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Kann eine Sifa mit langer einschlägiger Berufserfahrung zum Baustellenkoordinator bestellt werden, auch wenn sie keine baufachliche Ausbildung hat?

KomNet Dialog 22561

Stand: 03.06.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Baustellenkoordinatoren

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Frage:

Kann eine Sifa (Ingenieur mit entsprechender Zusatzausbildung) mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung/Überwachung (für den Auftraggeber der Bauarbeiten) von komplexen Baustellen mit mehreren hundert Manntagen als Koordinator im Sinne der Baustellenverordnung bestellt werden, auch wenn sie keine baufachliche Ingenieursausbildung hat, sondern eine als z. B. Chemieingenieur?

Antwort:

Nach § 4 der Baustellenverordnung (BaustellV) hat der Bauherr für seine Baustelle einen Koordinator nach § 3 zu bestellen, der geeignet ist diese Aufgaben wahrzunehmen.


In § 4 Beauftragung heißt es:

"Die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 hat der Bauherr zu treffen, ..."


In § 3 Koordinierung heißt es:

"(1) Für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. ..."

In der BaustellV wird die erforderliche Qualifikation des Koordinators also nur mit "geeignet" beschrieben.


Die RAB 10 "Begriffsbestimmungen - Konkretisierung von Begriffen der BaustellV" (RAB - Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) verweist im Punkt 17 "Geeigneter Koordinator" (zu § 3 Abs. 1 BaustellV) auf die RAB 30 "Bestellung eines geeigneten Koordinators".


Die RAB 30 beschreibt die für eine Tätigkeit als Koordinator erforderliche Qualifikation" (Vorwort) und führt unter Punkt 1 Vorbemerkung weiter aus:

" ... Diese Regel bietet dem Bauherrn mögliche Qualitätskriterien für die Auswahl eines geeigneten Koordinators. Damit verfügt er über eine Grundlage, das Anforderungsprofil praxisbezogen und flexibel je nach Art, Umfang und Gefährdungspotenzial der Baustelle festzulegen. Ein akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren sieht die BaustellV nicht vor."


Im Weiteren werden in Punkt 4 "Qualifikation" Kriterien für eine Eignung aufgelistet.


Da die BaustellV eine Qualifikation nur mit dem Wort "geeignet" beschreibt und die Entscheidung und Verantwortung über die Eignung dem Bauherrn überlasst, können die RABs auch nur eine Empfehlung zur Qualifikation beschreiben. Diese werden aber mit den Feststellungen im Punkt 1 schon wieder relativiert.


Fazit:

Eine Sifa mit entsprechenden Kenntnissen, die über langjährige Erfahrung in der Betreuung/Überwachung von Baustellen verfügt und vom Bauherrn als geeignet angesehen wird, kann nach unserer Auffassung nach, als Koordinator nach der BaustellV bestellt werden.