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ASiG, nämlich der Unabhängigkeit der Fachkunde, sie ist nicht weisungsfrei. Das Benachteiligungsverbot greift nicht. Eine unmittelbare Unterstellung unter dem Leiter des Betriebes ist ggf. nicht gegeben.Eine fachkundige Person, die nicht zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist, arbeitet weisungsgebunden. Die Verantwortung für die nicht erfolgte Bestellung liegt beim Arbeitgeber. Ob ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 42300
Arbeitssicherheitsgesetz). Lässt sich ein Arbeitgeber in Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von einer Person beraten, ohne dass eine formelle Bestellung vorliegt, verstößt er gegen das Arbeitssicherheitsgesetz und er kann auch nicht von einer Beratung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz ausgehen. Welche Aufgaben bzw. "weitreichende" Verantwortung/Möglichkeiten hat eine "bestelle Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 17364
auf die Beschäftigten wird den Fachkräften für Arbeitssicherheit eine auf arbeitsschutzgerechtes Verhalten hinwirkende und belehrende Funktion zugeschrieben.(...)Da der Arbeitgeber die Verantwortung für die Durchführung des betrieblichen Arbeitsschutzes trägt, können z. B. weder die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung noch die Unterweisung der Beschäftigten den Fachkräften für Arbeitssicherheit als Aufgabe ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 26402
Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Nach § 6 ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 43929
Nein, der Betriebsrat ist gegenüber der Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht weisungsbefugt. Verantwortlich für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und das Ergreifen nötiger Maßnahmen ist der Arbeitgeber. Daher ist für den Betriebsrat in dieser Angelegenheit der Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner (siehe auch § 80 Abs. 1 Ziffer 1 Betriebsverfassungsgesetz -BetrVG-). ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 6222
Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft, 3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, 4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber darf ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13789
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- haben die Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 5317
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber für die Planung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten u. a. für eine geeignete Organisation zu sorgen. Ein Leitsatz des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 15.12.2009 ist, dass der Arbeitgeber gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz ...
Stand: 18.03.2020
Dialog: 43091
Nach § 16 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- ist für den öffentlichen Dienst ein in Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Der Leiter der Dienststelle – hier der Oberbürgermeister – ist derjenige, dem die Erfüllung der Verpflichtungen aus den Gesetzen, Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11406
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten. Die Beratungstätigkeiten lassen sich an den Arbeitgeberpflichten ausrichten. Diese ergeben sich aus den §§ 3 ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11693
die Anpassung der von Fachkräften für Arbeitssicherheit geforderten Fachkunde an die Entwicklung des Arbeitsschutzes und seiner technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, verpflichtet § 5 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) den Arbeitgeber dazu, den Fachkräften für Arbeitssicherheit erforderliche Fortbildungen zu ermöglichen. Das ASiG enthält jedoch keine konkreten ...
Stand: 29.04.2016
Dialog: 26513
Nach § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen. In § 6 ASiG werden die Aufgaben konkretisiert, welche der Arbeitgeber auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu übertragen hat. Die hierfür notwendige Einsatzzeit muss entsprechend der DGUV ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 17424
Es ist das Ziel des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG, dass der Arbeitgeber von den zu bestellenden Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten beraten wird. Deshalb kann sich der Arbeitgeber nicht selbst zur Sicherheitsfachkraft bestellen. Das, was für den Arbeitgeber gilt, trifft auch für die sonstigen Führungskräfte bis zum Leiter des Betriebes zu, denen die Sicherheitsfachkräfte ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 4768
In § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit Nummer 3 Buchstabe a) des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist Folgendes nachzulesen:"Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 42780
des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu unterrichten; sie haben ihm den Inhalt eines Vorschlags mitzuteilen, den sie nach § 8 Abs. 3 dem Arbeitgeber machen. Sie haben den Betriebsrat auf sein Verlangen in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.“ Die Verpflichtung zur Unterrichtung des Betriebsrats besteht nur in wichtigen Angelegenheiten; die Fachkräfte sollen bei ihrer ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
Der Arbeitgeber muss bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigen, dass diese ihre gesetzlichen Aufgaben entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), wirksam erfüllen kann. Dies ergibt sich aus dem Gesetz selbst (§ 5 Abs. 2 ASiG) und der ergänzenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Die ihr obliegenden Aufgaben darf ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 9006
Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 8595
verfügen, ist möglich, wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber sich verpflichtet, die Fachkraft in einer festzulegenden Frist entsprechend fortbilden zu lassen (§ 18 ASiG).Die Ausnahmegenehmigung kann der Arbeitgeber bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde beantragen. In Nordrhein-Westfalen ist für die Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Absatz 2 ASiG ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 43905
und DGUV 2 auf andere Weise gewährleistet ist. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG hat der Betriebsrat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden (§ 89 BetrVG). Sie haben die Möglichkeit sowohl den Arbeitgeber wie auch den Betriebsrat auf ihre rechtlichen Pflichten hinzuweisen ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 8921
Wenn ein Arbeitgeber nicht die erforderlichen Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung festlegt, kann die zuständige Behörde dies anordnen. Die erforderlichen Einsatzzeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgeführt (zu finden über https://publikationen.dguv.de ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486