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von maximal 0,10 m kann vernachlässigt werden (siehe ASR A1.7 „Türen und Tore“)." Für Wege für den Fahrzeugverkehr gilt nach Abschnitt 4.3 Absatz 7 Folgendes:"Die Mindesthöhe über Verkehrswegen für den Fahrzeugverkehr ergibt sich aus der größten Höhe des Fahrzeugs einschließlich Ladung in Transportstellung sowie dem stehenden oder sitzenden Fahrer. Zu dieser Höhe ist ein Sicherheitszuschlag von mindestens ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14718
In der DGUV Information 215-441 finden Sie unter Flächen am Arbeitsplatz den folgenden Hinweis:"In der ASR V3a.2 werden Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Verkehrswegen gestellt. Zum Beispiel müssen die lichte Breite von Verkehrswegen mindestens 1000 mm und von Türen mindestens 900 mm aufweisen.Verkehrs- und Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden oder sich mit Bewegungs ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27324
Nein, in der ASR A1.8 Nr. 4.2 Absatz 9 werden explizit die Treppen genannt.Hier heißt es:"Unmittelbar vor und hinter Türen müssen Treppen und Stufen einen Abstand von mindestens 1,0 m, bei aufgeschlagener Tür einen Abstand von mindestens 0,5 m einhalten (siehe Abbildung 2)."In der Abbildung 2 der ASR A1.8 sind zudem nur Treppen zu sehen. ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 43996
für Treppen ab der dritten Stufe gefordert, jedoch gibt es hier die Erleichterung, dass bei bestehenden Arbeitsstätten Treppen mit mehr als 4 Stufen mindestens einen Handlauf haben müssen, soweit das Bauordnungsrecht der Länder einen Handlauf nicht schon bei geringerer Stufenzahl fordert.In der Landesbauordnung NRW wird in § 34 auf Treppen eingegangen. Hier sind insbesondere der Absatzätze 6 relevant."(6 ...
Stand: 09.12.2024
Dialog: 19450
1. Markierung von Verkehrswegen In der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung", wird unter Punkt 5.3 "Markierungen von Fahrwegen" Folgendes ausgeführt:"(1) Die Kennzeichnung von Fahrwegsbegrenzungen ist farbig, deutlich erkennbar sowie durchgehend auszuführen. Wird die Markierung auf dem Boden angebracht, so kann dies z. B. durch mindestens 5 cm breite Streifen ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 9474
), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege". Die Informationen zu Treppen finden sich dort in Abschnitt 4.5. Folgende Absätze sind für Ihre Frage besonders relevant:"(7) Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert sein. Die Höhe der Geländer muss lotrecht über der Stufenvorderkante mindestens 1,00 m betragen. Bei Absturzhöhen von mehr als 12 m muss ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43104
Die ASR A1.8 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an das Einrichten und Betreiben von Verkehrswegen.Grundsätzlich dürfen Verkehrswege nicht durch einzelne Stufen unterbrochen werden. Können Höhenunterschiede nicht durch eine Schrägrampe (siehe ASR A1.8 Abschnitt 4.1 Absatz 2) ausgeglichen werden, ist eine Stufenfolge von mindestens zwei zusammenhängenden Stufen ...
Stand: 13.02.2024
Dialog: 43901
und dem Einbau.Hier ist in Absatz 2 u. a. nachzulesen, dass ausreichende Fußfreiraumtiefen in der Regel gegeben sind, wenn mindestens 150 mm zwischen Wandfläche und Auftrittsachse oder mindestens 160 mm gemessen von Wandfläche und Auftrittsvorderkante eingehalten werden.In der DGUV Information 208-032 "Auswahl und Benutzung von Steigleitern" ist unter der Nummer 3.2 "Steigleitern für bauliche Einrichtungen" noch ...
Stand: 28.06.2023
Dialog: 43708
müssen grundsätzlich einen freien Durchgang von mindestens 1,8x 0,4 m haben (§ 9 DGUV Vorschrift 52). Dazu führt die Durchführungsanweisung Folgendes aus:"...Podeste, Bühnen und Laufstege, die höher als 1 m über Flur liegen, müssen nach § 33 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1) Geländer und Fußleisten haben. Die Höhe der Geländer soll 1 m betragen. Nur in Ausnahmefällen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14864
Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege und deren Kennzeichnung finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Unter dem Punkt 4.2 (2) der ASR A1.8 ist nachzulesen:"Die lichte Höhe über Verkehrswegen muss mindestens ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
Verletzungen der Hand zu vermeiden, muss der Abstand des Handlaufs zu angrenzenden Bauteilen mindestens 5 cm betragen. Bei Handläufen von Treppen zu maschinellen Anlagen muss auch das Tragen von Schutzhandschuhen berücksichtigt werden. Der Abstand zu angrenzenden Bauteilen sollte hier mindestens 10 cm betragen." ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 42573
mehr als 4,0 m beträgt. In Arbeitsstätten, die bis zum 30.6.2013 errichtet worden sind oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgt ist, müssen Treppen mit mehr als 4 Stufen (Steigungen) mindestens einen Handlauf haben, soweit das Bauordnungsrecht der Länder einen Handlauf nicht schon bei geringerer Stufenzahl fordert oder bis die jeweiligen Bereiche dieser Arbeitsstätten wesentlich ...
Stand: 17.04.2024
Dialog: 43922
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Für Fahrwegsbegrenzungen gilt nach Punkt 5.3 der ASR A1.3:"(1) Die Kennzeichnung von Fahrwegsbegrenzungen ist farbig, deutlich erkennbar sowie durchgehend auszuführen. Wird die Markierung auf dem Boden angebracht, so kann dies z. B. durch mindestens 5 cm breite Streifen oder durch eine vergleichbare Nagelreihe (mindestens drei Nägel pro Meter), in einer gut sichtbaren Farbe - vorzugsweise Weiß ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 13666
, zwischen Knieleiste und Handlauf oder zwischen zwei Knieleisten nicht größer als 0,50 m sein. Die Fußleisten müssen eine Höhe von mindestens 0,05 m haben und unmittelbar an der Absturzkante angeordnet sein. (siehe Abb. 3)" ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42559
sowie durchgehend auszuführen. Wird die Markierung auf dem Boden angebracht, so kann dies z. B. durch mindestens 5 cm breite Streifen oder durch eine vergleichbare Nagelreihe (mindestens drei Nägel pro Meter), in einer gut sichtbaren Farbe - vorzugsweise Weiß oder Gelb - mit ausreichendem Kontrast zur Farbe der Bodenfläche erreicht werden."In einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 43303
beträgt und zusätzlich 3. Zwischenhandläufe haben, mit denen die Stufenbreite in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt wird, wenn der Abstand zwischen den Handläufen mehr als 4,0 m beträgt. In Arbeitsstätten, die bis zum 30.6.2013 errichtet worden sind oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgt ist, müssen Treppen mit mehr als 4 Stufen (Steigungen) mindestens einen Handlauf haben ...
Stand: 03.06.2024
Dialog: 26412
, deren Auftritt a < 24 cm ist, muss die Unterschneidung (u) mindestens so groß sein, dass insgesamt eine Auftrittstiefe u + a = 24 cm erreicht wird." Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu entscheiden, wie die Treppe zu gestalten ist. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12658
des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eigenverantwortlich eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Ob ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 22658
Grundsätzlich sind für die Aufstiege zu den Laderampen die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Unter der Nummer 1.10 "Laderampen" des Anhangs der ArbStättV ist hier Folgendes nachzulesen:"(1) Laderampen sind entsprechend den Abmessungen der Transportmittel und der Ladung auszulegen.(2) Sie müssen mindestens einen Abgang haben; lange Laderampen ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43230
errichtet worden sind oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgt ist, müssen Treppen mit mehr als 4 Stufen (Steigungen) mindestens einen Handlauf haben, soweit das Bauordnungsrecht der Länder einen Handlauf nicht schon bei geringerer Stufenzahl fordert oder bis die jeweiligen Bereiche dieser Arbeitsstätten wesentlich erweitert oder umgebaut werden.Handläufe müssen einen sicheren Halt bieten ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11214