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Nein! Die Fahrerkarte ist ordnungsgemäß zu verwenden. Die Ausnahme gemäß Art. 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 kann in dem Fall nicht angewendet werden Ausgenommen sind nur Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Es handelt sich unter Umständen zwar um ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
Wenn das Fahrzeug verfügbar bleibt, während der Fahrer außerhalb des Fahrzeuges arbeitet, dann wählt er als Modus „andere Arbeit“ und geht seiner Arbeit außerhalb des Fahrzeuges nach. Das Fahrzeug kann in dieser Zeit trotzdem von jemand anderem genutzt werden. In diesem Fall muss der Fahrer bei Verlassen des Fahrzeugs seine Fahrerkarte aus dem digitalen Kontrollgerät entnehmen ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 3141
Nein, in den von Ihnen genannten Fahrzeugen, die über eine Zulassung als Werkstattwagen verfügen, muss kein Fahrtenschreiber eingebaut und betrieben werden. Werkstattwagen sind Fahrzeuge, in denen die Einrichtung, Werkbänke und andere Ausrüstung fest im Fahrzeug verankert sind und im Fahrzeug oder unmittelbar am Fahrzeug gearbeitet werden muss. Sie sind nicht zur Personen- oder Güterbeförderung ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43788
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung über 2,8 t bis 3,5 t zulässiger Höchstmasse gemäß Fahrpersonalverordnung - FPersVin Form von handschriftlichen Aufzeichnungen durch sogenannte Tageskontrollblätter.Bei Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Höchstmasse ist der Einbau von EG-Kontrollgeräten und die Nutzung ...
Stand: 30.11.2014
Dialog: 22569
Es ist zutreffend, dass das digitale wie auch analoge Kontrollgerät nicht benutzt werden muss, wenn das Fahrzeug zum Zwecke der Reparatur oder zur Fahrzeugwäsche im Rahmen der Reparatur durch Werkstattmitarbeiter auf dem Gelände bewegt wird. Kommen die Fahrer nur zum Waschen der Fahrzeuge auf das Betriebsgeände, müssen die Kontrollgeräte weiterhin in Betrieb bleiben. Die Begründung liegt ...
Stand: 20.08.2012
Dialog: 4610
eine Fahrerkarte zu stecken.Pannenhilfefahrzeuge sind solche Fahrzeuge, bei denen sich aus den Zulassungsunterlagen ergibt, dass sie als „Pannenhilfefahrzeuge“ anerkannt sind. Bei diesen Fahrzeugen muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter Ziffer 22 „Als Pannenhilfsfahrzeug nach § 52 Abs. 4 Nr. 2 StVZO anerkannt“ eingetragen sein.Als Pannenhilfefahrzeuge sind anerkannt:• Abschleppwagen ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 42487
Die von Ihnen angesprochenen Ausnahme ist, wenn Sie die angeführten Bedingungen erfüllen, in der EG VO Nr. 561/2006 Artikel 13 Buchstabe d) zweiter Spiegelstrich genannt:"Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, - (...) - die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 6558
nach dieser Fahrt eine Fahrt auf der öffentlichen Straße durchgeführt hat.Sollte der OUT-Betrieb genutzt werden für Fahrtbewegungen, welche dem Lagerpersonal zuzuordnen sind, so sollte der vorherige Fahrer des Fahrzeugs darauf achten, seine Fahrerkarte zuvor aus dem Fahrtenschreiber zu entnehmen und danach die Einstellung "OUT" vornehmen. Beim erneuten Stecken der Fahrerkarte wird der OUT-Betrieb automatisch ...
Stand: 22.07.2018
Dialog: 42366
In beiden Fällen dürfen Sie das Fahrzeug nicht ohne Fahrerkarte fahren!Begründung:"Beförderung im Straßenverkehr"Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt für jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. (Art. 4 Buchstabe a)Der Fahrer ist darüber hinaus verpflichtet ab dem Zeitpunkt ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076
Grundsätzlich fallen Fahrten zum Gütertransport, bei denen die zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs alleine oder mit Anhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt unter die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung-FPersV. Bei mehr als 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse ist die VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit der Fahrpersonalverordnung anzuwenden, https ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
Das bloße Vorhandensein einer Anhängerkupplung löst keine Verpflichtung zum Einbau eines Fahrtenschreibers aus. Maßgeblich hierfür ist die zulässige Höchstmaße (zHM) des Fahrzeuges oder der Fahrzeugkombination. Danach ist vorbehaltlich eines möglichen Ausnahmetatbestandes bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen von mehr als 3,5t zHM der Einbau eines Fahrtenschreiber verpflichtend.Ausgenommen ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 43907
Für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse gelten die in der Frage genannten Ausnahmen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 und 3a der Fahrpersonalverordnung/FPersV. Sollten die Fahrzeuge auch mit Anhänger betrieben werden und die zulässige Gesamtmasse größer als 3,5 t, aber kleiner als 7,5 t sein, kann die Ausnahme des § 18 Nr. 4b der Fahrpersonalverordnung zum tragen kommen. Die Fahrzeuge ...
Stand: 27.08.2013
Dialog: 19274
In der VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 wird von Fahrzeugen gesprochen, deshalb ist es nicht entscheidend, ob eine PKW-Zulassung oder LKW-Zulassung vorliegt. Es kommt bei dieser Art des Fahrzeuges darauf an, ob es überhaupt noch geeignet ist für den Gütertransport. Gibt es die Möglichkeit, Ladung unterzubringen? Sollte das Fahrzeug nicht zur Güterbeförderung geeignet sein, fallen Sie aufgrund ...
Stand: 24.05.2013
Dialog: 18599
Wenn es sich bei den Fahrzeugen um "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" handelt, unterliegen diese nicht dem Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Das Fahrzeug muss als "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" im Fahrzeugschein eingetragen sein.In dem Fall muss vom Fahrpersonal keine Fahrerkarte verwendet werden - auch in den Fällen nicht, wenn das Fahrzeug der Fahrtenschreiberpflicht ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 20733
Die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen ...
Stand: 11.11.2011
Dialog: 14910
Das Verbringen (Überführen) eines bereits seiner bestimmungsgemäßen Verwendung übergebenen Fahrzeuges von einer Werkstatt in eine andere Werkstatt fällt nicht unter die Ausnahmeregelung des Art. 3 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, sofern es sich bei dieser Verbringung des Fahrzeuges nicht um eine Probefahrt im Rahmen eines Werkstattaufenthaltes handelt (siehe Art. 3 Buchstabe g ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 11570
Werkstattwagen sind vom Anwendungsbereich der EG VO 561/2006 ausgenommen, da diese Fahrzeuge sich grundsätzlich nicht zur Güterbeförderung eignen. Ein Werkstattwagen plus Anhänger (Kompressor bzw. Stromaggregat) ist als Fahrzeugkombination ebenfalls vom Anwendungsbereich ausgenommen! Ein Werkstattwagen plus Anhänger (zur Beförderung von Material) ist als Fahrzeugkombination generell ...
Stand: 28.11.2011
Dialog: 15014
Sofern das Fahrzeug im Verlauf der Arbeitsschicht sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch in nicht öffentlichen Bereichen bewegt wird, ist das Kontrollgerät zu bedienen und somit die Fahrerkarte zu stecken. Dies ergibt sich aus der Definition des Begriffes "Beförderung im Straßenverkehr" gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr.561/2006. ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14684
nicht, ob das Fahrzeug leer oder beladen ist, sondern letztendlich ob sich das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination für eine Beförderung eignet. ...
Stand: 08.10.2012
Dialog: 17131
Grundsätzlich sind Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse (zHM) von nicht mehr als 7,5 t, die zur nicht gewerblichen (privaten) Güterbeförderung verwendet werden, vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ausgenommen. Ob das von Ihnen verwendete Fahrzeug während der Fahrt leer oder beladen ist, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant (vgl. Art. 4 lit. a VO (EG) Nr. 561/2006 ...
Stand: 16.07.2019
Dialog: 27042