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zuständig (Quelle: Kommentar Anzinger/Bieneck zum § 16 des Arbeitssicherheitsgesetzes). Eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz hat der Betriebsrat, bzw. im öffentlichen Dienst der Personalrat zu erfüllen. Der Betriebsrat/Personalrat hat dabei umfangreiche Mitbestimmungsrechte (s. § 9 Abs. 3 ASiG). Für den öffentlichen Dienst richten sich die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11406
Vorbemerkungen: Ihre Anfrage berührt neben den arbeitsschutzrechlichen Belangen auch arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Belange. Eine Sicherheitsfachkraft wird auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. der DGUV Vorschrift 2 schriftlich bestellt. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen (§ 9 ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 17364
unter www.arbeitsschutz.nrw.de weisen wir hin. Anmerkung: Gemäß § 9 Abs. 3 ASiG sind Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Ob dieses auch dann gilt, wenn die Initiative zur Aufhebung der Bestellung vom Bestellten selber ausgeht, können wir nicht abschließend beantworten, da dieser Fall im Gesetz nicht angesprochen wird. Da es sich aber hierbei auch um ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13565
selbst entscheiden, welche Fortbildungsmaßnahmen für die betriebliche Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Die „freie“ Entscheidung der Fachkraft für Arbeitssicherheit über Fortbildungsmaßnahmen ist aber durch ihre umfassende Aufgabenstellung sehr eingeschränkt. Eine sachgerechte Aufgabenerfüllung ist angesichts der kontinuierlichen Weiterentwicklung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes nur möglich ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 28287
Nach § 9 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sind die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im Übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 43316
Techniker/ Meister die Frage "In welchen Fällen sollten Fachkräfte für Arbeitssicherheit über eine Ingenieurausbildung verfügen und wann ist die Qualifikation als Techniker/ Meister ausreichend?" wie folgt beantwortet:"Antwort § 5 Abs. 1 ASiG sieht zunächst vor, dass ein Arbeitgeber als Fachkraft für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen darf, deren Ausgangsqualifikation, die eines (Sicherheits ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 13789
Nach § 9 Abs.1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) haben die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. Im § 9 Abs.2 sind Felder der Zusammenarbeit beispielhaft (nicht abschließend) festgelegt: „Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
Anforderungen an Art, Umfang oder Häufigkeit von Fortbildungsmaßnahmen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss in Ermangelung spezifischer rechtlicher Vorgaben in Abstimmung mit dem Arbeitgeber selbst entscheiden, welche Fortbildungsmaßnahmen für die betriebliche Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Die „freie“ Entscheidung der Fachkraft für Arbeitssicherheit über Fortbildungsmaßnahmen ...
Stand: 29.04.2016
Dialog: 26513
(hier als Produktionsleiter) entlasten oder eine andere qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen.Hinweise:Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. (§ 9 Abs. 3 ASiG). Auch hat sich der Betriebsrat dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden (§ 89 Betriebsverfassungsgesetz ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 9006
für Arbeitssicherheit ist kein Bestellungsakt nach § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes und damit auch z. B. nicht mitbestimmungspflichtig nach § 9 des Gesetzes. Die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit untersteht nach dem Gesetz zumindest dem Leiter des Betriebes und berichtet diesem unmittelbar. Es reicht also nicht aus, wenn der Projektleiter und der Abteilungsleiter der Arbeitssicherheitsabteilung diese ...
Stand: 08.11.2013
Dialog: 19732
dieser ein Mitwirkungsrecht bei der Bestellung oder Abberufung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten/-innen gemäß § 9 Abs. 3 des ASiG. ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 5017
nicht auf Beauftragtenfunktionen, sondern auf die Verantwortlichkeit im Sinne der erwähnten Rechtsgrundlagen. Hierzu heißt es z.B. in § 31 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): "Strahlenschutzverantwortlicher ist, wer einer Genehmigung nach den §§ 6, 7 oder 9 des Atomgesetzes oder nach den §§ 7, 11 oder 15 dieser Verordnung oder wer der Planfeststellung nach § 9b des Atomgesetzes bedarf oder wer eine Tätigkeit nach § 5 ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 19281
der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde mitzuteilen ist uns nicht bekannt. Allerdings kann die zuständige Berufsgenossenschaft/Behörde diese Auskünfte verlangen. Die "Teilzeit"- Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind schriftlich zu bestellen. Bei der Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte ist gemäß § 9 Abs.3 ASiG die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11104
vom 15.12.2009 Az. 9 AZR 769/08). Eine Einordnung in eine unterhalb der Leitungsebene liegende Hierarchieebene widerspricht daher § 8 Abs. 2 ASiG. Als unbedenklich wird hingegen allgemein die unmittelbare Unterstellung im Rahmen einer Stabsstelle auf einer höheren Hierarchieebene, regelmäßig also bei der Unternehmens- oder Konzernspitze, angesehen. Mit einer solchen Einordnung wird gleichermaßen der Bedeutung ...
Stand: 04.10.2022
Dialog: 43243
Der für die Beantwortung der Frage maßgebliche § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitgesetz -ASiG- hat folgenden Wortlaut: Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 7100
bei einem in Insolvenz befindlichen Unternehmen den rechtlichen Vorgaben entsprechend umgesetzt werden kann. Sowohl die Bestellung wie auch die Abberufung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bedarf der Zustimmung des Betriebsrates (§ 9 Abs. 3 ASiG). Mindestvoraussetzung für die Zustimmung des Betriebsrates zur Abberufung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, dass die sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 8921
folgendes nachzulesen:"Der Begriff der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist im Gesetz nicht definiert. Das Gesetz unterscheidet zwischen Sicherheitsingenieuren, Sicherheitstechnikern und Sicherheitsmeistern. Für welche Fachkraft er sich entscheidet, richtet sich danach, inwieweit die besonderen Verhältnisse des Betriebes den Kriterien des § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 zuzuordnen sind.Welchen Anforderungen ...
Stand: 25.09.2018
Dialog: 42465
des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI wird unter "2.2.2 Frage zu §§ 2, 5, 19 ASiG – Möglichkeiten der Betreuung" zu der Frage "Welche Möglichkeiten der Betreuung hat der Arbeitgeber um die Anforderungen des ASiG zu erfüllen?" noch ausgeführt:"AntwortDer Arbeitgeber hat die Pflicht, Betriebsärzte (§ 2 ASiG) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG) schriftlich zu bestellen. Dies kann auch dadurch erfüllt ...
Stand: 03.07.2025
Dialog: 43749
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde, insbeso ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 2347
zu Erfüllung dieser zusätzlichen Aufgaben erforderliche Zeit darf allerdings nicht auf die Einsatzzeit angerechnet werden.Sollten Sie neben der Aufgabe als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch noch weitere Aufgaben zu übernehmen haben, ist es aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht im Vorfeld die Aufgabe des Arbeitgebers, im Rahmen der Erfüllung der DGUV Vorschrift 2 schriftlich zu klären, welche ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556