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KomNet-Wissensdatenbank

Muss ein Koordinator (SiGeKo) ständig auf der Baustelle anwesend sein?

KomNet Dialog 6295

Stand: 04.05.2018

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Baustellenkoordinatoren

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Frage:

Die Pflicht zur Koordniation auf Baustellen und die Bestellung eines geeigneten Koordinators (SiGeKo) ist an verschiedensten Stellen ausreichend dargestellt. In den RAB 30 sind die grundsätzlichen Aufgaben des Koordinators beschrieben. Anlass zur Diskussion gibt immer wieder die Frage darüber, ob der Koordinator ständig auf der Baustelle anwesend sein muss. Meine Frage(n): 1. Muss ein SiGeKo ständig auf der Baustelle anwesend sein? 2. Gibt es hiezu eine rechtliche Aussage?

Antwort:

Die Baustellenverordnung enthält keine Aussage zum Zeitaufwand, der für die Koordinierung einer Baustelle erbracht werden muss. Einen Richtwert zur Erfüllung der Koordinationsaufgabe, ähnlich wie bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit in Abhängigkeit von den Personentagen oder dem Gefährdungspotenzial, ist also nicht vorgegeben. So lange hierzu keine Regelung existiert, wird zunächst „lediglich“ der Erfolg der Koordination gefordert. Zum Erfolg der Koordination kann, unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren, eine ganztägige Betreuung durch einen SiGeKo im Einzelfall durchaus erforderlich sein. Der Erfolg der Koordination richtet sich auf die Umsetzung des § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung.