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durchführt, zum Beispiel die Ladung überwacht oder beaufsichtigt, liegt keine Ruhezeit (mehr) vor.Regelmäßige tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Stunden oder zuerst mindestens 3 Stunden gefolgt von weiteren mindestens 9 Stunden.Reduzierte tägliche Ruhezeit: mind. 9 Stunden und weniger als 11 Stunden. (Zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten dürfen höchstens drei reduzierte tägliche Ruhezeiten eingelegt ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 44053
wenn die maximale Tageslenkzeit noch nicht erreicht und eine ausreichende Ruhezeit eingelegt werden könnte.Der § 21a ArbZG gibt keine Regelungen bezüglich der täglichen Höchstarbeitszeit vor. Wesentliche Regelungsinhalte beziehen sich auf die Abgrenzung von Arbeitszeit und Bereitschaftszeit und die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Fahrer, die der VO (EG) Nr. 561/2006 unterliegen.Es ist zu beachten:Sollte ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 29107
der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann …, in Verkehrsbetrieben, … um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. Hält man ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628
Die Fahrpersonalverordnung betrifft Fahrer- von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie- von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer ...
Stand: 26.05.2019
Dialog: 7659
Nach Artikel 8 Nr.8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 dürfen tägliche und reduzierte Wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden. Regelmäßige wöchtliche Ruhezeiten von 45 Stunden müssen außerhalb des Fahrzeuges verbracht werden. Sie müssen nicht am Standort des Fahrzeuges oder am Wohnsitz des Fahrers eingelegt werden. Sollte die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht an den vorgenannten ...
Stand: 16.08.2014
Dialog: 21814
gilt die für den Mehrfahrerbetrieb in Artikel 8 Absatz 5 in der VO (EG) Nr. 561/2006 genannte Regelung, dass abweichend von Artikel 8 Absatz 2 in der VO (EG) Nr. 561/2006 ein im Mehrfahrerbetrieb eingesetzter Fahrer nicht innerhalb von 24 Stunden, sondern von 30 Stunden nach dem Ende einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit eine neue tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden genommen haben muss ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43058
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrerinnen/ zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit einer weiteren Fahrerin/ eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 12637
Arbeitnehmer fallen als Taxifahrer gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 letzter Halbsatz des Fahrpersonalgesetzes grundsätzlich unter den Geltungsbereich des Gesetzes.Auf Grundlage des § 2 Fahrpersonalgesetz wurde die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) erlassen.Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2FPersV haben nur Fahrer1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen ...
Stand: 01.08.2022
Dialog: 12965
dienen und die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind.Somit haben Kraftfahrer für Fahrten, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, in allen Mitgliedstaaten dieselben Bedingungen bzw. gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten zu beachten. ...
Stand: 25.01.2017
Dialog: 28279
Die Fahrpersonalverordnung - FahrpersV gilt grundsätzlich für Fahrer 1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie2. von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 8008
Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen ...
Stand: 10.05.2012
Dialog: 16194
zu 1) Aufgrund der Fragestellung ist davon auszugehen, dass der eingesetzte PKW zur Güterbeförderung ggf. mit einem Anhänger zum Einsatz kommt. Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt haben die Fahrpersonalverordnung - FPersV zu beachten. Die Verpflichtung zum Einbau eines EG ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13947
Der Unternehmer ist gemäß Artikel 14 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 verpflichtet, den Fahrern auf Verlangen eine Kopie der von den Fahrerkarten heruntergeladenen Daten sowie Ausdrucke davon auszuhändigen. ...
Stand: 03.12.2014
Dialog: 22597
Die Freistellung für Hausmüllbeförderungen gilt für Beförderungen, die im Rahmen von Sammeltätigkeiten erfolgen, die durch kurze Fahrstrecken von Haus zu Haus in langsamem Tempo, ständigen Fahrtunterbrechungen und Pausen zum Einsammeln der in den Tonnen befindlichen Stoffen gekennzeichnet sind. Eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung kommt nur in Betracht, soweit es sich um die Abfuhr von Hausmü ...
Stand: 11.01.2021
Dialog: 43347
Es wird beide Systeme nebeneinander geben. Für den notwendigen Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten hat der Fahrer gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Neben der bestehenden Mitführungsverpflichtung der Schaublätter, und eventueller Ersatzaufzeichnungen bei Betriebsstörungen gemäß VO EWG 3821/85 Art. 16 Abs. 2 wird es die Mitführungsverpflichtung der Ausdrucke des digitalen Kontrollgerätes ...
Stand: 15.05.2012
Dialog: 3208
im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten) heranziehen. ...
Stand: 01.04.2015
Dialog: 23504
Gemäß § 18 Abs. 1 Ziffer 2 der Fahrpersonalverordnung - FPersV sind Fahrzeuge die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung, im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometer vom Standort des Unternehmens verwendet werden oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden, von den Lenk- und Ruhezeiten ...
Stand: 06.10.2011
Dialog: 14668
Alle Felder des Formblatts zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen sind maschinenschriftlich auszufüllen.Hinweis:Auf die Ausführungen unter der Nummer 8 der Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften möchten wir hinweisen. ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 12592
den EU- und den AETR-Ländern ist die Ortszeit entweder gleich der UTC-Zeit oder immer später.Für Deutschland gilt: UTC plus 1 Stunde. Wenn es also z.B. 16.00 Uhr UTC-Zeit ist, ist es in Deutschland 17.00 Uhr (während der Winterzeit).Die Sommerzeit ist folglich UTC-Zeit plus 2 Stunden. Wenn es also z.B. 16.00 Uhr UTC-Zeit ist, ist es in Deutschland während der Sommerzeit bereits 18.00 Uhr.Falls ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 12577
ist (Schaublatt/Fahrerkarte).Die mittels Kontrollgerät aufgezeichneten Lenktätigkeiten des Fahrers sind Arbeitszeiten. Die werktägliche Arbeitszeit, die Summe aus Lenk- und Arbeitszeit, darf 10 Stunden nicht überschreiten. Somit darf die Arbeitszeit (exklusive Pausen) für den Kraftfahrer nicht 10 Stunden betragen, wenn dieser noch zum Zweck der An- und Abfahrt zur Baustelle ein kontrollgerätepflichtiges ...
Stand: 06.04.2020
Dialog: 24336