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Welche Rechtsgrundlagen für die Auslegung der Notbeleuchtung gibt es?

KomNet Dialog 8831

Stand: 12.07.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Beleuchtung und Kennzeichnung von Fluchtwegen

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Frage:

Welche Rechtsgrundlagen für die Auslegung der Notbeleuchtung gibt es?

Antwort:

Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung, als eine Art der Notbeleuchtung in Arbeitsstätten, finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang.

Nach Absatz 7 der Nummer 3.4 des Anhangs der ArbStättV müssen Arbeitsstätten, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann, eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben.


Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" und der Punkt 8 der ASR A2.3 ".Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan".


Für alle öffentlichen Gebäude (inklusive der Arbeitsstätten) sind die bauordnungsrechtlichen Anforderungen relevant. Regelungen des Bauordnungsrechts der Länder, insbesondere nach den Sonderbauordnungen (z. B. der Versammlungsstättenverordnung), enthalten konkrete Anforderungen. Ausgeführt werden diese durch Normen (DIN-VDE-Normen). Weitere Hilfestellungen können Sie bei der zuständigen Baubehörde beziehen.


Wesentliche Hilfen zur Auslegung und zum Betrieb der Sicherheitsbeleuchtung bietet ebenfalls die Fördergemeinschaft Gutes Licht in ihrer Broschüre Nr. 10  "Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung" an.