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Grundsätzlich ist ein Berufskraftfahrer vom Arbeitgeber so einzusetzen, dass die mögliche Höchstarbeitszeit von 10 Std. täglich gem. § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht überschritten wird. Anfallende Lenkzeit ist natürlich auch als Arbeitszeit zu bewerten, somit setzt sich die zu betrachtende Höchstarbeitszeit bei Berufskraftfahrern aus Lenkzeiten und anderen Arbeiten (bspw. Be ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 29107
. E VO (EG) Nr. 561/2006 sowie alle Lenkzeiten in einem Fahrzeug, das für gewerbliche Zwecke außerhalb des Anwendungsbereichs der VO (EG) Nr. 561/2006 verwendet wird, als andere Arbeiten festhalten; ferner muss er gemäß Art. 34 Abs. 5 Buchst. b Ziffer iii VO (EU) Nr. 165/2014 die Bereitschaftszeiten im Sinne des Art. 3 Buchst. b der Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43891
sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. setzt sich gemäß Arbeitszeitgesetz, als der einzigen gesetzlichen Grundlage zur Arbeitszeitgestaltung, zusammen aus Ruhezeit, Arbeitszeit 1) und Ruhepausen.1) Etwas anderes gibt es nicht.2) § 2 ArbZG (1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; § 5 ArbZG (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628
Im beschriebenen Fall kommt keine Ausnahmeregelung in Betracht, der Fahrer ist verpflichtet seine Fahrerkarte ordnungsgemäß zu verwenden. Für diesen Fall sieht die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder die Fahrpersonalverordnung keinen Ausnahmetatbestand vor. Unabhängig davon spielt es keine Rolle, ob der LKW mit oder ohne Ladung im Straßenverkehr eingesetzt wird, da die Verordnung (EG) 561/2006 ...
Stand: 28.04.2016
Dialog: 26491
Gemäß § 18 Abs. 1 Ziffer 2 der Fahrpersonalverordnung - FPersV sind Fahrzeuge die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung, im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometer vom Standort des Unternehmens verwendet werden oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden, von den Lenk- und Ruhezeiten ...
Stand: 06.10.2011
Dialog: 14668
Grundsätzlich gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bzw. Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen die Vorschriften der VO(EWG) 3820/85 und 3821/85. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Im Art. 13 der VO(EWG)3820/85 werden den Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit gegeben bestimmte Ausnahmen zuzulassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat hiervon Gebrauch gemacht ...
Stand: 29.08.2014
Dialog: 2578
einen Handwerksbetrieb handelt, könnte dieser das 2,4 t-Fahrzeug ohne besondere Nachweisführung einsetzen. Für die 5,1 t Einheit könnte die Ausnahmeregelung des § 18Abs.1Nr.4b (>3,5--7,5 t zgG im Umkreis von 50 km) der Fahrpersonalverordnung - FPersV - in Anspruch genommen werden. Wir empfehlen Ihnen, weitere Detailfragen mit der für Sie zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu klären. Bezüglich der Vorsorgeuntersuchungen ...
Stand: 04.10.2014
Dialog: 22042
Fahrzeuge dürfen nur in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens und unter der Bedingung benutzt werden, dass das Lenken des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt (§ 18 Abs. 1 Nr 4 b) Fahrpersonalverordnung). Bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse einschließlich Anhänger (zGG) bis 3,5 Tonnen gilt die genannte Regelung sogar ohne räumliche Begrenzung gemäß § 1 ...
Stand: 11.08.2011
Dialog: 14302
Die Bescheinigung nach § 20 FPersV ist nicht ordnungsgemäß ausgefüllt. In der Bescheinigung sind genau die Fehlzeiten ab Ende der Arbeit bis zur Aufnahme der Arbeit zu dokumentieren. Bei einer Kontrolle kann es zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kommen. Besser ist der Nachtrag auf der Fahrerkarte, hierbei werden genau die Fehlzeiten seit Entnahme der Fahrerkarte aus dem Gerät bis zum Einstecken ...
Stand: 04.09.2014
Dialog: 21898
oder Organisationen, die im Rahmen des gemeinnützigen Zwecks ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden. Eine „nichtgewerbliche Güterbeförderung“ liegt insbesondere dann vor, wenn eine Privatperson eine Güterbeförderung auf eigene Rechnung und ausschließlich im Rahmen einer Freizeitbeschäftigung durchführt, diese teilweise durch finanzielle Beiträge Dritter finanziert und für die Beförderung keine Vergütung ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43990
Voraussetzung für die Ausnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung -FPersV- ist, dass die Fahrzeuge ausschließlich für Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen eingesetzt werden. Fahrzeuge, welche in diesem Zusammenhang eingesetzt werden, sind von den Vorschriften ausgenommen. Da in diesem Fall die Gesetzgebung bereits einen Ausnahmetatbestand vorsieht, muss keine geso ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 27627
Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht/zGG des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte.Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen zu den ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 10682
fernab vom Unternehmensstandort, angefallen sind (§ 20 Fahrpersonalverordnung, www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__20.html ). Die EU-Vorschriften sehen eine nachträgliche Ausstellung nicht vor! Die sogenannte Handwerkerregelung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV, welche ohne Kilometerbegrenzung gilt (Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 11921
Die Freistellung für Hausmüllbeförderungen gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen, die durch kurze Fahrstrecken von Haus zu Haus in langsamem Tempo, ständigen Fahrtunterbrechungen und Pausen zum Einsammeln der in den Tonnen befindlichen Stoffen gekennzeichnet sind. Eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung kommt nur in Betracht, soweit es sich um die Abfuhr von Hausmü ...
Stand: 11.01.2021
Dialog: 43347
Die in den Fahrpersonalvorschriften geforderte Voraussetzung, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen darf (z.B. § 1 Abs. 2 Nr. 3,4 FPersV, § 18 Abs. 1 Nr. 4 FPersV) bezieht sich auf eine Haupttätigkeit als Fahrer, z.B. als Kraftfahrer oder Lkw-Fahrer. Bei Fahrten von Büromitarbeitern, die lediglich aushilfsweise durchgeführt werden, ist die Büroarbeit weiterhin die Haupt ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12136
Bereitschaftszeiten von 15, 30 oder 45 Minuten sind als Fahrtunterbrechung zu bewerten, auch dann, wenn das Fahrzeug nur mit einem Fahrer besetzt ist.Artikel 4 Buchstabe d) der VO (EG) Nr. 561/2006"Fahrtunterbrechung": jeder Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeiten ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird.Die Bereitschaftszeiten ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 44094
zu Organisationsverschulden des Verantwortlichen lässt sich ableiten, dass die Rechtsprechung diesen Umstand mehr und mehr berücksichtigt. In der Praxis fordern die Aufsichtsbehörden vom Arbeitgeber den Betrieb so zu organisieren, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit nicht gefährdet wird. Konkrete Maßnahmen werden im jeweiligen Einzelfall getroffen. Für eine betriebliche Einzelfallberatung ...
Stand: 17.02.2021
Dialog: 6803
) i.V.m. Artikel 8 der Verordnung (EG) 561/2006 Anwendung:"Ruhezeit ist der Zeitraum, in dem der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann. Tägliche und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten können im Fahrzeug verbracht werden, wenn dieses über eine Schlafkabine verfügt und nicht fährt. Das Fahrpersonal muss während der Ruhezeit frei über seine Zeit verfügen können. Sobald es während dieser Zeit Arbeiten ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 44053
In § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV) (für nationalen Güter- oder Personenverkehr) ist hierzu nachzulesen:"(1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in dieser Verordnung, in Artikel 36 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 oder in Kapitel III Artikel 12 Absatz 2 Satz 1 des Anhangs zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 6894
zu 1) Aufgrund der Fragestellung ist davon auszugehen, dass der eingesetzte PKW zur Güterbeförderung ggf. mit einem Anhänger zum Einsatz kommt. Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt haben die Fahrpersonalverordnung - FPersV zu beachten. Die Verpflichtung zum Einbau eines EG-Kont ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947