Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wie oft muss ein Industriebetrieb mit Dreischicht-System die Personalduschen reinigen lassen?

KomNet Dialog 4438

Stand: 08.08.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Wasch- und Umkleideräume

Favorit

Frage:

Wie oft muss ein Industriebetrieb mit Dreischicht-System die Personalduschen reinigen lassen? Gibt es dazu eine gesetzliche Regel?

Antwort:

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter § 4 Abs. 2 folgendes nachzulesen:

"Der Arbeitgeber hat dafür zur sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen."

Zur Häufigkeit oder Art der Reinigung werden im § 4 Abs. 2 ArbStättV keine näheren Angaben gemacht. Unabhängig von der Art des Betriebes hat die Reinigung so zu erfolgen, dass sie den hygienischen Erfordernissen entspricht. Die Häufigkeit muss nach der Frequenz der Personen und dem Verschmutzungsgrad derselben bestimmt werden. Wir empfehlen ggf. Häufigkeit oder Art der Reinigung mit dem Betriensarzt abzustimmen.