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Bleibt die Qualifikation zum Sicherheitsbeauftragten erhalten oder muss sie regelmässig erneuert werden?

KomNet Dialog 6714

Stand: 10.11.2020

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Sicherheitsbeauftragte

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Frage:

Bleibt die Qualifikation zum Sicherheitsbeauftragten erhalten oder muss sie regelmässig erneuert werden? In welchem Abstand müssen Fortbildungen absolviert werden?

Antwort:

Rechtsgrundlagen für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit der DGUV Regel 100-001.

Nach § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft teilzunehmen, soweit dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Versicherten verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Belange erforderlich ist.


In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:

"Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie neben den regelmäßigen Informationen durch Betriebsleitung, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt im Allgemeinen eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, die von der Berufsgenossenschaft angeboten wird. Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen."

Konkrete Weiterbildungsfristen werden in den v. g. Vorschriften und Regeln nicht festgelegt, jedoch gibt die DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte" in Kap. 2.5 einen groben Rahmen vor: "Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine interne oder externe Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend."


Für die Fortbildung geeignete Veranstaltungen sollten ebenfalls mit dem Unfallversicherungsträger abgestimmt werden. Entsprechende Fortbildungsangebote werden u.a. im Internet angeboten. So finden Sie beispielsweise die Bildungsangebote der Berufsgenossenschaften unter: http://www.dguv.de/de/qualifizierung/bildungsanbieter/index.jsp .  


Darüberhinaus werden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Sicherheitsbeauftragte von weiteren privatwirtschaftlichen Organisationen angeboten,

 

Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.