Ergebnisse 1 bis 20 von 57 Treffern
der Betriebsrat einen Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Unterrichtung (§§ 80 u. 89 ff.). Es ist aber zu beachten, dass Adressat des Informationsanspruchs nach dem Betriebsverfassungsgesetz der Arbeitgeber ist, während der § 9 Abs. 2 ASiG einen Anspruch des Betriebsrats gegen Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft begründet, ohne dass der Betriebsrat berechtigt wäre zu bestimmen, was als wichtige ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
Nach § 9 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sind die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im Übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 43316
Im § 8 Abs.2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) wird gefordert:"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder, wenn für einen Betrieb mehrere Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, der leitende Betriebsarzt und die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, unterstehen unmittelbar ...
Stand: 04.10.2022
Dialog: 43243
Der Arbeitgeber muss bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigen, dass diese ihre gesetzlichen Aufgaben entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), wirksam erfüllen kann. Dies ergibt sich aus dem Gesetz selbst (§ 5 Abs. 2 ASiG) und der ergänzenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Die ihr obliegenden Aufgaben darf ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 9006
Der für die Beantwortung der Frage maßgebliche § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitgesetz -ASiG- hat folgenden Wortlaut: Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 7100
Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung muss der Arbeitgeber nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG i.V.m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gewährleisten, so lange Arbeitnehmer beschäftigt werden. Beabsichtigt also ein Arbeitgeber die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufzuheben, obwohl noch ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 8921
Nein, der Betriebsrat ist gegenüber der Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht weisungsbefugt. Verantwortlich für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und das Ergreifen nötiger Maßnahmen ist der Arbeitgeber. Daher ist für den Betriebsrat in dieser Angelegenheit der Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner (siehe auch § 80 Abs. 1 Ziffer 1 Betriebsverfassungsgesetz -BetrVG-). ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 6222
Die Anforderungen an einen Betriebsarzt sind in § 4 und an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes/ASiG i. V. m. §§ 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ geregelt. Erfüllt eine Person sowohl die Qualifikation als Betriebsarzt als auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit widerspricht das Arbeitssicherheitsgesetz ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 6645
verliehen. Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung `Ingenieur` führen. Der Betriebsrat hat bei der Bestellung und der Abberufung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten gemäß § 9 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG ein Mitbestimmungsrecht auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4701
). Dies gilt gem. § 11 Abs. 6 AÜG ausdrücklich unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Der Arbeitgeber (Entleiher) hat also gegenüber den ihm überlassenen Leiharbeitnehmern die gleichen Pflichten wie gegenüber seinen eigenen Beschäftigten. Demgemäß sind beim Arbeitgeber (Entleiher), für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung durch Betriebsärzte bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 3110
Der Betriebsarzt darf sich nicht "Sicherheitsingenieur" nennen, sofern er keine Ausbildung zum Ingenieur (festgelegte Berufsbezeichnung, durch ein Studium zu erreichen) absolviert und somit keine Berechtigung zur Berufsbezeichnung `Ingenieur` hat. Die Ausbildung zum Ingenieur und das Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur ist landesrechtlich geregelt. Ingenieure werden an Hochschulen ausgebildet ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4553
Betriebsbegehungen mit den Betriebsärzten. Die Beschäftigten des Begehungsbereichs sollten einbezogen werden.Formell ist nicht geregelt, dass ein Begehungsprotokoll gefertigt werden muss. Aber nur das entspricht einer geeigneten Organisation.Wichtig sind anlassbezogene Begehungen etwa nach Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen. Die Sicherheitsfachkraft „ist gehalten, einzelne Bereiche, die aufgrund ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 42780
Wenn ein Arbeitgeber nicht die erforderlichen Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung festlegt, kann die zuständige Behörde dies anordnen. Die erforderlichen Einsatzzeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgeführt (zu finden über https://publikationen.dguv.de ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
Ja, die Begehungen können auch getrennt voneinander stattfinden.Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten zu den Pflichten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 6 ASiG) und der Betriebsärzte (§ 3 ASiG). Allerdings wird "regelmäßig" im ASiG nicht konkretisiert. Der zeitliche Turnus von Betriebsbegehungen sollte daher von den betrieblichen ...
Stand: 25.04.2018
Dialog: 30451
Ja, dies gehört zu den Aufgaben der externen Berater. Die dafür aufgewendete Zeit kann auf die Grundbetreuung angerechnet werden. Ein bestimmter Zeitabstand ist nicht definiert. Dies haben die handelnden Personen individuell festzulegen.Die unter die Grundbetreuung fallenden Aufgaben werden im Abschnitt 2 der Anlage 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 23714
durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) informiert wird. In verschiedenen Kommentierungen wird diese Meinung ebenfalls vertreten.Die Sifa hat, wenn der Arbeitgeber den Vorschlag ablehnt, jedoch die Möglichkeit den Betriebsrat einzuschalten. Der Betriebsrat hat wiederum das Recht, sich gemäß § 89 Betriebsverfassungsgesetz -BetrVG- an die Aufsichtsbehörde zu wenden.Fachkräfte ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 26832
Der Jahresbericht ist dem Unternehmer vorzulegen.In § 5 DGUV Vorschrift 2 ist nachzulesen, dass der Unternehmer die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten hat, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 42350
Nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG - unterstehen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder, wenn für einen Betrieb mehrere Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, der leitende Betriebsarzt und die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, unmittelbar dem Leiter des Betriebs. Entscheidet sich der Arbeitgeber zu einer solchen Maßnahme, dann ...
Stand: 08.11.2013
Dialog: 19732
gestatten, auch solche Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die noch nicht über die erforderliche Fachkunde im Sinne des § 4 oder § 7 ASiG verfügen, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, in einer festzulegenden Frist den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend fortbilden zu lassen (§ 18 ASiG).Hinweis: Existiert ein Betriebsrat, hat ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 5017
Nach § 5 DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" hat der Unternehmer die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 6305