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Wie oft muss ein Industriebetrieb mit Dreischicht-System die Personalduschen reinigen lassen?

KomNet Dialog 4438

Stand: 17.10.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Wasch- und Umkleideräume

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Frage:

Wie oft muss ein Industriebetrieb mit Dreischicht-System die Personalduschen reinigen lassen? Gibt es dazu eine gesetzliche Regel?

Antwort:

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter § 4 Abs. 2 nachzulesen:

"Der Arbeitgeber hat dafür zur sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen."

Zur Häufigkeit oder Art der Reinigung werden im § 4 Abs. 2 ArbStättV keine näheren Angaben gemacht. Unabhängig von der Art des Betriebes hat die Reinigung so zu erfolgen, dass sie den hygienischen Erfordernissen entspricht. Die Häufigkeit muss nach der Anzahl der Personen, der Nutzungsfrequenz und dem Verschmutzungsgrad derselben bestimmt werden.

In der ASR A4.1 Sanitärräume wird in Kapitel 5.1 Nr. 3 ausgeführt:

"Toilettenräume und ihre Einrichtungen sind in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Nutzung zu reinigen und bei Bedarf zu desinfizieren. Bei täglicher Nutzung müssen sie mindestens täglich gereinigt werden."


Wir empfehlen, Häufigkeit oder Art der Reinigung ggf. mit dem Betriebsarzt abzustimmen.