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gegenseitige Gefährdungen hinzuweisen und die Arbeiten zu koordinieren. 3. Hätte der Gerüstbauer vor Winterbeginn das Gerüst sperren müssen und erst nach einer Prüfung wieder freigeben dürfen? Nein, sofern er seine Pflichten (siehe Antwort 1) erfüllt hat. Hier ist zunächst der Arbeitgeber, der das Gerüst nach Winterperiode nutzten lässt, verantwortlich. Er muss das Gerüst auf sichere Funktion prüfen ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871
an den Gerüstbenutzer durch eine befähigte Person geprüft wird. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von dem Gerüstersteller oder von dem für den Aufbau verantwortlichen Arbeitgeber erstellten Montageanweisung und hat den Zweck, sich von dem ordnungsgemäßen Aufbau und der sicheren Funktion des Gerüstes zu überzeugen.Der Arbeitgeber, der Beschäftigte auf Gerüsten oder Teilbereichen davon tätig werden lässt, muss ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
Ein unmittelbares Verbot ist hier nicht bekannt, allerdings entsprechen Holzgerüste nicht mehr dem Stand der Technik, der u.a.in folgenden Normen beschrieben wird: Für Arbeitsgerüste sind die DIN EN 12810 "Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen" und DIN EN 12811 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke" mit ihren Teilen sowie die nationalen Normen DIN 4420-1 und DIN 4420-3 "Arbeits ...
Stand: 07.09.2020
Dialog: 43276
Nein! Es handelt sich beim Arbeiten über die Hand um Arbeiten, die der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unterliegen. Anhang 5.2 der ArbStättV bzw. die ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" unter Punkt 8.2 Absatz 7 sagt hierzu:„Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten verhindern (Absturzsicherungen), müssen vorhanden ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23486
Ja, alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit einer Absturzgefährdung ausgesetzt sind, die nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen oder kollektive Absturzsicherungen, wie Geländer, Netze, o.ä. verhindert werden kann, müssen sich durch geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sichern. Das ist die Grundpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835
ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und 3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist." Als Stand der Technik dient die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten". Unter Nummer 4.3.2 "Zugänge zu Arbeitsplätzen während des Gebrauchs durch den Gerüstnutzer“ findet man ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
) den Plan für den Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,b) den sicheren Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,c) vorbeugende Maßnahmen gegen Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz oder des Herabfallens von Gegenständen,d) Sicherheitsvorkehrungen für den Fall, dass sich die Witterungsverhältnisse so verändern, dass die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Beschäftigten ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
nach § 12 von fachlich hierfür geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden. Die Unterweisung hat sich insbesondere zu erstrecken auf Informationen übera) den Plan für den Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,b) den sicheren Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,c) vorbeugende Maßnahmen gegen Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz oder des Herabfallens von Gegenständen,d ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43898
, sich von der sicheren Funktion in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung der Gerüste zu überzeugen:- Es ist die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck als Arbeits- oder Schutzgerüst unter Berücksichtigung der Last-, Breiten- und Höhenklassen festzustellen.- Wird das Gerüst von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig oder nacheinander gebraucht, hat jeder Arbeitgeber sicherzustellen, dass die vorgenannte ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
nicht standsicher sind, vor der Verwendung verankert werden. Die Ständer eines Gerüsts sind vor der Möglichkeit des Verrutschens zu schützen, indem sie an der Auflagefläche durch eine Gleitschutzvorrichtung oder durch ein anderes, gleich geeignetes Mittel fixiert werden. Die belastete Fläche muss eine ausreichende Tragfähigkeit haben. Ein unbeabsichtigtes Fortbewegen von fahrbaren Gerüsten während der Arbeiten ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
Relevante Vorschriften für Beantwortung der Frage ist u. a. Nummer 3 Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):"Können zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von einer geeigneten Standfläche aus durchgeführt werden, sind Maßnahmen zu treffen, mit denen die Gefährdung der Beschäftigten so gering ...
Stand: 04.01.2025
Dialog: 6551
Gemäß §6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) "Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher betrieben werden. Weiter hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen verwendet werden, dass erforderliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und bei Verwendung ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Im Rahmen der Gefährdung ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367
Es ist zutreffend, dass der waagerechte Abstand zwischen Fanggerüstbelag und Bauwerk nicht größer als 0,30 m sein darf. Ist der Abstand größer 0,30 m, muss auch auf der Innenseite ein Seitenschutz (Geländerholm und Zwischenholm) vorhanden sein.Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" in Verbindung mit der DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste". Erläuterungen ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 4664
(BetrSichV). Die Benutzung von Gerüsten durch Beschäftigte wird durch die Nummer 3.1 und 3.2 Anhang 1 BetrSichV geregelt.Unter 3.1.8. Anhang 1 BetrSichV ist festgelegt, dass Arbeiten auf Gerüsten nur dann ausgeführt werden dürfen, wenn die Witterungsverhältnisse die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Arbeiten nicht begonnen oder fortgesetzt ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
. arbeitstäglich oder nach bestimmten Tätigkeiten durchzuführen sein. Sie richten sich jeweils nach den Umgebungsbedingen auf der Baustelle, nach Veränderungen die durch Baufortschritt erforderlich sind und nach den ausgeführten Gewerken. Je nach Standzeit kann es sinnvoll sein, regelmäßige Prüftermine durch die befähigte Person festzulegen, um einen sicheren „Gesamtzustand“ zu gewährleisten. Insbesondere ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 43560
-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten".Im Sinne der DGUV Regel 101-002 sind Treppen bei Bauarbeiten vorübergehend errichtete Baukonstruktionen, die als Zugang bei Bauarbeiten verwendet werden. Sie gliedern sich in– Bautreppen,– Treppentürme,– Gerüsttreppen.Entsprechend dieser Regel sind Bautreppen ein- oder mehrläufige Treppen, die als Zugang bei Bauarbeiten ...
Stand: 09.08.2021
Dialog: 10337
. Nach Zweckerfüllung werden Sie wieder demontiert. Aufgrund der hohen Unfallgefahr unterliegen der Auf- und Abbau sowie die sichere Verwendung der Gerüste staatlichen Vorschriften, u.a. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), Nach der ersten Prüfung und Kennzeichnung durch eine befähigte Person wird das Gerüst freigegeben. Die Kennzeichnung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 43451
) den sicheren Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,c) vorbeugende Maßnahmen gegen Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz oder des Herabfallens von Gegenständen,d) Sicherheitsvorkehrungen für den Fall, dass sich die Witterungsverhältnisse so verändern, dass die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Beschäftigten beeinträchtigt werden können,e) zulässige Belastungen,f) alle anderen ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
ist daher zu empfehlen, bei der Errichtung eines Gerüstes die einschlägigen Vorschriften, Normen und Regeln zu beachten. Eine zusammengefasste Übersicht ist z. B. der DGUV Information 201-011 "Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten" zu entnehmen. ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 15634