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) für die Beschäftigten führen. Was allerdings ausgeschlossen bleibt, ist das erforderliche Umkleiden im Freien (fehlender Schutz gegen Witterungseinflüsse). Prinzipell könnte der Arbeitgeber die Arbeit auch so organisieren, dass Arbeitsbeginn und Arbeitsende nach Möglichkeit am Firmensitz erfolgen und somit das erforderliche Umkleiden in den Umkleideräumen des Betriebes zu erfolgen hat. ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
Wenn in einem Unternehmen auf Grund der ausführenden Tätigkeiten Waschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind, müssen diese auch bereitgestellt werden.Die in der ASR A 4.1 genannte Abhängigkeit von Handwaschbecken bezüglich der Anzahl der Beschäftigten in den Tabellen 4, 5.1 und 5.2 bezieht sich auf eine gleichzeitig niedrige oder gleichzeitig hohe Nutzung der Waschplätze. ...
Stand: 05.09.2018
Dialog: 42432
TätigkeitenKategorie C bei sehr stark schmutzenden Tätigkeiten, bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe, bei Tätigkeiten mit stark geruchsbelästigenden Stoffen, beim Tragen von körpergroßflächiger persönlicher Schutzausrüstung, bei Tätigkeiten unter besonderen klimatischen Bedingungen (Hitze, Kälte) oder bei Nässe sowie bei schwerer körperlicher Arbeit."Wenn die Tätigkeit in die Kategorie B oder C fällt ...
Stand: 08.09.2023
Dialog: 24700
Nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
werden muss. Dies kann z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit (siehe Punkt 6.1 Absatz 1) erforderlich sein oder auch auf Weisung des Arbeitgebers, z. B. zur einheitlichen Darstellung des Betriebes, notwendig sein. (3) Eine Unzumutbarkeit im Sinne des Anhangs 4.1 Absatz 3 Satz 1 ArbStättV ist u. a. gegeben, wenn z. B. der Raum nicht gegen Einsichtnahme von außen geschützt ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 4973
Darstellung des Betriebes, notwendig sein. (3) Eine Unzumutbarkeit im Sinne des Anhangs 4.1 Absatz 3 Satz 1 ArbStättV ist u. a. gegeben, wenn z. B. der Raum nicht gegen Einsichtnahme von außen geschützt, gleichzeitig von weiteren Personen anderweitig genutzt oder nicht abgeschlossen werden kann. ..." Sofern Umkleideräume nicht vorhanden sind, muss jedem Beschäftigten mindestens eine Kleiderablage ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 3727
– Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 12816
eine Sitzgelegenheit zur Verfügung stehen. (2) Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung erforderlich ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192
Baustellen unterliegen als Arbeitsstätten der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Unter Beachtung der baustellenspezifischen Gegebenheiten muss ein Arbeitgeber auf der Baustelle die dortigen Arbeitsstätten grundsätzlich so wie bei einem stationären Betrieb einrichten. Die Arbeitsstättenverordnung enthält viele jeweils betriebsspezifische Erleichterungen z. B. für die flexiblere Gestaltung ...
Stand: 15.09.2017
Dialog: 14489
werden müssen:"...Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sind a) in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert ...
Stand: 26.03.2025
Dialog: 14525
Nein, in Betrieben mit 18 Beschäftigten ist dies nicht erlaubt.Siehe hierzu Punkt 4 Absatz 6 der ASR A4.1 "Sanitärräume". Dort heißt es:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 42663
können, sind unverzüglich zu beseitigen. Unter der Nummer 1.5 des Anhangs der ArbStättV ist u. a. folgendes nachzuelsen: "(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind. Arbeitsräume müssen unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der physischen Belastungen ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 11601
oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend. Waschräume sinda)in der Nähe von Arbeitsräumen und sichtgeschützt einzurichten,b)so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu müssen fließendes warmes und kaltes Wasser, Mittel ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42340
Anforderungen an Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) findet sich im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 4.1 Absatz 3. Dort heißt es: "Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukle ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 14427
Die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV ist u.a. nachzulesen, dass Waschräume in der Nähe des Arbeitsplatzes und sichtgeschützt einzurichten sind. Zur Konkretisierung der ArbStättV gibt es die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". In ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19935
oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen...."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Unter dem Punkt 4 Absatz 6 ist dort folgendes nachzulesen:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 4243
Betriebe gerecht. Dies ergibt sich auch aus Punkt 4 Absatz 6 der konkretisierenden ASR A4.1. Dort heißt es:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 7882
eine Tätigkeit zuzuordnen ist. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt zu beteiligen. Eine Hilfestellung hierbei können die Informationen zur Gestaltung in Waschräumen der VBG geben.Auf die Beispielsammlung "Wann sind Waschräume in Betrieben erforderlich?" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weisen wir hin. ...
Stand: 14.05.2023
Dialog: 42718
gemacht. Unabhängig von der Art des Betriebes hat die Reinigung so zu erfolgen, dass sie den hygienischen Erfordernissen entspricht. Die Häufigkeit muss nach der Anzahl der Personen, der Nutzungsfrequenz und dem Verschmutzungsgrad derselben bestimmt werden.In der ASR A4.1 Sanitärräume wird in Kapitel 5.1 Nr. 3 ausgeführt:"Toilettenräume und ihre Einrichtungen sind in Abhängigkeit von der Häufigkeit ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 4438
sich unter dem Punkt 6.In der Kommentierung zum Arbeitsstättenrecht wird ebenfalls ausgeführt, dass besondere Waschräume zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn es die Art der Tätigkeit (z. B. schmutzende Arbeit, Hitzearbeit, Arbeit in Nässe) oder gesundheitliche Gründe (z. B. Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen) erfordert. Im Übrigen kann davon ausgegangen werden, dass ein Waschraum stets ...
Stand: 21.03.2023
Dialog: 9802