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Ab welcher Dauer einer Reparatur bedarf es eines Sicherheitskoordinators?

KomNet Dialog 25497

Stand: 03.06.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Baustellenkoordinatoren

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Frage:

Wir sind ein Dienstleistungs- und Serviceunternehmen. In einem Kundengespräch kam letztens die Frage auf, ob wir bei zwei Gewerken unterschiedlicher Arbeitgeber (es ist nicht auszuschließen, dass möglicherweise noch andere Dienstleister Reparaturen vornehmen, wenn bereits ein Gewerk vor Ort ist) in unserem Alltagsgeschäft einen Sicherheitskoordinator benötigen. Ich betone das Wort Alltagsgeschäft weil die Serviceeinsätze bei laufenden Betrieb stattfinden und in der Regel nach zwei bis drei Stunden beendet sind. Liegt es in unserer Pflicht einen Sicherheitskoordinator auch bei solch kurzen Serviceeinsätzen zu stellen? Und wenn ja auf welcher rechtlichen Grundlage?

Antwort:

Sie brauchen keinen Sicherheitskoordinator zu stellen. Wartungsarbeiten fallen nicht unter den Geltungsbereich der Baustellenverordnung. In den Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Baustellenverordnung (FAQ) der BAuA ist u. a. folgendes nachzulesen:

"Für welche Bauvorhaben gilt die Baustellenverordnung? Die BaustellV gilt für alle Bauvorhaben, bei denen eine oder mehrere bauliche Anlagen errichtet, geändert oder abgebrochen werden."

Es gilt also die ganz allgemeine Verantwortung des Anlagenbetreibers nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.