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Anforderungen an Toilettenräume sind unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beschrieben. Dort ist erläutert, dass Toilettenräume mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Pausen- und Bereitschaf ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 5003
Wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden, muss der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung stellen (Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-). Eine mobile Toilette wird die Ansprüche an einen Toilettenraum wahrscheinlich nicht erfüllen, denn in Sanitärräumen muss während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens 21 °C herrschen (siehe Punkt 4.2 Absatz 4 ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 4009
") aufgeführt.Weiterführende Informationen werden in der DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" angeboten.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber die Besonderheiten seiner Arbeitsstätte und der Beschäftigten im Betrieb bewerten und entsprechende Maßnahmen festlegen. Dabei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten lassen. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 28.08.2020
Dialog: 15894
In der ASR A4.1 "Sanitärräume" ist unter dem Punkt 5.4 Absatz 1 folgendes nachzulesen: "Jede Toilettenzelle und jeder Toilettenraum mit nur einer Toilette muss von innen abschließbar sein. Zusätzlich müssen sich darin Kleiderhaken, Papierhalter und Toilettenbürste befinden. An jeder von Frauen genutzten Toilette ist ein Hygienebehälter mit Deckel zur Verfügung zu stellen. In von Männern genutzten ...
Stand: 26.05.2024
Dialog: 29372
- und Waschraum in einem Raum zu integrieren. Das bedeutet, dass in einem Waschraum auch kein Urinal untergebracht werden darf.Hinweis:Unter der Nummer 4 Absatz 7 der ASR A4.1 ist folgendes nachzulesen:"In Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten ist eine Kombination von Toiletten-, Wasch- und Umkleideräumen bei einer zeitlich nach Geschlecht getrennten Nutzung durch weibliche und männliche Beschäftigte möglich ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 16067
der Arbeitsplätze ausreichend." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume".Unter der Nummer 4 Absatz 6 der ASR A4.1 ist Folgendes nachzulesen:."(6) Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42428
Anforderungen an Toilettenräume findet man in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang.Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anza ...
Stand: 09.01.2022
Dialog: 4857
und den Betrieb von Toiletten- und anderen Sanitärräumen werden in der ASR A4.1 "Sanitärräume" getroffen. Unter Punkt 5.1 Absatz 3 wird ausgeführt: "Toilettenräume und ihre Einrichtungen sind in Abhängigeit von der Häufigkeit der Nutzung zu reinigen und bei Bedarf zu desinfizizeren. Bei täglicher Nutzung müssen sie mindestens täglich gereinigt werden" ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 3276
Nein, die Toiletten sind auf die gesamte Arbeitsstätte zu verteilen.Anforderungen an Toilettenräume findet man in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang.Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilet ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43099
In der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- heißt es im Anhang unter Ziffer 4.1 Sanitärräume: "(1) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten ...
Stand: 04.01.2017
Dialog: 11814
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind bzw. andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 42992
in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Unter dem Punkt 4 Absatz 6 ist dort folgendes nachzulesen:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet ...
Stand: 21.07.2023
Dialog: 29841
, dass diese "Raumzellen" in stationären Betrieben grundsätzlich nicht zulässig sind. Wie bereits erwähnt, darf die Weglänge bis zur nächsten Toilette 100 m nicht überschreiten. Da sich diese Forderung aus einer ASR ergibt, kann von ihr abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten trotzdem sichergestellt wird. Zu empfehlen wäre ansonsten z. B ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 23549
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die einschlägige Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume" fordern lediglich, dass der Arbeitgeber Toiletten in ausreichender Anzahl für Beschäftigte bereitstellen muss. Es wird nicht verlangt, dass die Toiletten ausschließlich den Beschäftigten zur Verfügung stehen.Einschränkungen gibt es jedoch durch die Biostoffverordnung ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 42924
zu vermeiden und ggf. die Handwaschgelegenheiten aufzunehmen.Unter dem Punkt 4 Absatz 6 lässt sich Folgendes nachlesen:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 42306
erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Ob das gleiche Sicherheitsniveau wie in der ASR A4.1 erreicht wird, hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen. Ein solches Abweichen von den gesetzlichen Vorgaben ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 22390
In der ASR A4.1 "Sanitärräume" ist unter dem Punkt 5.4 Absatz 1 Folgendes nachzulesen:"Jede Toilettenzelle und jeder Toilettenraum mit nur einer Toilette muss von innen abschließbar sein. Zusätzlich müssen sich darin Kleiderhaken, Papierhalter und Toilettenbürste befinden. An jeder von Frauen genutzten Toilette ist ein Hygienebehälter mit Deckel zur Verfügung zu stellen. In von Männern genutzten ...
Stand: 23.08.2021
Dialog: 43571
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 4.1 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelege ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 42606
des Schwarzbereichs benutzt werden müßte. Ziel muss es sein, dass Personen, die nicht im Schwarzbereich arbeiten beziehungsweise nicht oder nicht mehr für Arbeiten im Schwarzbereich gekleidet oder ausgerüstet sind, nicht mit den gefährlichen oder stark belästigenden Stoffen in Kontakt kommen können. Ebenso wird es nötig sein, eine Toilettenanlage im Schwarzbereich vorzusehen, wenn es den Beschäftigten ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 5781
, die auf diese Toiletten angewiesen sind, diese barrierefrei nutzen können. Die auszuwählende Bauart bzw. Technik ist abhängig von den im Betrieb beschäftigten Menschen mit Behinderungen und ihren Erfordernissen.Grundsätzlich sollten Behindertentoiletten jedoch dem Personenkreis vorbehalten sein, der darauf angewiesen ist. Letztlich obliegt dem Arbeitgeber die Entscheidung, ob die Behindertentoiletten ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 29621