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- Sicherung gegen Absturz beim Auf-, Um- und Abbau".Auch unter "Gerüstbauarbeiten - Fachkundige Person, „zur Prüfung befähigte Person“ und fachlich geeignete Beschäftigte" erhalten Sie weitere Informationen. ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43898
Ja, alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit einer Absturzgefährdung ausgesetzt sind, die nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen oder kollektive Absturzsicherungen, wie Geländer, Netze, o.ä. verhindert werden kann, müssen sich durch geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sichern. Das ist die Grundpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835
die sicherheitsrelevanten Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe zu berücksichtigen. Der typische Einsatzbereich von Bockgerüsten ist eine Baustelle. Hier bestehen häufig hohe Verletzungsgefährdungen beim Absturz auf harte Untergründe, scharfe Kanten von Bauwerksteilen, Maschinen oder Baumaterialien und eine Pfählungsgefahr ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 42667
Treppentürme sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Somit gelten neben den Anforderungen zur Bereitstellung durch den Arbeitgeber und die Benutzung durch den Arbeitnehmer auch die Mindestvorschriften gemäß Anhang 2 BetrSichV sowie die Regelungen zur TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz".Es gelten weiterhin die Anforderungen des Anhangs Ziffer 1.8 ...
Stand: 22.07.2021
Dialog: 20436
der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV) kann der Arbeitgeber zu der Feststellung kommen, dass ein Podest das geeignetste Arbeitsmittel ist.Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die Herstellerangaben sowie die einschlägigen technischen Regelwerke zu berücksichtigen. Hierzu gehören auch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Gemäß ASR A2.1 "Schutz vor Absturz ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367
Nein! Es handelt sich beim Arbeiten über die Hand um Arbeiten, die der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unterliegen. Anhang 5.2 der ArbStättV bzw. die ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" unter Punkt 8.2 Absatz 7 sagt hierzu:„Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten verhindern (Absturzsicherungen), müssen vorhanden ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23486
Ein Treppenturm aus Systemteilen eines Gerüstes fällt als Arbeitsmittel vollumfänglich und ausschließlich unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten". Weiterhin gelten die DGUV-Regel 101-002 "Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten" und die DGUV Information 201 ...
Stand: 09.08.2021
Dialog: 10337
Für die Errichtung und die Benutzung von Gerüsten ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 Nummer 3 und die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" die maßgebliche Vorschrift bzw. technische Regel.Danach gelten als geeigneter Zugang zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten ausschließlich Aufzüge, Transportbühnen, Treppen ...
Stand: 03.07.2024
Dialog: 15078
BAU ist grundsätzlich zuständig für die Unfallversicherung bei privaten Baumaßnahmen. Der BG BAU gegenüber hat der Bauherr alle Verpflichtungen eines Unternehmers. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie ebenfalls bei der BG BAU.Beim selbständigen Errichten von Gerüsten besteht für den Errichter eine Verkehrssicherungspflicht.Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 15634
ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und 3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist." Als Stand der Technik dient die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten". Unter Nummer 4.3.2 "Zugänge zu Arbeitsplätzen während des Gebrauchs durch den Gerüstnutzer“ findet man ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere der TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen" und der TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten", sind zu beachten.In der TRBS 2121 Teil 1 heißt ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
- und Schutzgerüste". Für Traggerüste gelten die DIN EN 12812 "Traggerüste - Anforderungen, Bemessung und Entwurf" und die DIN EN 12813 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Stützentürme aus vorgefertigten Bauteilen". In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" werden konkrete Anforderungen ...
Stand: 07.09.2020
Dialog: 43276
werden, wenn witterungsbedingt, insbesondere durch starken oder böigen Wind, Vereisung oder Schneeglätte, die Möglichkeit besteht, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende oder umfallende Teile verletzt werden.Für die Einhaltung dieser Mindestanforderung ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich. Zu den Verantwortlichkeiten der am Bau Beteiligten, auch des Bauherrn, werden ausführliche Informationen ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
an hoch gelegenen Arbeitsplätzen muss durch geeignete Vorrichtungen verhindert werden. Während des Aufenthalts von Beschäftigten auf einem fahrbaren Gerüst darf dieses nicht vom Standort fortbewegt werden."Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
erfolgt nach TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“ Nummer 4.2.9 „Kennzeichnung des Gerüstes“. Die Gerüstkennzeichnung muss folgende Mindestangaben enthalten: • Name, Adresse und Telefonnummer des Erstellers des Gerüstes• Gerüstbauart• Last- und Breitenklasse• Angaben über eine eventuelle Nutzungsbeschränkung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 43451
) den sicheren Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,c) vorbeugende Maßnahmen gegen Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz oder des Herabfallens von Gegenständen,d) Sicherheitsvorkehrungen für den Fall, dass sich die Witterungsverhältnisse so verändern, dass die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Beschäftigten beeinträchtigt werden können,e) zulässige Belastungen,f) alle anderen ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
für Aufbau, Verwendung und Abbau zu erstellen. Dabei kann es sich um eine allgemeine Aufbau- und Verwendungsanleitung handeln, die durch Detailangaben für das jeweilige Gerüst ergänzt wird." Die Anforderungen werden in der TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" konkretisiert. In den Begriffsbestimmungen unter Nummer 2 ist u. a. noch Folgendes ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 14341
Für die Errichtung und die spätere Benutzung von Gerüsten sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 Nummer 3 in Verbindung mit der TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Danach hat der Gerüstersteller sicherzustellen, dass das Gerüst nach Fertigstellung vor Übergabe ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
) den Plan für den Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,b) den sicheren Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,c) vorbeugende Maßnahmen gegen Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz oder des Herabfallens von Gegenständen,d) Sicherheitsvorkehrungen für den Fall, dass sich die Witterungsverhältnisse so verändern, dass die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Beschäftigten ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
für den Verwendungszweck, Prüfung der Last-, Breiten- und Höhenklasse für die vorgesehenen Arbeiten und Prüfung auf augenfällige Mängel. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist hier der § 14 BetrSichV. Auf die die Prüfung konkretisierende TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" weisen wir hin. 2. Welche Verantwortung hat der Bauherr? Er ist ja kein Gerüstfachmann ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871