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Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nicht in dem Unternehmen beschäftigt ist, welches sie sicherheitstechnisch betreut, wird als überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst im Sinne von § 19 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- tätig. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist dieses grundsätzlich zulässig, sofern die Voraussetzungen der jeweils für den betreuten Betrieb geltenden DGUV Vorschrif ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4412
Das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG enthält keine konkreten Anforderungen an die Fortbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Allerdings hat der Arbeitgeber nach § 5 Abs. 3 ASiG den Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung zu ermöglichen.Die Fachkraft muss in Ermangelung spezifischer rechtlicher Vorgaben in Abstimmung mit dem Arbeitgeber ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 28287
Nach § 1 Satz 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen. Die Frage, ob sich diese Verpflichtung auf den Betrieb oder den Konzern, auf den Hauptbetrieb oder den Nebenbetrieb oder sogar auf eine Niederlassung bezieht, ist im ASiG grundsätzlich offen gelassen worden. Gleichwohl findet in verschiedenen ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 3461
Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit unter § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt:"(1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 42467
dem Arbeitgeber regelmäßig (z. B. jährlich) über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben schriftlich zu berichten haben. Hier ist aber nicht der Nachweis je einzelnem Mitarbeitern gemeint, sondern eine Wiedergabe der Umsetzung der Beratungsleistungen gemäß den Aufgabenfeldern der DGUV Vorschrift 2. ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16887
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt. Die Unfallversicherungsträger konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der jeweils für ihren Bereich geltenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Grundsätzlich fordert § 5 Abs. 2 ASiG von dem Arbeitgeber ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 5901
Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben.Die schriftliche Bestellung der Fachkraft nach § 5 des ASiG ist notwendig für das Tätigwerden der Fachkraft für Arbeitssicherheit, hat aber nichts mit der Benennung zutun. Zum Beispiel werden auch freiberufliche Fachkräfte für Arbeitssicherheit (diese nennen sich auch vor der Bestellung schon so) von Arbeitgebern bestellt. ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43023
Die Sifa sollte die Mängel schriftlich festhalten und die Mängelanzeige/-vorschläge schriftlich übermitteln, wenn die gemeldeten Mängel immer wieder ignoriert werden.Die Sifa sollte eine schriftliche Reaktion auf die Mängelanzeige/-vorschläge von Seiten des Arbeitgebers verlangen. Dies wäre gegenüber dem Arbeitgeber dann auch einklagbar.Es ist jedoch nicht vorgesehen, dass die zuständige Behörde ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 26832
Ja, dies gehört zu den Aufgaben der externen Berater. Die dafür aufgewendete Zeit kann auf die Grundbetreuung angerechnet werden. Ein bestimmter Zeitabstand ist nicht definiert. Dies haben die handelnden Personen individuell festzulegen.Die unter die Grundbetreuung fallenden Aufgaben werden im Abschnitt 2 der Anlage 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherhe ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 23714
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die die Anforderungen des § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllen. Hiernach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker ...
Stand: 15.02.2017
Dialog: 4225
Unter §7 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist folgendes nachzulesen: (1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4701
Es ist die Abkürzung "Sifa" zu verwenden.Siehe hierzu die Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dort ist folgendes nachzulesen:"Wird "Fachkraft für Arbeitssicherheit" mit Sifa, SiFA, Fasi oder FASI abgekürzt?Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde vereinbart ...
Stand: 22.01.2024
Dialog: 42452
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Arbeitgeber auf Grund § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" bestellt.Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Während der Zeit mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ...
Stand: 19.10.2021
Dialog: 8104
). Dies gilt gem. § 11 Abs. 6 AÜG ausdrücklich unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Der Arbeitgeber (Entleiher) hat also gegenüber den ihm überlassenen Leiharbeitnehmern die gleichen Pflichten wie gegenüber seinen eigenen Beschäftigten. Demgemäß sind beim Arbeitgeber (Entleiher), für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung durch Betriebsärzte bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 3110
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist persönlich zu bestellen.In § 5 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) heißt es:"Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf..."In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 43749
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-, schriftlich mit Zustimmung des Betriebsrates, zu bestellen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es üblich, dass die Bestellung vom Arbeitgeber, dem Betriebsrat und der beauftragten Person (Fachkraft für Arbeitssicherheit) unterzeichnet wird. Auf die entsprechenden Informationen und Formblätter ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13565
, insbesondere der vorgeschlagenen Maßnahmen sorgen. Nach § 5 Abs. 2 ASiG hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllt. Das bedeutet auch, dass er gewährleisten muss, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit weisungsfrei ihren Aufgaben nachkommen kann. Die Grundlage dafür kann der Arbeitgeber durch eine entsprechende Gestaltung ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 2347
Das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- verlangt vom Arbeitgeber die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Ob der Arbeitgeber einen Ingenieur, einen Techniker oder einen Meister als Fachkraft zu bestellen hat, hängt von den konkreten betrieblichen Verhältnissen ab; entscheidend ist, dass die Fachkraft den möglicherweise auftretenden Arbeitssicherheitsproblemen gewachsen ist.Wenn ...
Stand: 16.12.2022
Dialog: 19542
eines freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines überbetrieblichen Dienstes ist der Betriebsrat zu hören.Der Kommentar zum § 9 ASiG von Anzinger/Bieneck führt dazu aus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen (§ 5 ASIG) und ihm die hierzu erforderlichen Aufgaben zu übertragen (§ 6 ASiG) hat ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 43316
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit grundsätzlich nur Personen bestellen, bei denen die unter § 7 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG genannten Anforderungen vorliegen:Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 5017