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(BetrSichV). Die Benutzung von Gerüsten durch Beschäftigte wird durch die Nummer 3.1 und 3.2 Anhang 1 BetrSichV geregelt.Unter 3.1.8. Anhang 1 BetrSichV ist festgelegt, dass Arbeiten auf Gerüsten nur dann ausgeführt werden dürfen, wenn die Witterungsverhältnisse die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Arbeiten nicht begonnen oder fortgesetzt ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
, sich von der sicheren Funktion in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung der Gerüste zu überzeugen:- Es ist die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck als Arbeits- oder Schutzgerüst unter Berücksichtigung der Last-, Breiten- und Höhenklassen festzustellen.- Wird das Gerüst von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig oder nacheinander gebraucht, hat jeder Arbeitgeber sicherzustellen, dass die vorgenannte ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
) den Plan für den Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,b) den sicheren Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,c) vorbeugende Maßnahmen gegen Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz oder des Herabfallens von Gegenständen,d) Sicherheitsvorkehrungen für den Fall, dass sich die Witterungsverhältnisse so verändern, dass die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Beschäftigten ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
) Sicherheitsvorkehrungen für den Fall, dass sich die Witterungsverhältnisse so verändern, dass die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Beschäftigten beeinträchtigt werden können,e) zulässige Belastungen,f) alle anderen, möglicherweise mit dem Auf-, Ab- oder Umbau verbundenen Gefährdungen.Der fachkundigen Person, die die Gerüstarbeiten beaufsichtigt, und den betroffenen Beschäftigten muss der in Nummer 3.2.2 ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43898
Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Im Rahmen der Gefährdung ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367
Es ist zutreffend, dass der waagerechte Abstand zwischen Fanggerüstbelag und Bauwerk nicht größer als 0,30 m sein darf. Ist der Abstand größer 0,30 m, muss auch auf der Innenseite ein Seitenschutz (Geländerholm und Zwischenholm) vorhanden sein.Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" in Verbindung mit der DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste". Erläuterungen ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 4664
im Freien, dass die sichere Verwendung der Arbeitsmittel ungeachtet der Witterungsverhältnisse stets gewährleistet.Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Arbeitssicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen.... Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten".Im Sinne der DGUV Regel 101-002 sind Treppen bei Bauarbeiten vorübergehend errichtete Baukonstruktionen, die als Zugang bei Bauarbeiten verwendet werden. Sie gliedern sich in– Bautreppen,– Treppentürme,– Gerüsttreppen.Entsprechend dieser Regel sind Bautreppen ein- oder mehrläufige Treppen, die als Zugang bei Bauarbeiten ...
Stand: 09.08.2021
Dialog: 10337
) den sicheren Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,c) vorbeugende Maßnahmen gegen Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz oder des Herabfallens von Gegenständen,d) Sicherheitsvorkehrungen für den Fall, dass sich die Witterungsverhältnisse so verändern, dass die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Beschäftigten beeinträchtigt werden können,e) zulässige Belastungen,f) alle anderen ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
Nein! Es handelt sich beim Arbeiten über die Hand um Arbeiten, die der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unterliegen. Anhang 5.2 der ArbStättV bzw. die ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" unter Punkt 8.2 Absatz 7 sagt hierzu:„Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten verhindern (Absturzsicherungen), müssen vorhanden ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23486
des entsprechenden Gerüstes hinaus aufbewahren (vgl. Nr. 5 der BGI/GUV I-663 und LASI LV 37 - Handlungsanleitung zum Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten; beide Regelwerke wurden zurückgezogen, können zur Orientierung jedoch herangezogen werden). Auf Nr. 6.1 der Fachregeln für den Gerüstbau des Bundesverbandes/der Bundesinnung Gerüstbau weisen wir hin.Am Gerüst ist ein Nachweis über die Durchführung der letzten ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der vom Gerüstbenutzer erstellten Gefährdungsbeurteilung und des Plans für die Benutzung. Die Prüfung darf nur durch eine hierzu befähigte Person durchgeführt werden.Die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, finden sich unter der Nummer 3 des Anhangs 1 ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871
Ja, alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit einer Absturzgefährdung ausgesetzt sind, die nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen oder kollektive Absturzsicherungen, wie Geländer, Netze, o.ä. verhindert werden kann, müssen sich durch geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sichern. Das ist die Grundpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835
Relevante Vorschriften für Beantwortung der Frage ist u. a. Nummer 3 Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):"Können zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von einer geeigneten Standfläche aus durchgeführt werden, sind Maßnahmen zu treffen, mit denen die Gefährdung der Beschäftigten so gering ...
Stand: 04.01.2025
Dialog: 6551
Ein unmittelbares Verbot ist hier nicht bekannt, allerdings entsprechen Holzgerüste nicht mehr dem Stand der Technik, der u.a.in folgenden Normen beschrieben wird: Für Arbeitsgerüste sind die DIN EN 12810 "Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen" und DIN EN 12811 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke" mit ihren Teilen sowie die nationalen Normen DIN 4420-1 und DIN 4420-3 "Arbeits ...
Stand: 07.09.2020
Dialog: 43276
ist daher zu empfehlen, bei der Errichtung eines Gerüstes die einschlägigen Vorschriften, Normen und Regeln zu beachten. Eine zusammengefasste Übersicht ist z. B. der DGUV Information 201-011 "Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten" zu entnehmen. ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 15634
, die aus serienmäßig hergestellten Bauteilen bestehen und turmartig ausgebildet sind.Regelungen über Zugänge und Treppen bei Gerüsten finden sich auch in der LASI - Veröffentlichung Nr. 37 vom Juni 2011 (BGI 663) unter Ziffer 4.5 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits und Schutzgerüsten".Sind gemäß Aufbau- und Verwendungsanleitung des jeweiligen Gerüstes Bordbretter vorgesehen, so sind diese ...
Stand: 22.07.2021
Dialog: 20436
nicht standsicher sind, vor der Verwendung verankert werden. Die Ständer eines Gerüsts sind vor der Möglichkeit des Verrutschens zu schützen, indem sie an der Auflagefläche durch eine Gleitschutzvorrichtung oder durch ein anderes, gleich geeignetes Mittel fixiert werden. Die belastete Fläche muss eine ausreichende Tragfähigkeit haben. Ein unbeabsichtigtes Fortbewegen von fahrbaren Gerüsten während der Arbeiten ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, vom Arbeitgeber die Mindestanforderungen gemäß Nummer 3.2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einzuhalten sind.Die dort genannten Anforderungen betreffen auch das Errichten von Gerüsten.Wesentliche Forderungen ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 14341
können der TRBS 2121 Teil 2 entnommen werden. Der Zugang über innenliegende Leitern ist zulässig- bis zu einer Aufstiegshöhe von 5 m oder- bei Arbeiten an Einfamilienhäusern,wenn die dabei bestehenden Gefährdungen (z. B. umfangreicher Materialtransport, Schließen von Durchstiegsöffnungen) in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.“ Eine explizierte Absturzhöhe wird in der TRBS ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329