KomNet-Wissensdatenbank
Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung/Notbeleuchtung als ausreichend anzusehen?
KomNet Dialog 15472
Stand: 25.06.2024
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Beleuchtung und Kennzeichnung von Fluchtwegen
Frage:
Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung/Notbeleuchtung als ausreichend anzusehen? Ist z.B. eine bestimmte Luxzahl einzuhalten?
Antwort:
Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" beschreibt unter Abschnitt 8 welche Bedingungen eine Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege erfordern.
Abschnitt 9.1 fordert im Hinblick auf die Beleuchtungsstärke Folgendes:
"(1) Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss mindestens 1 lx mit einer Gleichmäßigkeit (Verhältnis der maximalen Beleuchtungsstärke) weniger als 40:1 betragen. Die Beleuchtungsstärke ist auf der Mittellinie des Fluchtweges in maximal 20 cm Höhe über dem Fußboden oder den Treppenstufen zu messen.
(2) Nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege 50% der erforderlichen Beleuchtungsstärke nach Absatz 1 innerhalb von 5 s erreichen; 100% der erforderlichen Beleuchtungsstärke müssen nach 60 s erreicht werden.
Für bereits vorhandene Sicherheitsbeleuchtungsanlagen entfällt die Anforderung nach Satz 1, 100% der erforderlichen Beleuchtungsstärken müssen dabei nach 15 s erreicht werden. Dies gilt bis die jeweiligen Bereiche dieser Arbeitsstätten wesentlich erweitert oder umgebaut werden.
Die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss für die Dauer, die für das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte ins Freie erforderlich ist, jedoch mindestens für einen Zeitraum von 30 min nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, die erforderliche Beleuchtungsstärke erbringen.
(3) In Arbeitsstätten, in denen regelmäßig eine größere Anzahl ortunkundiger Personen auf einen Fluchtweg angewiesen sein kann, ist mit einem erhöhten Unfallrisiko aufgrund des Ausfalls einer Allgemeinbeleuchtung zu rechnen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind solche Fluchtwege zu ermitteln. Auf diesen Fluchtwegen muss die erforderliche Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung innerhalb von 1 s erreicht werden.
[...]"