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Grundsätzlich sind nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) die verschiedenen Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen zusammenzuarbeiten.Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
wird die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber/Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. In § 8 ArbSchG wird folgendes gefordert:"(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42584
Verpflichtung nach § 3 BaustellV (Bestellung geeigneter Koordinatoren) entfällt, gilt zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 wird die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber/Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. In § 8 ArbSchG wird folgendes gefordert:"(1 ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42987
Es gibt nur ein einziges Kriterium zur Frage, ob ein Koordinator erforderlich ist: Werden auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein oder nicht? Anders ausgedrückt: Wenn mehr als ein Unternehmen am Bau Ihres Einfamilienhauses beteiligt sein wird, müssen Sie einen Koordinator bestellen (§ 3 Baustellenverordnung). Beachten Sie bitte auch, dass ein von Ihnen beauftragter ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 2346
zu informieren.Arbeitgeber, die gemeinsam auf Baustellen arbeiten, sind generell zur Zusammenarbeit verpflichtet. Diese gesetzliche Pflicht ergibt sich aus § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1. In § 6 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 ist folgendes nachzulesen:"Werden Beschäftigte mehrerer Unternehmer oder selbständige Einzelunternehmer an einem Arbeitsplatz tätig, haben die Unternehmer hinsichtlich der Sicherheit ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
in der Regel dessen Anwesenheit vor Ort sowie Weisungsbefugnis voraus.In § 6 DGUV Vorschrift 1, wird die Zusammenarbeit mehrer Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. Hier wird gefordert, dass die beteiligten Unternehmen eine Person bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Liegen Arbeiten mit besonderen Gefahren vor, ist die Person mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 6163
, sondern Kenntnisse über Gefährdungen durch den Produktionsbetrieb zur Verfügung stellen können.Dieser Ansprechpartner wäre dann auch gleichzeitig die von § 6 DGUV Vorschrift 1 geforderte "Person zur Abstimmung der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen". ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 4184
durch einen Aufsichtsführenden (Koordinator) überwacht werden, der die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen sicherstellt. In § 6 DGUV Vorschrift 1 wird die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. Hier wird gefordert, dass die beteiligten Unternehmen eine Person bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Liegen Arbeiten mit besonderen Gefahren vor, ist die Person ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13413
Maßnahmen nicht weitergehende Befugnisse übertragen wurden, dem Bauherrn bzw. beauftragten Dritten mitzuteilen."Wenn also der Vertrag über die Bestellung zum Koordinator keine Weisungsbefugnis überträgt, können Sie als Koordinator gar nicht mehr unternehmen, als den Bauherrn schriftlich über den Sachverhalt zu informieren. Mit dieser Maßnahme haben Sie sich rechtlich hinreichend abgesichert. ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 5362
Nach § 3 Abs.1 Baustellenverordnung ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung des Koordinators besteht demnach formal rechtlich nicht, wenn nur Selbständige ohne Beschäftigte tätig werden. Es ist seitens des Bauherren allerdings zu bedenken, dass z.B. die Erstellung von Gebäuden ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 3265
auf dieInstandhaltung der Arbeitsmittel,Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und Abfälle, insbesondere der Gefahrstoffe,Anpassung der Ausführungszeiten für die Arbeiten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten auf der Baustelle,Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Unternehmern ohne Beschäftigte,Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten ...
Stand: 16.08.2022
Dialog: 42810
Beide Funktionen schließen sich de facto und auch formalrechtlich nicht gegenseitig aus. Es ist aber zu bedenken, dass der Koordinator nach der BaustellV vom Bauherrn beauftragt und in dessen Verantwortung tätig wird, die Person die gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1, die Arbeiten aufeinander abstimmt handelt jedoch im Auftrag eines oder mehrerer Arbeitgeber. Wirklich sinnvoll ist eine Beauftragung ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 4340
Für die Einsatzzeiten von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren - SiGe-Koordinatoren auf Baustellen gibt es derzeit keine Vorgaben. Zur Erfüllung seiner Pflichten schuldet der Koordinator "lediglich" den Erfolg der aus § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) hervorgehenden Pflichten. Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Organisation der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Arbeitgeber ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 16019
Allein durch die Einordnung eines Bauvorhabens in den Anwendungsbereich der Baustellenverordnung (BaustellV) ergibt sich grundsätzlich noch keine Verpflichtung zur Bestellung eines Koordinators.Die Verpflichtung zur Bestellung eines Koordinators gemäß BaustellV ergibt sich durch das Tätigwerden von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber.Grundsätzlich ist zunächst festzustellen, ob eine Baumaßnahme ...
Stand: 24.04.2025
Dialog: 44106
durch die beteiligten Unternehmen.Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte).Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit Dokumentation ...
Stand: 27.10.2020
Dialog: 43314
der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte) zu geben bzw. als Dienstleistung zu erbringen hat. Dies ist notwendig, weil der SiGe-Plan für alle auf der Baustelle tätigen Unternehmer relevant ist. Die Information und eingehende Erläuterung der Firmen bezieht sich insofern auf die Maßnahmen, die sich aus dem SiGe-Plan ergeben.Ob die Informationen in Form einer Unterweisung weitergegeben werden, bleibt ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 7884
Hierzu ist in § 3 Absatz 1 Baustellenverordnungverordnung (BaustellV) folgendes nachzulesen:"Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen." ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2102
Gemäß § 1 Abs. 3 Baustellenverordnung (BaustellV) ist eine Baustelle im Sinne der Verordnung ein Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben ist das Vorhaben, eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen. Die Nr. 3 und 4 der RAB 10 bestimmt die Begriffe einer "Baulichen Anlage" sowie die "Änderung einer baulichen Anlage". Demnach wird unter Änderung ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 27187
Auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen, sofern der Bauherr diese Aufgabe nicht selbst wahr nimmt. Die Aufgaben des Koordinators sind in den Absätzen 2 und 3 des § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) genannt und in der RAB 30 konkretisiert. Der Bauherr wird durch die Beauftragung geeigneter ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42683
Nach § 4 der Baustellenverordnung (BaustellV) hat der Bauherr für seine Baustelle einen Koordinator nach § 3 zu bestellen, der geeignet ist diese Aufgaben wahrzunehmen.In § 4 Beauftragung heißt es:"Die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 hat der Bauherr zu treffen, ..."In § 3 Koordinierung heißt es:"(1) Für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 22561