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in Sachen Arbeitsschutz benannt wird. Regelungen zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten bei der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) können ggf. auch in einer individuellen Baustellenordnung festgelegt werden. Unabhängig davon bleiben aber die einzelnen Arbeitgeber (Mitglieder der ARGE) für den Arbeitschutz in ihren Unternehmen/ auf der Baustelle verantwortlich. Für sie gelten grundsätzlich ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
Sie brauchen keinen Sicherheitskoordinator zu stellen. Wartungsarbeiten fallen nicht unter den Geltungsbereich der Baustellenverordnung. In den Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Baustellenverordnung (FAQ) der BAuA ist u. a. folgendes nachzulesen:"Für welche Bauvorhaben gilt die Baustellenverordnung? Die BaustellV gilt für alle Bauvorhaben, bei denen eine oder mehrere bauliche Anlagen erric ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 25497
Die Rechte und Pflichten des Bauleiters gegenüber dem Bauunternehmen und den Bauherren können im Grundsatz zwischen den Parteien völlig frei vereinbart werden. Selbstverständlich ist es ohne weiteres möglich, die Rechte und Pflichten genau auf den Einzelfall zuzuschneiden.Üblicherweise werden die Rechte und Pflichten eines Bauleiters durch Bezugnahme auf Anlage 11 HOAI (Honorarordnung ...
Stand: 16.08.2022
Dialog: 42810
Für die Einsatzzeiten von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren - SiGe-Koordinatoren auf Baustellen gibt es derzeit keine Vorgaben. Zur Erfüllung seiner Pflichten schuldet der Koordinator "lediglich" den Erfolg der aus § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) hervorgehenden Pflichten. Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Organisation der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Arbeitgeber ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 16019
Nach § 3 Abs.1 Baustellenverordnung ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung des Koordinators besteht demnach formal rechtlich nicht, wenn nur Selbständige ohne Beschäftigte tätig werden. Es ist seitens des Bauherren allerdings zu bedenken, dass z.B. die Erstellung von Gebäuden ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 3265
Auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen, sofern der Bauherr diese Aufgabe nicht selbst wahr nimmt. Die Aufgaben des Koordinators sind in den Absätzen 2 und 3 des § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) genannt und in der RAB 30 konkretisiert. Der Bauherr wird durch die Beauftragung geeigneter ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42683
Die Befugnisse als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gegenüber den ausführenden Bauunternehmen hängt von der Art der Bestellung und den in diesem Zusammenhang übertragenen Befugnissen ab: Der SiGeKo ist ein Fachexperte, der den Bauherren bei der Bauplanung und der Bauausführung in dessen Pflichten nach der Baustellenverordnung (BaustellV) unterstützt. Daraus lassen ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 1203
Ja, der extern beauftragte, geeignete Koordinator kann im Rahmen seines Auftrages die Pflichten des "beauftragten Dritten" nach Baustellenverordnung (BaustellV) wahrnehmen. In der Praxis würde aber zunächst die Beauftragung als „beauftragter Dritter“ nach § 4 der BaustellV durch den Bauherrn erfolgen. Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.Ab dem Beauftragungszeitpunkt sind vom „Dritten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924
Es ist fraglich, inwieweit ein SiGe-Koordinator überhaupt verpflichtet ist Firmen zu „unterweisen“.Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Pflicht seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.Aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Baustellenverordnung (BaustellV) lassen sich insofern nicht einmal ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 7884
Die Baustellenverordnung enthält keine Aussage zum Zeitaufwand, der für die Koordinierung einer Baustelle erbracht werden muss. Einen Richtwert zur Erfüllung der Koordinationsaufgabe, ähnlich wie bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit in Abhängigkeit von den Personentagen oder dem Gefährdungspotenzial, ist also nicht vorgegeben. So lange hierzu keine Regelung existiert, wird zunächst „lediglich ...
Stand: 03.02.2025
Dialog: 6295
Inwieweit ist der SiGeKo (ohne besondere Befugnisse) im Sinne seiner Koordinationsaufgaben verpflichtet, entgegen den Bauherrninteressen und dessen Vorgaben die Arbeitgeber der Beschäftigten über die möglichen Gefahren und Risiken zu informieren? Bei Gefahr in Verzug, wie beispielsweise bei freiwerdenden Asbestfasern oder unmittelbarer Absturzgefahr, ist der Koordinator (mit oder ohne ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43294
Da es sich hier aufgrund Ihrer Beschreibung um ein Bauvorhaben "eines Arbeitgebers" (Generalunternehmer) handelt, fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen Koordinator.Jedoch ist in diesem Fall zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 zu beachten. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42584
Verpflichtung nach § 3 BaustellV (Bestellung geeigneter Koordinatoren) entfällt, gilt zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 wird die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber/Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. In § 8 ArbSchG wird folgendes gefordert:"(1 ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42987
Grundsätzlich sind nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) die verschiedenen Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen zusammenzuarbeiten.Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
von Instandhaltungs- einschließlich Instandsetzungsarbeiten erfolgen."Eine Kanalsanierung (auch mittels Schlauchinlinerverfahren) entspricht demnach der Definition einer Baustelle und fällt somit in den Anwendungsbereich der BaustellV.Die Verpflichtung zur Bestellung eines Koordinators (oder mehrerer Koordinatoren) ergibt sich gemäß § 3 BaustellV durch das Tätigwerden von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber ...
Stand: 24.04.2025
Dialog: 44106
, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Hier ist das geplante Vorhaben, des von Ihnen genannten Umbaus einer Verkaufsstelle sowie die Ergänzung einer Regalanlage, mit dem Begriff "Baustelle" der RAB 10 abzugleichen. In der Regel sind die von Ihnen genannten Arbeiten nicht als Baustelle zu verstehen. Werden nach § 8 Abs. 1 ArbSchG ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 27187
Generell gilt nach der Baustellenverordnung (BaustellV) § 5 (3): "Die Verantwortung der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten wird durch die Maßnahmen nach §§ 2 und 3 nicht berührt." D. h. unabhängig von den erforderlichen Aktivitäten nach der Baustellenverordnung (wie Vorhandensein eines SiGeKo oder Vorliegen eines SiGePlans) ist der Arbeitgeber nach den einschlägigen ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13482
für Arbeitssicherheit sind unter § 6 ASiG definiert. Diese haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Diese Beratung soll nach § 6 ASiG auch die Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen umfassen ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13413
und Auswerten der Ergebnisse.Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen.Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.Berücksichtigung sicherheits ...
Stand: 27.10.2020
Dialog: 43314
Hierzu ist in § 3 Absatz 1 Baustellenverordnungverordnung (BaustellV) folgendes nachzulesen:"Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen." ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2102