, ist demgegenüber die Fähigkeit, bestimmte Einrichtungen, Arbeitsmittel, PSA etc. auf Einhaltung von Schutzvorschriften zu prüfen (z. B. im Rahmen der Prüfungen von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV durch befähigte Personen). Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 5738
ist die Pflicht des Arbeitsgebers zur Schaffung einer geeigneten Organisation und zur Einbindung des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Führungsstrukturen. Es können nicht nur Beschäftigte des Arbeitgebers, sondern auch externe Dienstleister oder freiberuflich Tätige besonders beauftragt werden. Wer besonders beauftragt werden soll, muss zuverlässig und fachkundig sein. Zuverlässig ist, wer persönlich ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25557
Eignung der/des Beauftragten. Zuverlässig ist, wer aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der zugewiesenen Arbeitsschutzaufgaben geeignet ist. Sie/er muss also die Bedeutung der Aufgabe erfassen, diese gewissenhaft wahrnehmen und die notwendige Durchsetzungskraft und Kooperationsbereitschaft besitzen, um den Arbeitsschutz ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
: Der Umfang der ausreichenden sachlichen, personellen und organisatorischen Mittel, die der Beuaftragte erhält, ist abhängig vom Umfang der Aufgabenübertragung. Sofern nur organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen delegiert werden ist die zur Verfügungstellung eines finanziellen Rahmens entbehrlich. Entscheidend ist, dass der Umfang der Aufgabenübertragung von dem Beauftragten eigenverantwortlich geeignet ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
Die grundsätzlichen Anforderungen an ein betriebliches Arbeitsschutzsystem sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Analoge Regelungen finden sich in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, u. a. in § 8 der DGUV Vorschrift 1 und Kap. 2.7 der DGUV Regel 100-001.Nach dem ArbSchG hat der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes zu sorgen. Dazu gehören auch alle ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Ist es nicht möglich, demgemäß Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vollem Umfang zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung so gering ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG und der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV hat jeder Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 22872
die Aufgabendelegation an geeignete und zuverlässige Personen überprüfen und bei Zustimmung die schriftliche Beauftragung entsprechend korrigieren muss. Ggfs. sind andere arbeitsrechtliche Aspekte mit zu berücksichtigen, wie z. B. die Beteiligung des Betriebs-/Personalrates. ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
ArbSchG unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie2. Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen ...
Stand: 13.07.2024
Dialog: 43976
erfolgen.Das gleiche gilt bei Unternehmerwechseln: jeder Arbeitgeber entscheidet für sich, wie er die Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Verordnungen wahrnehmen und organisieren will. Danach kann die Beauftragung geeigneter Personen erfolgen. So bleibt es ihm auch freigestellt, die bestehende Organisation erst einmal zu übernehmen, aber auch dies muss schriftlich mitgeteilt werden.Die ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
Umfangreiche Informationen bietet die A006 "Verantwortung im Arbeitsschutz - Rechtspflichten, Rechtsfolgen, Rechtsgrundlagen" der BG RCI.Unter der Nummer 2.1.3 "Delegation von Unternehmerpflichten (Pflichtenübertragung)" wird u. a. ausgeführt:"...Verantwortung zu tragen setzt die Möglichkeit voraus, sicherheitswidrige Zustände und vorschriftswidriges Verhalten selbst durch geeignete Maßnahmen ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43607
der Betriebsorganisation nicht geeignet ist, die üblichen Arbeitgeberpflichten zu erfüllen. Verleiher und Entleiher schließen über die Arbeitnehmerüberlassung einen schriftlichen Vertrag. Darin sind die Person(en), die wahrzunehmenden Tätigkeiten sowie die Arbeitsbereiche, das Entgelt und auch arbeitsschutzrechtliche Aspekte festzulegen. Verantwortlich für die Arbeitsschutzmaßnahmen im Überlassungsprozess, also ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
der Arbeitsschutzaufgabe organisatorisch geeignet und sinnvoll ist. Mit der Pflichtenübertragung übernimmt der Beauftragte Verantwortung für die ihm übertragenen Aufgaben im Arbeitsschutz. Der Vorgesetzte bleibt dennoch dafür verantwortlich, dass derjenige, dem die Pflichten übertragen wurden, auch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, Befugnisse über finanzielle Mittel und Weisungen erhalten hat, um ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
zu bestellen. ....Auf die entsprechenden Informationen der DGUV Information 215-830 (bisher: BGI 865) "Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen" weisen wir hin.Bezogen auf die Fragestellung bedeutet das Vorgenannte, dass beide Arbeitgeber (zu verantwortlichen Personen siehe auch § 13 ArbSchG) verpflichtet sind, geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, um ihren Zuammenarbeitspflichten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 13048
, Ressourcen und Befugnissen übertragen werden; bei einer für die Durchführung der von Ihnen angesprochenen Prüfungen geeigneten Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dies also nur zusätzlich mit entsprechenden Zeiten zu den für die Tätigkeit im Arbeitsschutz vereinbarten Einsatzzeiten möglich. ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
dieser eingeschaltet werden. Aufgabe des Betriebsrates ist es u. a. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Die Beschäftigten haben aber auch das Recht, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. Ein geeignetes ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6030
- Beschaffung sicherer Arbeitsmittel- Erteilung von Anweisungen für einen sicheren Betriebsablauf- Unterweisung der Mitarbeiter über die Sicherheitsbestimmungen- Auswahl und Bestellung geeigneter Führungskräfte- Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe- Bestellung von Ersthelfern- Regelmäßige Kontrolle der erteilten Anweisungen- Information der Mitarbeiter und der Mitarbeitervertretung (MAV ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 5472