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Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) und Betriebsärzte nehmen im Betrieb eine Sonderstellung ein. Sie sind in der Lage, unbeirrt von etwaigen Gegenmeinungen das zu verlangen, vorzuschlagen, zu beanstanden usw., was im Interesse der Gesundheit und Sicherheit erforderlich ist. Sie können also nicht gezwungen werden, bestimmte Ansichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13148
Die Gefährdungsbeurteilung ist als Prozess zu verstehen. Das bedeutet, dass sie nicht in einem Jahr gemacht wird und dann für längere Zeit unangetastet bleibt. Vielmehr muss sie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen den Unternehmer und die betrieblichen Vorgesetzten, die für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zuständig ...
Stand: 09.12.2013
Dialog: 19978
Zu den sachlichen Anforderungen bezüglich der Ausstattung des Arbeitsplatzes einer Sicherheitsfachkraft wurde in der "Gemeinsamen Empfehlung von Bundesarbeitsministerium, Bundesländern, Verein deutscher Sicherheitsingenieure, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Deutschem Gewerkschaftsbund - "Qualitätsmerkmale ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 23449
Gemäß § 2 "Bestellung von Betriebsärzten" Absatz 3 und § 5 "Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit" Absatz 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Des Weiteren ergibt ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 15834
Pflichten betreffen den Arbeitgeber unmittelbar. Die Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung besteht auch, wenn keine Sicherheitsfachkraft und kein Betriebsarzt bestellt sein sollte. Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt unterstützen den Arbeitgeber lediglich bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger oder der staatlichen Ämter ...
Stand: 02.03.2023
Dialog: 43745
In den Hintergrundinformationen zur DGUV Vorschrift 2 wird zur Frage, für welche organisatorische Einheit die Betreuung festzulegen ist, folgendes ausgeführt: Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an den Unternehmer, der für seinen Betrieb Inhalt und Umfang der Betreuung festlegen muss. Sein Betrieb ist dabei eindeutig einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Da zum Teil unterschiedliche Definitio ...
Stand: 18.03.2014
Dialog: 20673
für Arbeitssicherheit sein, wenn er gleichzeitig die Funktion der leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit innehat und dem Leiter des Betriebes direkt unterstellt ist.Eine Unterstellung der Betriebsärzte und der Sicherheitsfachkräfte unterhalb der Ebene "Leiter des Betriebes" ist nicht möglich, auch nicht durch Delegation nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes."(Quelle: Kommentar zum § 8 Arbeitssicherheitsgesetz ...
Stand: 22.10.2020
Dialog: 14068
und Mittel zur Verfügung zu stellen.Diese Verpflichtung trifft nicht alleine den Arbeitgeber der Sicherheitsfachkraft, sondern im Falle eines externen Dienstes auch den Auftraggeber. Wenn der Arbeitgeber sich für einen externen Dienst entscheidet, ist er zwar Auftraggeber, aber die Sicherheitsfachkraft ist von ihm bestellt worden. Dementsprechend hat der Auftraggeber auch benötigte Räumlichkeiten ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 18265
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG i.V.m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ist grundsätzlich jeder Arbeitgeber (Unternehmer) verpflichtet mindestens eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen, die ihn in Belangen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sowie in allen Fragen ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14140
des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung im Betrieb ist das Ziel (gesunde Mitarbeiter = gesunder Betrieb).Wenn nach dem Arbeitssicherheitsgesetz in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" die Bestellung einer weiteren Sicherheitsfachkraft erforderlich ist, hat der Betriebsrat die Aufgabe, die erforderliche Maßnahme beim Arbeitgeber zu beantragen (Initiativrecht ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 1368
der Bericht als Tätigkeitsnachweis. Zur rechtlichen Situation:Es gibt in der Tat in der DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit keine Vorgabe zum Erscheinungsrhythmus des Tätigkeitsberichtes nach § 5 DGUV Vorschrift 2.Damit ist es Aufgabe des Unternehmers, den Rhythmus des Berichtes festzulegen. Der Betriebsarzt sollte seine Beratungspflicht nutzen und auf einen jährlichen ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 28211
somit nach dem Willen des Gesetzgebers ohne Weisungs- und Anordnungsbefugnisse.Eine Sicherheitsfachkraft muss nach § 8 Abs. 2 ASiG in ihrer Beratungsfunktion weisungsfrei sein. Dies ist bei gleichzeitiger Rollenausfüllung als Führungskraft nicht möglich. Sie kann schwerlich sich als Führungskraft in Fragen der Arbeitssicherheit selber beraten.Fachkräfte können zwar zusätzlich zu ihren Aufgaben ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 19647
Jeder Arbeitgeber hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Rechtliche Grundlage zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten ist das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Zur Frage 1: Auch katholische Ordensschulen und kirchliche Einrichtungen sind entweder direkt ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12000
Nach § 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz kann der Arbeitgeber - wenn in einem Betrieb mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind - eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen; diese Fachkraft untersteht unmittelbar dem Leiter des Betriebes.Es ist nicht zulässig, die anderen Fachkräfte für Arbeitssicherheit sonstigen Vorgesetzten zu unterstellen, weil dies dem Sinn des Absat ...
Stand: 07.01.2024
Dialog: 4749
Nach § 2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG hat der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich zu bestellen. Eine Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bedarf nach § 5 ASiG ebenso der Schriftform. Dies bedeutet, dass die Bestellung vom Arbeitgeber oder seinem Bevollmächtigten eigenhändig ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 26678
Ja, in § 10 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist zu der Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit folgendes nachzulesen:"Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten. Dazu gehört es insbesondere, gemeinsame Betriebsbegehungen vorzunehmen. Die Betriebsärzte und die Fachkräfte ...
Stand: 12.03.2018
Dialog: 42216
Zunächst weisen wir darauf hin, dass für das Erstellen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich ist (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt haben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz beratende Aufgaben und können den Arbeitgeber beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Die Verantwortung dafür ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4515
Grundsätzlich unterliegt jeder Arzt (auch der Betriebsarzt und auch gegenüber dem Arbeitgeber) der ärztlichen Schweigepflicht. Nach § 203 Abs.1 StGB wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr derjenige Arzt bestraft, der unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Arzt anvertraut ist. Der Arzt teilt dem Arbeitgeber lediglich die Beurteilungskriterien mit, ob aufgrund ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 15365
Grundsätzlich ist ab einem Beschäftigten ein Betriebsarzt zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes ergibt sich aus § 2 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 der Unfallversicherungsträger. Die Betreuungskonzepte nach der DGUV Vorschrift 2 werden u. a. in der Handlungshilfe "Hintergrundinformationen für die Beratungspraxis" näher erläutert. ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22467
Es ist nicht zwingend erforderlich, eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beschäftigten.In § 19 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist hierzu folgendes nachzulesen:"Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, kann auch dadurch erfüllt werden, daß der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften ...
Stand: 31.10.2022
Dialog: 42650