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KomNet-Wissensdatenbank

Brauche ich als Bauherr eines Einfamilienhauses einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator?

KomNet Dialog 2346

Stand: 27.05.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Baustellenkoordinatoren

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Frage:

Wir beabichtigen ein Einfamilienhaus zu bauen. Benötigen wir dazu einen sog. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator? Welche Aufgaben muß er/sie erfüllen? Wir haben von verschiedenen Seiten gehört, dass das entsprechende Arbeitsschutzgesetz beim Bau von EFH nicht greift, sondern in erster Linie für Großbaustellen gilt.

Antwort:

Es gibt nur ein einziges Kriterium zur Frage, ob ein Koordinator erforderlich ist: Werden auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein oder nicht? Anders ausgedrückt: Wenn mehr als ein Unternehmen am Bau Ihres Einfamilienhauses beteiligt sein wird, müssen Sie einen Koordinator bestellen (§ 3 Baustellenverordnung). Beachten Sie bitte auch, dass ein von Ihnen beauftragter Generalunternehmer möglicherweise einzelne Arbeiten oder Gewerke an Subunternehmen weitervergibt. Auch in diesem Fall muss ein Koordinator bestellt werden. Wichtig ist, dass der Koordinator/die Koordinatorin schon während der Planung Ihres Einfamilienhauses tätig werden muss. Die meisten Gefährdungen und Probleme können so schon vor der eigentlichen Bauausführung erkannt und vermieden werden, was Ihnen möglicherweise nicht zu unterschätzende Verzögerungen und ungeplante Kosten ersparen kann! Wichtig ist für Sie ebenfalls, dass der Koordinator während der Planung eine so genannte Unterlage für spätere Arbeiten erstellt, aus der Sie als Hausbesitzer erkennen können, welche (z.B. Instandhaltungs-) Arbeiten später an Ihrem Haus nötig sein werden und welche Sicherheitsvorkehrungen dabei getroffen werden müssen. Während der Bauausführung muss der Koordinator u.a. die Zusammenarbeit der Unternehmen organisieren und koordinieren, dass die Unternehmen die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften überwachen. Besprechen Sie möglichst die Bestellung des Koordinators mit Ihrem planenden Architekten. Er hat die nötigen Informationen und Erfahrungen.


Hinweis:

Auf die Informationen des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen möchten wir hinweisen.