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Frage: Reicht eine Beschilderung gemäß des Flucht- und Rettungsplans als Fluchtwegkennzeichnung aus?Antwort: Nein.Begründung: Die Zeichen in Flucht- und Rettungsplänen stellen nicht notwendigerweise die in der Realität abzubildenden Zeichen ab. In der DIN ISO 23601 wird der Fluchtweg nicht mehr durch die Zeichen beschrieben sondern durch grüne Pfeile.Frage: Muss ein Mitarbeiter von seinem Arbeitsp ...
Stand: 21.08.2023
Dialog: 18608
Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" beschreibt unter Abschnitt 8 welche Bedingungen eine Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege erfordern.Abschnitt 9.1 fordert im Hinblick auf die Beleuchtungsstärke Folgendes:"(1) Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss mindestens 1 lx mit einer Gleichmäßigkeit (Verhältnis der maximalen Beleuchtungsstärke) weniger als 40:1 betrag ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 15472
Unter Nummer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird gefordert, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.Präzisiert wird diese Forderung durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR, speziell durch die:ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung",ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"Hiernach sollen di ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4543
Elektrisch betriebene Fluchtwegkennzeichen (beleuchtet oder hinterleuchtet) sind immer dann zwingend erforderlich, wenn eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben ist. Die Forderung nach einer Sicherheitsbeleuchtung kann sich zum Beispiel aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" i.V.m. ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", einer Sonderbauverordnung ( ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 2212
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.2 "Allgemeine Anforderung an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fl ...
Stand: 15.04.2025
Dialog: 14875
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Als Grundla ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 7137
Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung, als eine Art der Notbeleuchtung in Arbeitsstätten, finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Nach Absatz 7 der Nummer 3.4 des Anhangs der ArbStättV müssen Arbeitsstätten, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann, eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben.Konk ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 8831
Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung". Nach Absatz 7 müssen Arbeitsstätten, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann, eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben.Konkretisiert werden die Anford ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 4119
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (vgl. Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtweg ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 2220
Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten, finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang.Nach Absatz 7 der Nummer 3.4 des Anhangs der ArbStättV müssen Arbeitsstätten, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann, eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben.Die konkretisierende ASR A2.3 "Flucht ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 14124
Die Anforderungen an die Sicherheitskennzeichnung ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In Ziffer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV wird gefordert, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen an die Kennzeichnung in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, im vorliegenden Fall in der ASR A1. ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 18728
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert, dass der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen hat (§ 4 Abs. 3 ArbStättV).In ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 12624
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"und die ASR A 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.Auf die Vorschriften unter § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 und 4 ArbStättV sowie die Nummern 2.3 Abs. 1 ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 14563
Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahren ausgesetzt sind, müssen gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben (Nummer 3.4 (7) des Anhangs zur ArbStättV).Hinweise zur Absicherung von Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung mittels einer Sicherheitsbeleuchtung bietet die Technische Regel für Arbei ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 3354
Die Kennzeichnung von Fluchtwegen muss entsprechend der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" erfolgen. In dieser ASR ist festgelegt, dass Sicherheitszeichen u.a. deutlich erkennbar anzubringen sind. Unter Punkt 5.1 (6) wird im letzten Satz weiter ausgeführt, dass besonders in langgestreckten Räumen (z. B. Fluren) Rettungszeichen in Laufric ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 19336
In der ASR A2.3 -Fluchtwege und Notausgänge- steht im Punkt 8.2 -Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen- im 1. Absatz:"(1) In Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, ist keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür."Dies gilt auch für Besprechungs- und Pausenräume sowie für alle anderen Räume, in denen der Flucht ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43827
Die Anforderungen an die Sicherheitskennzeichnung ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In Nummer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV ist nachzulesen, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen an der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.3 " ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 43881
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes beantworten wir Ihre Frage wie folgt:Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung v ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 43557
Die direkte Kennzeichnung eines Notausgangs muss mit dem Symbol und einem Pfeil erfolgen.Grundsätzliche Anforderungen an Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Nach § 4 (4) müssen Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Be ...
Stand: 03.05.2024
Dialog: 42325
Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermiede ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 30856