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Nein, dies ist nicht erforderlich. Wenn eine Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten (§ 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV), Art. 13 Verordnung (EG) Nr. 561/2006) zutrifft, brauchen die Fahrer:innen dieser Fahrzeuge keine Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und keinen Fahrtenschreiber zu verwenden. Somit ist auch keine Eingabe des Landessymbols bei Grenzübertritt erforderlich. Ein vorhandener digitaler ...
Stand: 09.06.2022
Dialog: 43672
Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Daten, daher gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Die Aufbewahrungsfristen des Unternehmers sind geregelt im Fahrpersonalgesetz (§ 4 Absatz 3), wonach die von den Fahrerkarten und den Massenspeichern kopierten Daten über die Lenk- und Ruhezeiten ab dem Zeitpunkt des Kopierens ein Jahr lang aufzubewahren sind. Dienen die Fahrerdaten ...
Stand: 02.02.2017
Dialog: 28440
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung über 2,8 t bis 3,5 t zulässiger Höchstmasse gemäß Fahrpersonalverordnung - FPersVin Form von handschriftlichen Aufzeichnungen durch sogenannte Tageskontrollblätter.Bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Höchstmasse ist der Einbau von EG-Kontrollgeräten und die Nutzung ...
Stand: 30.11.2014
Dialog: 22569
werden. Mit den in Ihrer Anfrage gemachten Angaben kommt keine weitere Ausnahme für Sie in Frage.Beachten Sie, dass wenn ein Kontrollgerät genutzt werden muss, Sie voll unter die entsprechenden Vorschriften fallen und somit alle Anforderungen erfüllen müssen (Lenk- und Ruhezeiten, Mitführungspflicht, Speichern der Daten).Hinweis:Wird das Fahrzeug ohne Anhänger zur Güterbeförderung benutzt und beträgt die Masse ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 6558
Grundsätzlich ja. Der Fahrer ist verpflichtet, einen lückenlosen Nachweis über seine aktiven (bspw. Lenk- und Arbeitszeiten) und passiven Zeiten (bspw. Ruhezeiten, Krankheitszeiten) über den laufenden und die vorausgegangenen 28 Kalendertage mitzuführen. Als Nachweis für den Fahrer in Ihrem Beispiel gelten Aufzeichnungen durch Eintragungen auf der Fahrerkarte, Ausdrucke aus dem digitalen ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42296
In der VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 wird von Fahrzeugen gesprochen, deshalb ist es nicht entscheidend, ob eine PKW-Zulassung oder LKW-Zulassung vorliegt. Es kommt bei dieser Art des Fahrzeuges darauf an, ob es überhaupt noch geeignet ist für den Gütertransport. Gibt es die Möglichkeit, Ladung unterzubringen? Sollte das Fahrzeug nicht zur Güterbeförderung geeignet sein, fallen Sie aufgrund des Gelt ...
Stand: 24.05.2013
Dialog: 18599
die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Zu 2.) Bei der Fragestellung wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug nicht wie unter 1. durch das Lagerpersonal gefahren wird. Zur Beantwortung der Frage sind hier die Begriffe „Ruhezeit“ und „Bereitschaftszeit“ zu klären. Ruhezeit: Die VO (EG) 561/2006 Artikel 4 Buchstabe g definiert die tägliche Ruhezeit als Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 4120
Wenn eine Fahrt im Rahmen einer generellen, personenbezogenen Nachweisverpflichtung durchgeführt wird, darf eine Person, die nicht im Besitz einer Fahrerkarte ist, dieses Fahrzeug nicht lenken. Die erweiterten Regelungen über die Mehrfahrerbesatzung gem. der Verordnung EG 561/2006 sowie des § 21a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) dürfen in diesem Fall nicht in Anspruch genommen werden.Unabhängig ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 15590
mit jeweils für diesen Zweck bestimmter, besonderer Ausstattung, die als Verkaufswagen auf öffentlichen Märkten oder für den ambulanten Verkauf dienen, verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,Das unter b) genannte Beispiel ist für Handwerker in der Regel weniger relevant und kann ignoriert werden. Nehmen also die Handwerker ihr Material ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
Die Benutzungspflicht des EG-Kontrollgerätes ergibt sich aus den Artikel 3 und 13 der (EWG) VO Nr. 3821/85.Nach Artikel 9 Absatz 1 der EG-VO 561/2006 gilt:"(...)legt ein Fahrer, der ein Fahrzeug begleitet, das auf einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird, eine regelmäßige tägliche Ruhezeit ein, so kann diese Ruhezeit abweichend von Artikel 8 höchstens zwei Mal durch andere ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 7940
Mittels manueller Dateneingabe kann Beginn und Ende der Ruhezeit in das Kontrollgerät eingegeben werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Inanspruchnahme dieser Ruhezeit gemäß Art. 9 der VO (EWG) 3820/85 bleiben unverändert.Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 3140
zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt." ...
Stand: 28.11.2011
Dialog: 15014
Voraussetzungen, Nachträge zu erfassen, sind von allen Geräteherstellern gegeben.Hinweis: "Die für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder haben u.a. beschlossen, unter bestimmten Voraussetzungen keine Bescheinigung des Unternehmers mehr als Nachweis für die wöchentliche Ruhezeit zu verlangen. Ein Verzicht setzt voraus, dass der Fahrer ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 14679
sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zHM von mehr als 3,5t bis 7,5t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstung oder Maschinen, die der Fahrer/ die Fahrerin zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten benötigen und die Beförderung ausschließlich in einem Umkreis von 100km vom Standort des Unternehmens erfolgt und das Lenken für den Fahrer/ die Fahrerin nicht die Haupttätigkeit darstellt ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 43907
auf dem Tageskontrollblatt/Schaublatt endet, die Ruhezeit nachtragen.Beispiel 2: Ein Fahrer hat eine Bescheinigung ausgestellt bekommen. Es ist möglich die Bescheinigung so auszustellen, dass diese um 23:59 eines Tages endet. Den Zeitraum, bis zu welchem die Bescheinigung vorliegt, trägt der Fahrer mit dem Fragezeichen-Symbol nach. Ab 0:00 des darauffolgenden Tages hat der Fahrer dann seine Ruhezeit nachzutragen. Somit ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 29562
Es ist zutreffend, dass das digitale wie auch analoge Kontrollgerät nicht benutzt werden muss, wenn das Fahrzeug zum Zwecke der Reparatur oder zur Fahrzeugwäsche im Rahmen der Reparatur durch Werkstattmitarbeiter auf dem Gelände bewegt wird. Kommen die Fahrer nur zum Waschen der Fahrzeuge auf das Betriebsgeände, müssen die Kontrollgeräte weiterhin in Betrieb bleiben. Die Begründung liegt in der A ...
Stand: 20.08.2012
Dialog: 4610
, an dem er das Fahrzeug übernimmt, die Fahrerkarte zu benutzen. Erst nach der täglichen Arbeitszeit darf die Fahrerkarte entnommen werden. (Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014).Grundsätzlich ist es dem Fahrpersonal nicht gestattet, ohne gesteckte Fahrerkarte zu lenken - mit Ausnahme bei Verlust, Diebstahl oder Defekt der Fahrerkarte. In diesen Fällen müssen Ersatzaufzeichnungen geführt werden!Fahrten ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076
Der Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) 561/2006 regelt die Ableistung einer "regelmäßigen täglichen Ruhezeit" (11 Stunden, siehe auch Art. 4 Buchstabe g der v. g. Verordnung) bei Inanspruchnahme einer Fähre oder eines Autozuges. Sind die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 letzter Satz nicht erfüllt, darf die Fahrerin/ der Fahrer auch das Symbol für Fähre/Zug nicht benutzen. Weiterhin ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 11979
nachzuweisen. In Fällen, in denen der manuelle Nachtrag besonders aufwendig ist, kann bzw. darf auf einen Nachtrag verzichten werden. In dem Fall muss der Unternehmer dem Fahrer als Nachweis eine "Bescheinigung von Tätigkeiten" ausstellen.Im konkreten Fall hat der Fahrer im Zeitraum andere Tätigkeiten ausgeübt, somit wäre der Zeitraum nicht einfach als Ruhezeit auf der Fahrerkarte nachzutragen! Hier wäre ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44066
Nein! Die Fahrerkarte ist ordnungsgemäß zu verwenden. Die Ausnahme gemäß Art. 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 kann in dem Fall nicht angewendet werden Ausgenommen sind nur Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Es handelt sich unter Umständen zwar um eine nichtgewerb ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664