Ergebnisse 1 bis 20 von 24 Treffern
. Gewerkschaften, Verbände etc.) geklärt werden.Umfangreiche Informationen zu den Rechten und Pflichten des Betriebsrates im Arbeitsschutz gibt die Berufsgenossensschaft für Handel und Warenlogistik in den Broschüren W 46-1 ff - Betriebsräte im Arbeitsschutz.Auf die Broschüre des VDSI "Bestellung von Sicherheitsbeauftragten - Regelung durch eine Betriebsvereinbarung" weisen wir hin. ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 13545
, während Sicherheitsbeauftragte in dieser Eigenschaft nicht verantwortlich sind. Personen, auf die der Unternehmer Pflichten im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) übertragen hat, sollen ebenfalls nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden, da sie im Rahmen der ihnen übertragenen Pflichten wie der Unternehmer selbst tätig werden. Ebenso wenig können Fachkräfte ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 6233
Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus dem SGB VII. Hier werden die Aufgaben und sonstige Regelungen für die gesetzliche Unfallversicherung getroffen, u. a. in § 22 die Voraussetzung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.In § 23 sind Regelungen zur Aus- und Fortbildung getroffen. Hier ist folgendes nachzulesen:"(1) Die Unfallversicherungsträger haben ...
Stand: 04.06.2020
Dialog: 15950
Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus dem SGB VII. Hier werden die Aufgaben und sonstige Regelungen für die gesetzliche Unfallversicherung getroffen, u. a. in § 22 die Voraussetzung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.In § 23 sind Regelungen zur Aus- und Fortbildung getroffen. Hier ist folgendes nachzulesen:(1) Die Unfallversicherungsträger haben ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30457
Regelungen zur Bestellung und zu den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind unter § 20 der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention" und der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A 1) aufgeführt: (1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 4527
Rechtsgrundlage für das Bestellen von Sicherheitsbeauftragten sind der § 22 "Sicherheitsbeauftragte" des SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und der § 20 "Sicherheitsbeauftragte" der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention“.Aufgaben und Funktion des Sicherheitsbeauftragten werden zudem in der DGUV Regel 100-001 näher erläutert. Im Punkt 4.2.6 der DGUV Regel 100-001 heißt es:"Damit ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 6618
Die Vorschriften fordern lediglich, dass Sicherheitsbeauftragte schriftlich bestellt werden müssen (siehe § 20 Sicherheitsbeauftragte der DGUV Vorschrift 1). Ein Muster für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten finden Sie in der DGUV Regel 100-001. Unserer Einschätzung nach spricht nichts dagegen, die Bestellung um einen Vermerk zu ergänzen, indem erläutert wird, in welchem Bereich ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 18124
Die Bestellung von Personen externer Unternehmen als Sicherheitsbeauftragte ist nicht zulässig, da den geforderten Aufgaben in der betrieblichen Praxis nicht nachgekommen werden kann.Begründung:Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der DGUV Vorschrift 1 i.V.m. § 22 SGB VII . Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten werden in der DGUV Regel 100-001 (Nr. 4.2 ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4290
Grundsätzlich ist die Bestellung von geringfügig Beschäftigen oder Teilzeitkräften nicht verboten.Die Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist der § 22 SGB VII dort heißt es:"In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 42691
Regelungen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten werden im § 20 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" getroffen und werden in der DGUV Regel 100-001 " konkretisiert.Unter Nr. 4.2.2 der DGUV Regel 100-001 wird ausgeführt:"Sicherheitsbeauftragte üben ihre Aufgabe im Betrieb nicht hauptamtlich, sondern ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Aufgabe aus. Entgegen den anderen ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 22493
In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" werden unter Nummer 4.2.2 für Sicherheitsbeauftragte folgende Erläuterungen gegeben:"Sicherheitsbeauftragte üben ihre Aufgabe im Betrieb nicht hauptamtlich, sondern ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Aufgabe aus. Entgegen den anderen Beauftragten im Betrieb, z.B. Strahlenschutzbeauftragte, Umweltschutzbeauftragte, haben ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 6428
Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der BGV A1 i.V.m. § 22 SGB VII. Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten werden in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1), der DGUV Information 211-004 (bisher: BGI 517) und der DGUV Information 211-011 (bisher: BGI 587) näher erläutert. Die Bestimmung der notwendigen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten obliegt ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 17392
Die DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention trifft zu der Thematik folgende Regelung (S. 64 ff.) Ziffer 4.2.4 (4) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken. Sicherheitsbeauftragte sollen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten zusammenarbeiten. Die Gestaltung ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 15366
In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" werden unter Abschnitt 4.2 für Sicherheitsbeauftragte folgende Aufgaben beschrieben:"Der Sicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe, in seinem Arbeitsbereich Unternehmer und Führungskräfte sowie seine Kollegen -bei der Durchführung des Arbeitsschutzes zu unterstützen, -Anstöße für eine Verbesserung der Sicherheit und der Gesundheit zu geben ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6262
Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der DGUV Vorschrift 1 i.V.m. § 22 SGB VII . Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und die Stellung werden in der DGUV Regel 100-001 Punkt 4.2 "Sicherheitsbeauftragte" und der DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte" näher erläutert (Auszüge):"Sicherheitsbeauftragte sind von der Unternehmerin/vom Unternehmer ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 12967
Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) i.V.m. § 22 SGB VII . Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und die Stellung werden in der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1), der DGUV Information 211-004 (bisher: BGI 517) und der DGUV Information 211-011 (bisher: BGI 587) näher erläutert: "Der Sicherheitsbeauftragte ist unabhängig ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 12433
Nach § 22 des Sozialgesetzbuchs VII hat der Arbeitgeber für sein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates zu bestellen. Des Weiteren wird in der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) (zu § 20 Sicherheitsbeauftragte) ausgeführt, dass die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in schriftlicher Form erfolgen sollte. Nach Ihrer ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 13033
Auch nach Bekanntgabe der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gelten die selben Regelungen, bezüglich der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, wie bisher. Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist der § 22 SGB VII dort heißt es: In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates ...
Stand: 21.12.2014
Dialog: 22769
Rechtsgrundlagen für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit der DGUV Regel 100-001.Nach § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft ...
Stand: 30.08.2024
Dialog: 6714
Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie eine wichtige Funktion. Sie sind vom Gesetzgeber und der Berufsgenossenschaft dazu vorgesehen, den Unternehmer bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen. Rechtlich geregelt ist dies im § 22 Abs. 2 des SGB VII (Sozialgesetzbuch - Siebtes Buch): "Die Sicherheitsbeauftragten haben ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 1979