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Gemäß § 18 Abs. 1 Ziffer 2 der Fahrpersonalverordnung - FPersV sind Fahrzeuge die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung, im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometer vom Standort des Unternehmens verwendet werden oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden, von den Lenk- und Ruhezeiten ...
Stand: 06.10.2011
Dialog: 14668
Die Fahrpersonalverordnung - FPersV regelt in § 18 nationale Ausnahmen gemäß der VO (EG) Nr. 561/2006 und der VO (EWG) 3821/85.Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Hausmüllabfuhr verwendet werden, sind gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 FPersV ausgenommen.HausmüllabfuhrDie Freistellung für Hausmüllbeförderungen gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen, die durch kurze ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 17117
" veröffentlicht . Dieser Leitfaden hat zum Ziel, ein bundeseinheitliches Verwaltungshandeln aller Aufsichts- und Kontrollbehörden zu gewährleisten.Den Ausführungen unter Ziffer 8.5 dieses Leitfadens ist zu entnehmen, dass das Fehlen eines Nachweises bei selbständigen Kraftfahrern und selbstfahrenden Unternehmern in Deutschland nicht geahndet wird. Bei Fahrten ins Ausland ist das EU-einheitliche Formblatt ...
Stand: 05.12.2018
Dialog: 10695
Die in den Fahrpersonalvorschriften geforderte Voraussetzung, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen darf (z.B. § 1 Abs. 2 Nr. 3,4 FPersV, § 18 Abs. 1 Nr. 4 FPersV) bezieht sich auf eine Haupttätigkeit als Fahrer, z.B. als Kraftfahrer oder Lkw-Fahrer. Bei Fahrten von Büromitarbeitern, die lediglich aushilfsweise durchgeführt werden, ist die Büroarbeit weiterhin ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12136
Generell unterliegen Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, ist die VO Nr. 561/2006/EG einzuhalten. Gemäß § 18 Abs. 1 Nr 8 Fahrpersonalverordnung sind Fahrzeuge, die von den zuständigen Stellen für Kanalisation ...
Stand: 11.08.2011
Dialog: 14302
Die Fahrpersonalverordnung betrifft Fahrer- von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie- von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
Voraussetzung für die Ausnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung -FPersV- ist, dass die Fahrzeuge ausschließlich für Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen eingesetzt werden. Fahrzeuge, welche in diesem Zusammenhang eingesetzt werden, sind von den Vorschriften ausgenommen. Da in diesem Fall die Gesetzgebung bereits einen Ausnahmetatbestand vorsieht, muss keine ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 27627
im Straßenverkehr zu beeinträchtigen.Die Hausmüllabfuhr ist nach dem von Ihnen genannten § 18 Absatz 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung, von den Artikeln 5 bis 9 der Verordnung (EG) 561/2006 befreit, von den übrigen jedoch nicht. ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42572
Gemäß § 11 Abs. 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG übernimmt der Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers, alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Das bedeutet, dass der Entleiher für den Download und die Aufbewahrung (nach Fahrpersonalrecht 1 Jahr / nach dem Arbeitszeitgesetz 2 Jahre) der Daten aus Fahrerkarte und Massenspeicher ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13401
eingesetzt werden. Die Freistellung für Hausmüllfahrzeuge gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen. Freigestellt ist auch die Anfahrt ins Sammelgebiet sowie die an die Sammlung anschließende Fahrt zur Abladestelle. Eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung kommt nur in Betracht, soweit es sich um die Abfuhr von Hausmüll handelt. (Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
zu befördern. oder das Fahrzeug gemäß § 1 Abs. 2 FPersV oder § 18 FPersV ausgenommen ist. Zu 2) kurzfristige Unterbrechung der Ruhezeit: a.) "Bußgeldrechtlich", das Kontrollgerät wurde nicht ordnungsgemäß bedient, (wenn der Fahrer nicht auf Arbeitszeit einstellt). b.) "Strafrechtlich", die nicht ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes stellt keine Straftat dar. c.) "gar nicht", wenn die Bedingungen ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947
außerhalb des Fahrzeugs nach Aushändigung durch den Fahrer mindestens ein Jahr lang aufbewahren. Darüber hinaus ist die zweijährige Aufbewahrungsfrist gemäß § 21a Abs. 7 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder gemäß § 6 Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) zu beachten. Sie sind den zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen.In § 20 Abs. 5 FPersV wird Folgendes nochmals ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 43503
zgG europaweit, bzw.§ 18 Abs. 1 Nr. 4 b FPersV bei mehr als 3,5 t bis einschliesslich 7,5 t zgG in einem Umkreis von 50 km (Luftlinie) ab den äußersten Grenzen des Ortes wo der Fragesteller seinen Betriebssitz hat. Wird dieser Freistellungsbereich überschritten muss ein EG-Kontrollgerät eingebaut sein, und mit einer eigenen Unternehmens- sowie Fahrerkarte betrieben werden.Auf Grund der v.g ...
Stand: 18.06.2017
Dialog: 13704
Der Unternehmer hat die im Massenspeicher des Fahrtenschreibers - spätestens alle 90 Tage – und die auf der Fahrerkarte – spätestens alle 28 Kalendertage – gespeicherten Daten im Betrieb zu kopieren und diese Daten 2 Jahre aufzubewahren (vgl. VO (EG) Nr. 581/2010)Der Unternehmer hat von allen kopierten Daten Sicherheitskopien zu erstellen, die auf einem gesonderten Datenträger zu speichern ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 3212
und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. EU Nr. L 102 S. 1) einzuhalten. und entsprechende Aufzeichnungen zu führen (§ 1 FahrPersV).Unter § 18 der FahrPersV sind Ausnahmen genannt. Danach sind u.a. von den Bestimmungen ausgenommen Fahrzeuge oder Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Höchstmasse ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008
Nach dem Leitfaden "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr", der zwischen den obersten für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Behörden des Bundes und der Länder abgestimmt wurde, gilt folgendes:Unterrichts- oder Prüfungsfahrten: Für das Vorliegen der Voraussetzungen der Ausnahmeregelung ist es erforderlich, dass die Fahrt ausschließlich Unterrichts- od ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 10711
Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht/zGG des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte.Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 10682
Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 11921
im Unternehmen abzugeben. Der Unternehmer, der nicht zugleich Fahrer ist, hat die Nachweise ab dem Zeitpunkt der Rückgabe durch den Fahrer ein Jahr außerhalb des Fahrzeugs aufzubewahren und den Fahrern auf Verlangen eine Kopie auszuhändigen. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht sind die Nachweise bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres zu vernichten."Das EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 6894