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Ja, alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit einer Absturzgefährdung ausgesetzt sind, die nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen oder kollektive Absturzsicherungen, wie Geländer, Netze, o.ä. verhindert werden kann, müssen sich durch geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sichern. Das ist die Grundpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835
nach § 12 von fachlich hierfür geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden. Die Unterweisung hat sich insbesondere zu erstrecken auf Informationen übera) den Plan für den Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,b) den sicheren Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,c) vorbeugende Maßnahmen gegen Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz oder des Herabfallens von Gegenständen,d ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43898
der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- in Verbindung mit der ASR A1.8 "Verkehrswege" sowie der ASR A2.1 "Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände".Gemäß DGUV Regel 101-002 "Treppen bei Bauarbeiten" zählen Treppentürme neben Bautreppen und Gerüsttreppen zu "vorübergehend errichteten Baukonstruktionen, die als Zugang bei Bauarbeiten verwendet werden". Treppentürme im Sinne dieser Regel sind mehrläufige Treppen ...
Stand: 22.07.2021
Dialog: 20436
Nein! Es handelt sich beim Arbeiten über die Hand um Arbeiten, die der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unterliegen. Anhang 5.2 der ArbStättV bzw. die ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" unter Punkt 8.2 Absatz 7 sagt hierzu:„Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten verhindern (Absturzsicherungen), müssen vorhanden ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23486
. der Statik des Treppenturms aus Systemteilen eines Gerüstes zu entnehmen. Siehe hierzu Pkt. 4.6.1 der TRBS 2121 Teil 1:"Jede Gerüstlage, die als Arbeits- und Zugangsbereich genutzt werden kann, muss während der Benutzung durch Seitenschutz gesichert sein. Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz sind dann nicht erforderlich, wenn die Arbeits- und Zugangsbereiche höchstens 0,30 m von anderen tragfähigen ...
Stand: 09.08.2021
Dialog: 10337
nicht angegeben nur Maßnahmen gegen Absturz der Beschäftigten entsprechend der Rangfolge - Absturzsicherung, Auffangeinrichtung, individueller Gefahrenschutz.Fazit:Treppenläufe sind, wenn technisch möglich, anderen Aufstiegen (z. B. Leitern) vorzuziehen. Innenaufstiege sind auf die kleinstmögliche Fallhöhe zu begrenzen (2,00 m Personenhöhe/ Durchgangshöhe). Die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
die sicherheitsrelevanten Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe zu berücksichtigen. Der typische Einsatzbereich von Bockgerüsten ist eine Baustelle. Hier bestehen häufig hohe Verletzungsgefährdungen beim Absturz auf harte Untergründe, scharfe Kanten von Bauwerksteilen, Maschinen oder Baumaterialien und eine Pfählungsgefahr ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 42667
an hoch gelegenen Arbeitsplätzen muss durch geeignete Vorrichtungen verhindert werden. Während des Aufenthalts von Beschäftigten auf einem fahrbaren Gerüst darf dieses nicht vom Standort fortbewegt werden."Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
) den sicheren Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,c) vorbeugende Maßnahmen gegen Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz oder des Herabfallens von Gegenständen,d) Sicherheitsvorkehrungen für den Fall, dass sich die Witterungsverhältnisse so verändern, dass die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Beschäftigten beeinträchtigt werden können,e) zulässige Belastungen,f) alle anderen ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV) kann der Arbeitgeber zu der Feststellung kommen, dass ein Podest das geeignetste Arbeitsmittel ist.Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die Herstellerangaben sowie die einschlägigen technischen Regelwerke zu berücksichtigen. Hierzu gehören auch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Gemäß ASR A2.1 "Schutz vor Absturz ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367
) den Plan für den Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,b) den sicheren Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,c) vorbeugende Maßnahmen gegen Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz oder des Herabfallens von Gegenständen,d) Sicherheitsvorkehrungen für den Fall, dass sich die Witterungsverhältnisse so verändern, dass die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Beschäftigten ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
Für die Errichtung und die Benutzung von Gerüsten ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 Nummer 3 und die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" die maßgebliche Vorschrift bzw. technische Regel.Danach gelten als geeigneter Zugang zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten ausschließlich Aufzüge, Transportbühnen, Treppen ...
Stand: 03.07.2024
Dialog: 15078
Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere der TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen" und der TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten", sind zu beachten.In der TRBS 2121 Teil 1 heißt ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
- und Schutzgerüste". Für Traggerüste gelten die DIN EN 12812 "Traggerüste - Anforderungen, Bemessung und Entwurf" und die DIN EN 12813 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Stützentürme aus vorgefertigten Bauteilen". In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" werden konkrete Anforderungen ...
Stand: 07.09.2020
Dialog: 43276
werden, wenn witterungsbedingt, insbesondere durch starken oder böigen Wind, Vereisung oder Schneeglätte, die Möglichkeit besteht, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende oder umfallende Teile verletzt werden.Für die Einhaltung dieser Mindestanforderung ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich. Zu den Verantwortlichkeiten der am Bau Beteiligten, auch des Bauherrn, werden ausführliche Informationen ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
erfolgt nach TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“ Nummer 4.2.9 „Kennzeichnung des Gerüstes“. Die Gerüstkennzeichnung muss folgende Mindestangaben enthalten: • Name, Adresse und Telefonnummer des Erstellers des Gerüstes• Gerüstbauart• Last- und Breitenklasse• Angaben über eine eventuelle Nutzungsbeschränkung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 43451
für Aufbau, Verwendung und Abbau zu erstellen. Dabei kann es sich um eine allgemeine Aufbau- und Verwendungsanleitung handeln, die durch Detailangaben für das jeweilige Gerüst ergänzt wird." Die Anforderungen werden in der TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" konkretisiert. In den Begriffsbestimmungen unter Nummer 2 ist u. a. noch Folgendes ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 14341
Für die Errichtung und die spätere Benutzung von Gerüsten sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 Nummer 3 in Verbindung mit der TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Danach hat der Gerüstersteller sicherzustellen, dass das Gerüst nach Fertigstellung vor Übergabe ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
. gegen Vorgaben das Bauherrn oder Auftraggeber verstoßen und andere Verbraucher zum Einsatz bringen. Dies muss nicht einmal beabsichtigt sein, sondern kann aus Unwissenheit geschehen.Da die PRCDS (mobile Fehlerstromschutzschalter) die Sicherheit aber auf jeden Fall erhöhen und dem Stand der Technik entsprechen, sind diese, unter Beachtung der Grundpflichten des Arbeitgebers (Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
für den Verwendungszweck, Prüfung der Last-, Breiten- und Höhenklasse für die vorgesehenen Arbeiten und Prüfung auf augenfällige Mängel. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist hier der § 14 BetrSichV. Auf die die Prüfung konkretisierende TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" weisen wir hin. 2. Welche Verantwortung hat der Bauherr? Er ist ja kein Gerüstfachmann ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871