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dem Leiter des Betriebes unterstellt) werden in den entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen festgelegt. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht muss der Arbeitgeber letztlich eigenverantwortlich entscheiden, ob/wie er überbetriebliche Betriebsärzte/Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Organigramm darstellt. Gleichwohl sind übertriebliche arbeitsmedizinische/sicherheitstechnische Dienste in betriebsüblicher ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14031
. 2 ASiG).Der Arbeitgeber muss sich davon überzeugen, dass die Fachkraft gemäß § 6 ASiG ihre Aufgaben gemäß den betrieblichen Erfordernissen entsprechend erfüllt. Diese Überwachungsverpflichtung erstreckt sich sowohl auf die im eigenen Betrieb angestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit, als auch auf vertraglich verpflichtete Fachkräfte und Dienste. Als Durchsetzungsinstrumente stehen ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42360
der Aufgaben nach § 3 oder § 6 verpflichtet. Die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden unter dem § 6 näher beschrieben. Hiernach darf der Arbeitgeber als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen ...
Stand: 10.11.2016
Dialog: 25763
Zunächst weisen wir darauf hin, dass für das Erstellen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich ist (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt haben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz beratende Aufgaben und können den Arbeitgeber beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Die Verantwortung dafür ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4515
Grundsätzlich unterliegt jeder Arzt (auch der Betriebsarzt und auch gegenüber dem Arbeitgeber) der ärztlichen Schweigepflicht. Nach § 203 Abs.1 StGB wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr derjenige Arzt bestraft, der unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Arzt anvertraut ist. Der Arzt teilt dem Arbeitgeber lediglich die Beurteilungskriterien mit, ob aufgrund der arb ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 15365
unterschrieben werden muss. Ein Verstoß hiergegen macht die Bestellung nichtig.Für die Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nach § 19 ASiG ist die Schriftform nicht vorgeschrieben, auch wenn sich die Schriftform zum Nachweis der Erfüllung der Aufgaben nach dem ASiG empfehlen würde. Die Verpflichtung nach § 19 ASiG ist einer Bestellung im Sinne des § 2 bzw. § 5 ASiG gleichzusetzen.Da jedoch davon ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 6739
Die Gefährdungsbeurteilung ist als Prozess zu verstehen. Das bedeutet, dass sie nicht in einem Jahr gemacht wird und dann für längere Zeit unangetastet bleibt. Vielmehr muss sie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen den Unternehmer und die betrieblichen Vorgesetzten, die für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zuständig ...
Stand: 09.12.2013
Dialog: 19978
Ja, die Teilnahme an den ASA-Sitzungen gilt für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und für Betriebsärzte als Einsatzzeit im Sinne der DGUV Vorschrift 2. Sie wird entsprechend den Ausführungen in der DGUV Vorschrift 2 der Grundbetreuung zugerechnet.§ 11 des Arbeitsschutzgesetzes fordert, dass in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42381
Gemäß § 2 "Bestellung von Betriebsärzten" Absatz 3 und § 5 "Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit" Absatz 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Des Weiteren ergibt sich aus der Anlag ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 15834
BegehungDas von Ihnen beschriebene Vorgehen ist so nicht zulässig. Es besteht eine Pflicht zur regelmässigen Begehung der Arbeitsstätten.In § 3 Aufgaben der Betriebsärzte Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a) des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist folgendes nachzulesen:"(1) Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen ...
Stand: 31.07.2018
Dialog: 42383
Fachkräfte für Arbeitssicherheit/Sifa haben gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- die gesetzliche Pflicht, den Unternehmer beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit durch Beratung zu unterstützen. Sie sind also sachverständige Berater des Unternehmers in Sicherheitsfragen und bleiben ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 19647
Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet "Psychologische Ersthelfer" zu benennen. Er ist verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob es zu traumatischen Ereignissen am Arbeitsplatz kommen kann (z.B. Unfälle bei der Bahn, Überfälle in der Bank).Das hat er im Rahmen eines Notfallplanes zu berücksichtigen. Die Unfallversicherungsträger haben überall Abkommen getroffen ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 25550
des Verwaltungszwangsverfahrens. Die Länder und der Bund haben hierzu sogenannte Verwaltungs-Vollstreckungsgesetze erlassen. Das geeignete Zwangsmittel wäre für diesen Fall die Androhung eines Zwangsgeldes.Verstößt der Arbeitgeber gegen eine vollziehbare Anordnung nach § 12 so kann die zuständige Behörde neben dem Zwangsmittel (Zwangsgeld) auch eine Geldbuße gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes verhängen.Die ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 1368
Nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 ASiG genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft un ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 16623
Die DGUV Vorschrift 2 beschränkt den Anwendungsbereich des Arbeitssicherheitsgesetzes/ASiG ausdrücklich auf „Beschäftigte“, nicht auf „Versicherte“. Somit werden Schüler bei der Ermittlung der Grundbetreuung nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 nicht berücksichtigt. Es sind allerdings für die Beschäftigten der Schule zusätzliche betriebsspezifische Betreuungserfordernisse denkbar, wenn von den Schülern ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 17465
dem Moment, in dem sie einen abhängig Beschäftigten angestellt haben, dazu verpflichtet, die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Ebenso gilt die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ab dem ersten Beschäftigten. Beides ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Dabei ist zu beachten, dass es sich um zwei verschiedene Pflichten handelt. Beide ...
Stand: 02.03.2023
Dialog: 43745
In Bezug auf die DGUV Vorschrift 2 gibt es eine Handlungshilfe mit betrieblichen Anwendungsbeispielen zur Umsetzung dieser Vorschrift. Unter Nr. 2.3 finden Sie das Fallbeispiel einer Kommune. ...
Stand: 28.07.2020
Dialog: 43231
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG i.V.m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ist grundsätzlich jeder Arbeitgeber (Unternehmer) verpflichtet mindestens eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen, die ihn in Belangen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sowie in allen Fragen des Gesundheit ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14140
Ja, in § 10 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist zu der Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit folgendes nachzulesen:"Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten. Dazu gehört es insbesondere, gemeinsame Betriebsbegehungen vorzunehmen. Die Betriebsärzte und die Fachkräfte ...
Stand: 12.03.2018
Dialog: 42216
für Arbeitssicherheit entsprechend fortbilden zu lassen.Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 18 ASiG haben die Länder in ihren Zuständigkeitsregelungen ausnahmslos die Behörden bestimmt, die auch befugt sind, Anordnungen nach § 12 ASiG zu erlassen. Dies sind i.d.R. die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen sowie die Bergämter.In Nordrhein-Westfalen ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11971