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KomNet-Wissensdatenbank

Muss die Tür eines Lagerraums mit einem nachleuchtenden Kennzeichnungsschild ausgestattet sein?

KomNet Dialog 14563

Stand: 12.07.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Beleuchtung und Kennzeichnung von Fluchtwegen

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Frage:

Unsere interne Revision beanstandet, dass die einzige Zugangstür eines Lagerraums nicht mit einem nachleuchtenden Piktogramm gekennzeichnet ist, da bei Ausfall der Beleuchtung Orientierungsprobleme auftreten könnten. Der Lagerraum wird nur von ortskundigen Mitarbeitern aufgesucht, die zudem regelmäßig an einer Sicherheitsunterweisung (Flucht- und Rettungswege etc.) teilnehmen. Wir halten daher die Revisionsbemerkung für abwegig.

Antwort:

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“,  ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"und die ASR A 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.


Auf die Vorschriften unter § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 und 4 ArbStättV sowie die Nummern 2.3 Abs. 1 und 3.4 Abs. 3 des Anhangs der ArbStättV weisen wir insbesondere hin.


Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden, muss auf Fluchtwegen die Erkennbarkeit der dort notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für den Zeitraum der Flucht in einen gesicherten Bereich erhalten bleiben. Hierbei ist eine ausreichende Anregung der langnachleuchtenden Produkte sicherzustellen. Diesbezügliche Anforderungen enthält die ASR A3.4 ind Kapitel 8 - "Sicherheitsbeleuchtung für Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche".


Eine Regelung, wann ein optisches Sicherheitsleitsystem für Fluchtwege erforderlich ist, wird unter Punkt 8.4 der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" getroffen:


"Um die Sicherheit beim Verlassen der Arbeitsstätte auch nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung zu erhöhen, können optische Sicherheitsleitsysteme zusätzlich zur Kennzeichnung mit hochmontierten Sicherheitszeichen oder zusätzlich zur Sicherheitsbeleuchtung als Orientierungshilfe eingesetzt werden.

Optische Sicherheitsleitsysteme führen insbesondere zu einer Verbesserung:

1. der Wahrnehmung des Verlaufes und Begrenzung des Fluchtweges,

2. der Wahrnehmung baulicher Einrichtungen z. B. Türrahmen, Treppenstufen, Bedienelemente und

3. der Orientierung bei Verrauchung.

Dabei kann ein Sicherheitsleitsystem notwendig sein, das auf eine Gefährdung reagiert und die günstigste Fluchtrichtung anzeigt."