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In Bezug auf Ihr Beispiel greift der zweite Teil aus Buchstabe g) des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Damit fallen neue Fahrzeuge, die vom Herstellerwerk zum Käufer oder zur Verkaufsstelle überführt werden und noch nicht ihre bestimmungsgemäße Verwendung erhalten haben, nicht unter die VO (EG) Nr. 561/2006.Als Neufahrzeuge gelten nur Fahrzeuge, die zu keinem Zeitpunkt zur Nutzung ...
Stand: 07.05.2019
Dialog: 23795
Grundsätzlich ist die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten (und damit verbunden die Benutzung des eingebauten Fahrtenschreibers) bei Nutzung eines Fahrzeuges, welches in den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit der Fahrpersonalverordnung (FPersV) fällt, verpflichtend. Der Geltungsbereich umfasst im Wortlaut die "Beförderung im Straßenverkehr", welche weiterhin definiert ...
Stand: 25.11.2018
Dialog: 42521
Die VO (EG) Nr. 561/2006 gilt für Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger.Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:„Beförderung im Straßenverkehr“, jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 11947
Ja. Dieses wird im FAQ „Für welche Fahrzeuge gelten die Fahrpersonalvorschriften?“ des Bundesamtes für Güterverkehr klargestellt.Hierin heißt es:Die Fahrpersonalvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 gelten grundsätzlich für alle Beförderungen mit Fahrzeugen, die dem Gütertransport dienen, auf öffentlichen Straßen gelenkt werden und deren zulässiges ...
Stand: 15.04.2013
Dialog: 6514
Nein. Für den beschriebenen Fall gibt es nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Artikel 45 Abs. 1 eine Änderung / Ergänzung des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 mit der Ausnahmemöglichkeit für: "Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 25265
Grundsätzlich ist die Frage zu bejahen.Der Arbeitgeber könnte in dem konkreten Fall die Anweisung treffen, dass auch bei Fahrten im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge die Fahrerkarte gesteckt werden muss.Aus den Rechtsvorschriften geht zwar hervor, dass bei Fahrzeugen, welche im Linienverkehr bis 50 km eingesetzt werden, keine Fahrerkarte in das Kontrollgerät gesteckt werden muss, dennoch ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 16524
Laut Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Artikel 2 muss bei Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, ein EG-Kontrollgerät eingebaut sein und benutzt werden. In der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Artikel 13 sind Ausnahmen aufgeführt, die jeder Mitgliedsstaat der EU selbst umsetzen kann. Die Ausnahmen wurden ...
Stand: 14.06.2013
Dialog: 18741
Der tägliche Weg vom Wohnsitz des Fahrers zur Betriebsstätte (Arbeitsplatz) des Arbeitgebers gilt nicht als Lenkzeit. Er ist Bestandteil der Ruhezeit. Sofern das Fahrzeug nicht am Arbeitsplatz übernommen oder abgeliefert wird, gilt die Reisezeit zum Fahrzeug bzw. die Reisezeit zum Wohnsitz grundsätzlich als "Bereitschaftszeit" oder "andere Arbeiten". ...
Stand: 09.03.2015
Dialog: 23284
Gemäß Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr.561/2006 ist "Fahrer" jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenkt oder sich in einem Fahrzeug befindet, um es – als Bestandteil seiner Pflichten – gegebenenfalls lenken zu können.Fahrten, die im Rahmen einer normalen (betriebsinternen) Fortbildung unternommen werden oder auch ein normales Fahrsicherheitstraining ...
Stand: 21.07.2011
Dialog: 14149
Die Verordnung gilt gemäß Artikel 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden.Eine „nichtgewerbliche Güterbeförderung“ liegt insbesondere dann vor, wenn eine Privatperson eine Güterbeförderung ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 43980
Es gibt die Möglichkeit, Ausnahmen vom Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 bzw. der Fahrpersonalverordnung (FPersV) für sich in Anspruch zu nehmen.Eine Ausnahme wird von der sogenannten "Handwerkerregelung" erfasst (siehe Art. 3 Buchst. aa VO (EG) Nr. 561/2006, für Fahrzeuge ab 3,5 t zGG).Für die Inanspruchnahme dieser Ausnahme müssen folgende Kriterien erfüllt sein:Die Fahrzeugeinheit bzw ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 42613
Vom Anwendungsbereich der Verordnung EG 561/2006 sind gemäß Artikel 3 Buchstabe g der Verordnung Fahrzeuge ausgenommen, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind.Bei Fahrten, die unter v.g. Ausnahme fallen ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 7658
Wir gehen davon aus, dass es sich bei dem in der Frage genannten Lkw um ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 7,5 to handelt.Fahrzeuge zur Güterbeförderung, deren zGG einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen der VO Nr. 561/2006/EG: (Hinweis: Die VO Nr. 561/2006/EG spricht nicht vom zGG sondern physikalisch korrekt von der Gesamtmasse).Der Lkw ...
Stand: 04.12.2017
Dialog: 6735
Die VO Nr. 3820/85/EWG wurde am 12.04.2007 durch die VO Nr. 561/2006/EG ersetzt.Die Regelung des Art. 4 Ziffer 11 VO Nr. 3820/85/EWG findet sich jetzt in Art. 3 Buchstabe g der VO Nr. 561/2006/EG: "Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge ...
Stand: 13.03.2018
Dialog: 3996
Rolle, ob die Fahrt am Vortag auf dem Betriebshof endete). Für den genannten Zeitraum ist zu Beginn der Fahrt und am Ende ein Ausdruck aus dem Kontrollgerät als Nachweis vom Fahrer mitzuführen. Auf dem Ausdruck ist der Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins und seine Unterschrift anzubringen. Während eines längeren Zeitraums ist das Fahren eines Fahrzeugs mit digitalem Kontrollgerät ohne ...
Stand: 26.04.2012
Dialog: 16101
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung (auch Umzüge) verwendet werden, sind von der Benutzungspflicht des Kontrollgerätes ausgenommen! Eine Fahrerkarte muß also nicht benutzt werden! ...
Stand: 20.11.2018
Dialog: 6325
Für einen LKW mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht wird in diesem Fall eine Fahrerkarte benötigt. Bis 7,5 t kann das Fahrzeug für private Zwecke ohne Fahrerkarte gefahren werden. Ein "95er-Eintrag" im Führerschein ist nicht erforderlich. ...
Stand: 12.04.2019
Dialog: 42659
Wenn in einem Fahrzeug größer als 2,8 t zulässige Gesammtmasse ein Kontrollgerät verbaut ist, ist das Kontollgerät zu benutzen. Alle Fahrer benötigen eine Fahrerkarte. Ausgenommen sind nur Fahrten, die unter die Ausnahmen des § 1 oder § 18 Fahrpersonalverordnung - FPersV - fallen. Siehe hierzu auch "Hinweise zu den Sozialvorschriften" im Straßenverkehr auf der Internetseite des Bundesamtes ...
Stand: 09.03.2015
Dialog: 23287
im Straßenverkehr gelten bei jeder ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 4 Buchst. a VO (EG) Nr. 561/2006) eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. Das gilt für die Dauer der gesamtem Arbeitsschicht. Um eine öffentliche Straße handelt es sich nach deutschem Straßenverkehrsrecht (§ 1 StVG, § 1 StVO) immer ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 42771
Gemäß Art. 13 Abs. 1 Buchst. i) der VO (EG) 561/2006 sind Fahrzeuge mit 10 bis 17 Sitzen, die ausschließlich zur nichtgewerblichen Personenbeförderung verwendet werden, von den EG-rechtlichen Bestimmungen ausgenommen.Die Fahrerkarte muss in diesem Fall nicht gesteckt werden. In das Kontrollgerät ist die Buchung " OUT " manuelleinzugeben.Für Reisebusse mit mehr als 17 Sitzen gibt es "keine ...
Stand: 12.07.2023
Dialog: 20053