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nicht auf Beauftragtenfunktionen, sondern auf die Verantwortlichkeit im Sinne der erwähnten Rechtsgrundlagen. Hierzu heißt es z.B. in § 31 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): "Strahlenschutzverantwortlicher ist, wer einer Genehmigung nach den §§ 6, 7 oder 9 des Atomgesetzes oder nach den §§ 7, 11 oder 15 dieser Verordnung oder wer der Planfeststellung nach § 9b des Atomgesetzes bedarf oder wer eine Tätigkeit nach § 5 ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 19281
. Zu diesem Bestellakt hat der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen (§ 9 Abs. 3 Satz 1). Ohne die Zustimmung ist die Bestellung unwirksam. Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung zur Bestellung, so folgt aus der in § 9 Abs. 3 Satz 2 ASiG angeordneten Geltung der §§ 76 und 87 des Betriebsverfassungsgesetzes, dass der Arbeitgeber die Ersetzung der Zustimmung durch die Einigungsstelle ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 43316
Nach § 9 Abs.1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) haben die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. Im § 9 Abs.2 sind Felder der Zusammenarbeit beispielhaft (nicht abschließend) festgelegt: „Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
schriftlich delegieren (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Anforderungen hinsichtlich der für Unterweisungen erforderlichen Qualifikation festlegen, aber auch berücksichtigen, dass in verschiedenen ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 26402
die für das Arbeitssicherheitsgesetz zuständige Behörde bei der Überprüfung des Sachverhaltes zu der Überzeugung gelangt ist, dass die bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht den Anforderungen genügt, kann sie den Betrieb auffordern eine andere Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Nach § 7 Abs. 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes kann es die zuständige Behörde im Einzelfall zulassen, dass an Stelle ...
Stand: 16.12.2022
Dialog: 19542
der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde mitzuteilen ist uns nicht bekannt. Allerdings kann die zuständige Berufsgenossenschaft/Behörde diese Auskünfte verlangen. Die "Teilzeit"- Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind schriftlich zu bestellen. Bei der Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte ist gemäß § 9 Abs.3 ASiG die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11104
Der Arbeitgeber muss bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigen, dass diese ihre gesetzlichen Aufgaben entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), wirksam erfüllen kann. Dies ergibt sich aus dem Gesetz selbst (§ 5 Abs. 2 ASiG) und der ergänzenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Die ihr obliegenden Aufgaben darf ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 9006
der Arbeitnehmerschaft,3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes.Konkreter wird die Einsatzzeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 8595
Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft, 3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, 4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber darf ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13789
vom 15.12.2009 Az. 9 AZR 769/08). Eine Einordnung in eine unterhalb der Leitungsebene liegende Hierarchieebene widerspricht daher § 8 Abs. 2 ASiG. Als unbedenklich wird hingegen allgemein die unmittelbare Unterstellung im Rahmen einer Stabsstelle auf einer höheren Hierarchieebene, regelmäßig also bei der Unternehmens- oder Konzernspitze, angesehen. Mit einer solchen Einordnung wird gleichermaßen der Bedeutung ...
Stand: 04.10.2022
Dialog: 43243
, wenn regelmäßig Fortbildung betrieben wird.Weitere Vorgaben finden Sie in der Unfallverhütungsvorschrift - DGUV Vorschrift 2 - „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ . Im Anhang 3 Nr.9 der DGUV Vorschrift 2 wird "Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)" als mögliche Aufgabe der Grundbetreuung genannt.Wechselt beispielsweise eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 28287
Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft,3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen,4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 42467
dieser ein Mitwirkungsrecht bei der Bestellung oder Abberufung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten/-innen gemäß § 9 Abs. 3 des ASiG. ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 5017
Nach § 5 Absatz 1 des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen.Nach § 7 Absatz 2 ASiG darf der Arbeitgeber als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen ...
Stand: 25.09.2018
Dialog: 42465
bei einem in Insolvenz befindlichen Unternehmen den rechtlichen Vorgaben entsprechend umgesetzt werden kann. Sowohl die Bestellung wie auch die Abberufung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bedarf der Zustimmung des Betriebsrates (§ 9 Abs. 3 ASiG). Mindestvoraussetzung für die Zustimmung des Betriebsrates zur Abberufung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist, dass die sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 8921
Nach § 5 Abs. 2 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Um ...
Stand: 29.04.2016
Dialog: 26513
unter www.arbeitsschutz.nrw.de weisen wir hin. Anmerkung: Gemäß § 9 Abs. 3 ASiG sind Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Ob dieses auch dann gilt, wenn die Initiative zur Aufhebung der Bestellung vom Bestellten selber ausgeht, können wir nicht abschließend beantworten, da dieser Fall im Gesetz nicht angesprochen wird. Da es sich aber hierbei auch um ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13565
Zweck des § 8 Abs. 1 Satz 2 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- ist es sicherzustellen, dass der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit möglichst unbeeinflusst von möglichen Nachteilen ihre Tätigkeit wahrnehmen können. Eine Benachteiligung würde vorliegen, wenn der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt wegen der Art und Weise der Ausübung ihrer Tätigkeit verwehrt ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 10226
Vorbemerkungen: Ihre Anfrage berührt neben den arbeitsschutzrechlichen Belangen auch arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Belange. Eine Sicherheitsfachkraft wird auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. der DGUV Vorschrift 2 schriftlich bestellt. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen (§ 9 ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 17364
Der für die Beantwortung der Frage maßgebliche § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitgesetz -ASiG- hat folgenden Wortlaut: Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 7100