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Grundsätzlich gilt nach Nummer 3.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (AbrStättV), dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16442
Für diese Räume gelten die Regelungen nach Nummer 3.4 Absatz 1 Satz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben.Dies gilt nicht für1.Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 42601
zu Frage 1: Die Regelungen zur Sichtverbindung nach Außen finden sich unter dem Punkt 3.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Dort ist folgendes nachzulesen: "(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für 1. Räume, bei denen betriebs ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20121
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert im Anhang unter Ziffer 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung "(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 14160
Der Arbeitgeber hat nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln ...
Stand: 01.10.2022
Dialog: 7078
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert: "Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 3741
einzuhalten.Unter der Nummer 4.4 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat angemessene Unterkünfte für Beschäftigte zur Verfügung zu stellen, gegebenenfalls auch außerhalb des Geländes eines Betriebes oder einer Baustelle, wenn es aus Gründen der Sicherheit, zum Schutz der Gesundheit oder aus Gründen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit erforderlich ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 1692
Die Technische Regel für Arbeitsstätten "Beleuchtung" (ASR A3.4) gibt den Stand der Technik im Sinne der §§ 3 und 3a der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wieder. Wendet der Arbeitgeber diese technischen Regeln nicht an, so hat er mit anderen Lösungen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz (in der Regel im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV) zu erreichen ...
Stand: 04.01.2016
Dialog: 15495
werden."Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten (dazu gehören auch Verkehrswege) so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A3.4 "Beleuchtung".Unter dem Abschnitt 7 ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 3619
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man in der Verordnung über Arbeitsstätten - ArbStättV - im Anhang unter Ziffer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 18583
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden (§ 3 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 26481
)Unter H 3.4 - 2 "Ausreichend Tageslicht" heißt es dazu weiter: "Der Begriff „möglichst“ ist so auszulegen, dass es im Einzelfall hinreichende Gründe geben kann, die eine Beleuchtung mit ausreichendem Tageslicht einschränken oder ausschließen."Ob solche hinreichenden Gründe für den Schießstand vorliegen, kann nur im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. In dieser muss der Arbeitgeber ...
Stand: 25.10.2019
Dialog: 6566
und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit nicht verhältnismäßig.Die Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt dem Arbeitgeber in Abs. 1 Nr. 1 ausdrücklich die Möglichkeit, in Räumen, in denen betriebs- oder produktionstechnische Gründe einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen, auf die Sichtverbindung zu verzichten. Hallenbüros und Meisterbuden in großen ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 42696
bestimmter Anforderungen dieser ASR begründen. Der von Ihnen beschriebene Raum ist ein Raum, in dem aus betriebstechnischen Gründen eine Besonderheit bestehen kann. In solchen Fällen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber mit Hilfe von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten durchgeführt werden müssen. ...
Stand: 01.09.2017
Dialog: 30174
Nach § 3a der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Dabei hat er insbesondere die Technischen Regeln ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 22726
Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung". Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 42767
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten ...
Stand: 25.07.2023
Dialog: 19370
von mindestens 500 Lux angegeben.Der Arbeitgeber muss vor Ort entscheiden, um welche Art von Maschinenarbeiten es sich handelt. Die Arbeiten an einer Umreifungsmaschine fallen eher unter grobe und mittlere Maschinenarbeiten und dementsprechend wären hier mindestens 300 Lux erforderlich. ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 28503
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert im Anhang unter Ziffer 3.4, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen ...
Stand: 26.09.2023
Dialog: 5278
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert: "Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben."Zudem müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 5363