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, dass die Versicherten auf ihre individuelle Arbeits- und Tätigkeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen bekommen müssen. Art und Weise sowie der Umfang einer Unterweisung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur vorhandenen Gefährdungssituation und der Qualifikation der Versicherten stehen. Fazit:Im Arbeitsschutzgesetz wird erläutert, dass die Unterweisung auf den Arbeitsplatz ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 27717
Im § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42871
Krane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Hebe ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 42997
kennen und anwenden können, die der Unternehmer im Zuge seiner Gefährdungsbeurteilung ermittelt hat, um die mit den Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit zu kompensieren. Daraus wird deutlich, dass die Versicherten auf ihre individuelle Arbeits- und Tätigkeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen bekommen müssen. Art und Weise ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43002
Betriebsanweisungen sind schriftlich festgehaltene Anweisungen des Arbeitgebers bzw. des Verantwortlichen an seine Beschäftigten zum Schutz vor Unfällen und Gesundheitsgefährdungen.Nein, die in der Frage genannte Vorgehensweise ist nicht ausreichend.Begründung:Die grundsätzliche Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung leitet sich aus § 4 Nummer 7 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ab. Sie ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 3481
Der Arbeitgeber muss den erforderlichen Umfang der Unterweisung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens ...
Stand: 23.04.2024
Dialog: 43932
, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung oder die Gebrauchsanleitung muss in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abgefasst sein und den Beschäftigten an geeigneter Stelle zur Verfügung stehen. Die Betriebsanweisung oder Bedienungsanleitung ist auch bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen. Die Betriebsanweisungen ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 15329
Wir verstehen Ihre Frage dahingehend, dass Sie sich über den Aufbau eines betrieblichen Arbeitsschutzsystems/Arbeitsschutzmanagements informieren möchten. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW bietet dazu auf ihren Internetseiten entsprechende Informationen und Hinweise an.Weitere Informationen sind auch auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4405
- ist es, die Eigenverantwortung des Arbeitgebers für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu stärken. Der Gefährdungsbeurteilung kommt daher eine besondere Bedeutung zu.Fazit:Wenn der Arbeitgeber im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss gelangt, dass die Unterweisung der Beschäftigten anhand der Bedienungsanleitung und Warnhinweise des Handscanners ausreichend ist, ist eine Betriebsanweisung ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 17041
Bezüglich der Unterweisung von Kranführern ist der § 29 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" maßgeblich. Dieser schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen darf, die unter anderem "im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben". Es ist nicht festgelegt, wer die Unterweisung durchführen muss. Soweit fachlich geeign ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3563
Laut § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.Laut DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention ...
Stand: 24.02.2023
Dialog: 43750
Nach § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber ... die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen. Die spezifischen Gefährdungen muss er im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, zu deren Durchführung er nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist.Konkreter ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 25918
- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Beschäftigung ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterweisen. Er hat die Jugendlichen vor der erstmaligen Beschäftigung an Maschinen oder gefährlichen Arbeitsstellen oder mit Arbeiten, bei denen sie mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommen, über die besonderen Gefahren dieser Arbeiten ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 30841
Nein, das reicht nicht aus.Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Der Arbeitgeber ist somit dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter die Unterweisungen erhalten. Dies ist unabhängig davon, ob Mitarbeiter angesetzte Termine einhalten können oder nicht. ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 25417
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert unter § 12 "Unterweisung" Absatz 1:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 12688
Nach § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes/ArbSchG muss der Arbeitgeber "... die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen."Die spezifischen Gefährdungen muss er im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, zu deren Durchführung er nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist. Es gibt somit keine ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2776
Die elektronische Unterweisung kann als Hilfsmittel genutzt werden, ist jedoch alleine nicht ausreichend.In § 12 Unterweisung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) heißt es:"(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen ...
Stand: 07.01.2025
Dialog: 43048
als ergänzende bzw. unterstützende Hilfsmittel eingesetzt werden. Auf die Informationen des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zu Unterweisungen weisen wir hin. Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk finden Sie unter https://publikationen.dguv.de ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12371
. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind.In § 4 DGUV Vorschrift 1 finden sich die Regelungen zur Unterweisung der Versicherten. Dort heißt es:(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 24589
die Arbeitgeber sich je nach Art der Tätigkeiten insbesondere gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen (§ 8 Abs. 1 ArbSchG).Gemäß § 8 Abs. 2 ArbSchG müssen sich die Arbeitgeber vergewissern, dass die im Betrieb tätigen Arbeitnehmer entsprechende ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 25455