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Beide Funktionen schließen sich de facto und auch formalrechtlich nicht gegenseitig aus. Es ist aber zu bedenken, dass der Koordinator nach der BaustellV vom Bauherrn beauftragt und in dessen Verantwortung tätig wird, die Person die gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1, die Arbeiten aufeinander abstimmt handelt jedoch im Auftrag eines oder mehrerer Arbeitgeber. Wirklich sinnvoll ist eine Beauftragung ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 4340
zu informieren.Arbeitgeber, die gemeinsam auf Baustellen arbeiten, sind generell zur Zusammenarbeit verpflichtet. Diese gesetzliche Pflicht ergibt sich aus § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1. In § 6 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 ist folgendes nachzulesen:"Werden Beschäftigte mehrerer Unternehmer oder selbständige Einzelunternehmer an einem Arbeitsplatz tätig, haben die Unternehmer hinsichtlich der Sicherheit ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
in der Regel dessen Anwesenheit vor Ort sowie Weisungsbefugnis voraus.In § 6 DGUV Vorschrift 1, wird die Zusammenarbeit mehrer Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. Hier wird gefordert, dass die beteiligten Unternehmen eine Person bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Liegen Arbeiten mit besonderen Gefahren vor, ist die Person mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 6163
durch einen Aufsichtsführenden (Koordinator) überwacht werden, der die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen sicherstellt. In § 6 DGUV Vorschrift 1 wird die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. Hier wird gefordert, dass die beteiligten Unternehmen eine Person bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Liegen Arbeiten mit besonderen Gefahren vor, ist die Person ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13413
Da es sich hier aufgrund Ihrer Beschreibung um ein Bauvorhaben "eines Arbeitgebers" (Generalunternehmer) handelt, fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen Koordinator.Jedoch ist in diesem Fall zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 zu beachten. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42584
, sondern Kenntnisse über Gefährdungen durch den Produktionsbetrieb zur Verfügung stellen können.Dieser Ansprechpartner wäre dann auch gleichzeitig die von § 6 DGUV Vorschrift 1 geforderte "Person zur Abstimmung der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen". ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 4184
Verpflichtung nach § 3 BaustellV (Bestellung geeigneter Koordinatoren) entfällt, gilt zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 wird die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber/Unternehmer (oder Einzelunternehmer) geregelt. In § 8 ArbSchG wird folgendes gefordert:"(1 ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42987
Grundsätzlich sind nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) die verschiedenen Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen zusammenzuarbeiten.Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigke ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
Die Baustellenverordnung enthält keine Aussage zum Zeitaufwand, der für die Koordinierung einer Baustelle erbracht werden muss. Einen Richtwert zur Erfüllung der Koordinationsaufgabe, ähnlich wie bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit in Abhängigkeit von den Personentagen oder dem Gefährdungspotenzial, ist also nicht vorgegeben. So lange hierzu keine Regelung existiert, wird zunächst ...
Stand: 03.02.2025
Dialog: 6295
Missstände in seinen Baustellenberichten zu dokumentieren, die Beteiligten darauf hinzuweisen und dem Bauherrn die Problemlage darzulegen. Siehe dazu auch die FAQs zur BaustellV der BAuA. Der SiGe-Koordinator ist keine "Baustellenpolizei". Eine räumliche Nähe zur Baustelle bzw. eine rasche Verfügbarkeit kann aus den geltenden Regelungen nicht hergeleitet werden. ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 16019
Nach § 4 der Baustellenverordnung (BaustellV) hat der Bauherr für seine Baustelle einen Koordinator nach § 3 zu bestellen, der geeignet ist diese Aufgaben wahrzunehmen.In § 4 Beauftragung heißt es:"Die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 hat der Bauherr zu treffen, ..."In § 3 Koordinierung heißt es:"(1) Für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 22561
“ folgende Aufgaben zu übernehmen:- Wahrnehmung der in § 2 BaustellV beschriebenen Pflichten- Bestellung eines geeigneten Koordinators nach §3 Abs. 1 Satz 1Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 kann der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte die Aufgaben des Koordinators auch selbst wahrnehmen. Dabei sind die Anforderungen an einen geeigneten Koordinator nach RAB 30 zu beachten. ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924
in den Anwendungsbereich der BaustellV fällt.In § 1 Abs. 1 BaustellV werden die Begriffe "Baustelle" und "Bauvorhaben" wie folgt bestimmt:"Baustelle im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben ist das Vorhaben, eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen."In den RAB (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) 10 werden die Begriffe ...
Stand: 24.04.2025
Dialog: 44106
Gemäß § 1 Abs. 3 Baustellenverordnung (BaustellV) ist eine Baustelle im Sinne der Verordnung ein Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben ist das Vorhaben, eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen. Die Nr. 3 und 4 der RAB 10 bestimmt die Begriffe einer "Baulichen Anlage" sowie die "Änderung einer baulichen Anlage". Demnach wird unter Änderung ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 27187
Hierzu ist in § 3 Absatz 1 Baustellenverordnungverordnung (BaustellV) folgendes nachzulesen:"Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen." ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2102
Maßnahmen müssen im SiGe-Plan stehen. Hintergrund: Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und nach § 2 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Die Aufgabe des Koordinators nach Baustellenverordnung (BauStellV) ist insbesondere, gegenseitige Gefährdungen auszuschließen. Um dieser Aufgabe ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43294
Nach § 3 Abs.1 Baustellenverordnung ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung des Koordinators besteht demnach formal rechtlich nicht, wenn nur Selbständige ohne Beschäftigte tätig werden. Es ist seitens des Bauherren allerdings zu bedenken, dass z.B. die Erstellung von Gebäuden ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 3265
Grundsätzlich sieht die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen gesonderten Qualifikationsnachweis für den Koordinator vor. Er muss "geeignet" sein (BaustellV, §3 (1)).Diese Eignung wird in der RAB 30 (Geeigneter Koordinator) spezifiziert. Auch hier wird kein bestimmter Qualifikationsnachweis gefordert. Die Forderung nach einer Fortbildung, freiwillig oder zwingend, wird nicht gestellt.Weit ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 18803
Der Gesetzgeber verpflichtet den Bauherrn (Adressat der Baustellenverordnung - BaustellV) in § 2 Abs. 2 BaustellV, unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu übermitteln.Diese Vorankündigung muss mindestens die Angaben nach Anhang 1 BaustellV beinhalten.Unter dem Punkt 10 der RAB 10 wird ausdrücklich nochmals der Bauherr oder ein von ihm ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 10084
In § 3 der Baustellenverordnung (BauStellV) ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen.Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse ...
Stand: 19.04.2024
Dialog: 43776