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in der zur Baustellenverordnung (BaustellV) veröffentlichten Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB 33 "Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung" gegeben. Bei Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber, was auf Baustellen häufig anzutreffen ist, sind die Arbeitgeber verpflichtet entsprechend § 8 ArbSchG bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
... Es gehört zu den Pflichten des Bauherren oder seines beauftragten Dritten, die allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bei der Ausschreibung und Vergabe von Gerüstbauarbeiten zu berücksichtigen. Umsetzung der Baustellenverordnung:Wird das Gerüst von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig oder nacheinander benutzt, hat der Koordinator nach Baustellenverordnung (BaustellV) auf mögliche ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871
• Warnhinweise• das Datum der letzten Prüfung Im Verlauf der weiteren Verwendung sind weitere Prüfungen erforderlich. Diese „wiederkehrende“ Prüfungen sind in Nummer 5.3 beschrieben:“Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten von Beschäftigten gebrauchen lasst, hat zuvor eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle durch eine qualifizierte Person ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 43451
beschrieben:“Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten von Beschäftigten gebrauchen lasst, hat zuvor eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle durch eine qualifizierte Person auf offensichtliche Mängel durchzuführen bzw. durchführen zu lassen (§ 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV).....Dabei ist die Inaugenscheinnahme auf Grundlage der Kennzeichnung des Gerüstes ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 43560
, sich von der sicheren Funktion in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung der Gerüste zu überzeugen:- Es ist die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck als Arbeits- oder Schutzgerüst unter Berücksichtigung der Last-, Breiten- und Höhenklassen festzustellen.- Wird das Gerüst von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig oder nacheinander gebraucht, hat jeder Arbeitgeber sicherzustellen, dass die vorgenannte ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
sein:1. unabhängig von der Absturzhöhe ana) Arbeitsplätzen auf Baustellen am und über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann,b) Verkehrswegen auf Baustellen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann;2. bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe, soweit nicht nach Nummer 1 zu sichern ist, ana) freiliegenden Treppenläufen ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23486
Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, vom Arbeitgeber die Mindestanforderungen gemäß Nummer 3.2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einzuhalten sind.Die dort genannten Anforderungen betreffen auch das Errichten von Gerüsten.Wesentliche Forderungen ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 14341
Ein unmittelbares Verbot ist hier nicht bekannt, allerdings entsprechen Holzgerüste nicht mehr dem Stand der Technik, der u.a.in folgenden Normen beschrieben wird: Für Arbeitsgerüste sind die DIN EN 12810 "Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen" und DIN EN 12811 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke" mit ihren Teilen sowie die nationalen Normen DIN 4420-1 und DIN 4420-3 "Arbeits ...
Stand: 07.09.2020
Dialog: 43276
der Absturzgefährdung und ein Grenzwert für die Absturzhöhe (z. B. zwei Meter) ist in der BetrSichV nicht definiert. Es bedarf daher einer Auslegung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Ob eine Absturzgefährdung vorliegt, und somit eine Absturzsicherung erforderlich ist, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der BetrSichV durch den Arbeitgeber zu beurteilen. Hierbei sind insbesondere ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 42667
"Gemäß § 3 Absatz 6 Satz 6 [Betriebssicherheitsverordnung] BetrSichV hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 BetrSichV zu beauftragen sind. Dabei gilt § 2 Absatz 6 BetrSichV. Hierbei hat der Arbeitgeber zu gewährleisten ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
Gemäß §6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) "Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher betrieben werden. Weiter hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen verwendet werden, dass erforderliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und bei Verwendung ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Im Rahmen ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367
, durch welche die Sicherheit der Beschäftigten stets gewährleistet ist. Hierfür ist der Arbeitgeber verantwortlich.Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und nach Unterweisung nach § 12 BetrSichV von fachlich hierfür geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden. Die Unterweisung hat sich insbesondere zu erstrecken auf Informationen übera ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
an den Gerüstbenutzer durch eine befähigte Person geprüft wird. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von dem Gerüstersteller oder von dem für den Aufbau verantwortlichen Arbeitgeber erstellten Montageanweisung und hat den Zweck, sich von dem ordnungsgemäßen Aufbau und der sicheren Funktion des Gerüstes zu überzeugen.Der Arbeitgeber, der Beschäftigte auf Gerüsten oder Teilbereichen davon tätig werden lässt, muss ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
Treppentürme sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Somit gelten neben den Anforderungen zur Bereitstellung durch den Arbeitgeber und die Benutzung durch den Arbeitnehmer auch die Mindestvorschriften gemäß Anhang 2 BetrSichV sowie die Regelungen zur TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz".Es gelten weiterhin die Anforderungen des Anhangs Ziffer 1.8 ...
Stand: 22.07.2021
Dialog: 20436
Bei Arbeitsmitteln ist eine Gefährdungsbeurteilung durch den Verwender zu erstellen. Angaben zur Gefährdungsbeurteilung finden sich unter § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).„Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
gegen Absturz werden in § 9 der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" erläutert. Absturzsicherungsmaßnahmen sind daher zwingend erforderlich.Gemäß Abschnitt 3.2.6 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person auf-, ab- oder umgebaut werden dürfen. Zudem müssen die fachlich hierfür geeigneten ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835
Die Vorschriften des Arbeitsschutzes wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.Für selbständige Fuger ohne Beschäftigte gelten diese Vorschriften nicht.Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 15634
Bei einem Arbeitsgerüst handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere ist hier die Nummer 3.2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten" des Anhang 1 zu beachten.Nach Nummer 3.2.3 gilt Folgendes:"Die Standsicherheit des Gerüsts muss sichergestellt sein. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste, die freistehend ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
Absatz 7 vorgegebenen Bedingungen abweichend zulässig.Nach § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Unter Nummer 2.3 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ist folgendes nachzulesen:"Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl ...
Stand: 04.01.2025
Dialog: 6551