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Wenn ein Fahrzeug aus dem öffentlichen Straßenverkehr auf ein abgeschlossenes Betriebsgelände (Pförtner , Schranke, Rolltor ) fährt und es später auch wieder verlässt, darf diese Buchung nicht genutzt werden (siehe Art. 4 a VO (EG ) 561/2006). Darf der Fahrer auf einem Betriebsgelände selbst nicht tätig werden, ist die Fahrerkarte zu entnehmen "out" zu buchen, aber vor Verlassen des Geländes ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24454
Das Verbringen (Überführen) eines bereits seiner bestimmungsgemäßen Verwendung übergebenen Fahrzeuges von einer Werkstatt in eine andere Werkstatt fällt nicht unter die Ausnahmeregelung des Art. 3 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, sofern es sich bei dieser Verbringung des Fahrzeuges nicht um eine Probefahrt im Rahmen eines Werkstattaufenthaltes handelt (siehe Art. 3 Buchstabe g ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 11570
Nicht kontrollpflichtige Fahrten sind alle Fahrten, die- nicht vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (Artikel 3) bzw. der Fahrpersonalverordnung - FPersV (§ 1 Abs. 2) erfasst werden sowie- Fahrten, die unter eine der in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, bzw. der FPersV genannten Ausnahmen fallen (VO Artikel 13 (EG) Nr. 561/2006, § 18 FpersV).Die genannten Vorschriften werden z.B ...
Stand: 09.12.2021
Dialog: 15323
Ja es ist erlaubt, den Fahrtenschreiber während Fahrten auf dem Betriebsgelände auf "OUT" zu stellen.Die Einstellung kann in Anspruch genommen werden, um zu kennzeichnen, dass es sich um eine Fahrt handelt, welche von der Aufzeichnungspflicht befreit ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Person (üblicherweise das Lagerpersonal), welche die Fahrt auf dem Betriebsgelände durchführt, weder vor noch ...
Stand: 22.07.2018
Dialog: 42366
Für Fahrten, die von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder der Fahrpersonalverordnung/FPersV ausgenommen sind, gibt es die Möglichkeit über das Menü des Kontrollgerätes auf die Funktion "out of scope" zu wechseln. Diese Funktion registriert die Fahrt als Fahrt außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnungen. Eine Fahrerkarte wird nicht gesteckt. ...
Stand: 15.06.2016
Dialog: 4740
zusätzlich als Nachweis für die Arbeitszeit, die die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden übersteigt, gilt nach §16 Abs.2 des Arbeitszeitgesetztes eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Darüber hinaus existiert für Werkstätten eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren. Bei diesen Daten handelt es sich jedoch nicht um Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten. Sie beziehen sich ausschließlich ...
Stand: 02.02.2017
Dialog: 28440
Zu 1.) Für die beschriebenen Fahrten findet die EG VO 561/2006 keine Anwendung; somit ist der Betrieb des Kontrollgerätes nicht vorgeschrieben und das Stecken einer Fahrerkarte durch das Lagerpersonal nicht notwendig. Da aber die Fahrten im Massenspeicher des digitalen Kontrollgerätes aufgezeichnet werden und bei Nichtbenutzung einer Fahrerkarte als „Fahrten ohne Karte“ registriert ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 4120
können in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens ohne Nachweise gefahren werden. Das Lenken des Fahrzeuges darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein. Die von Ihnen genannte Ausnahme in Artikel 3 (EG) Nr.561/2006 kann nicht angewandt werden, da es sich nicht um Privatfahrten handelt, sondern die Fahrten gewerblich sind. Es ist für jede einzelne Fahrt zu prüfen, ob die vorgenannten Voraussetzungen ...
Stand: 27.08.2013
Dialog: 19274
Spezielle Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden, sind von den Bestimmungen der VO (EG) Nr. 561/2006 bzw. von der VO (EU) Nr. 165/2014 ausgenommen.Bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung ist der digitale Fahrtenschreiber über die Menüsteuerung auf "OUT-Betrieb" einzustellen. Der Fahrer ist in den Fällen nicht verpflichtet eine Fahrerkart ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 42487
Grundsätzlich fallen Fahrten zum Gütertransport, bei denen die zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs alleine oder mit Anhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt unter die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung-FPersV. Bei mehr als 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse ist die VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit der Fahrpersonalverordnung anzuwenden, https ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
Im EG- und Fahrpersonalrecht hat es noch nie eine Ausnahmeregelung für sportliche Zwecke gegeben.Lediglich Art. 3 Buchst. h der VO (EG) 561/2006 stellt Fahrten zur nichtgewerblichen Güterbeförderung biseinschließlich 7,5 t frei. Fahrten im Rahmen von Reiterhöfen, Gestüten etc.unterliegen den EG/EU rechtlichenBestimmungen.§ 57 b der StVZO ist nur anzuwenden auf Fahrzeuge ...
Stand: 15.04.2014
Dialog: 20909
Unternehmenskarte am digitalen Fahrtenschreiber anzumelden (Log-In). Da es sich bei den von Ihnen durchzuführenden Transporten um Fahrten mit nicht gewerblichen Charakter (Privatfahren) handelt, ist die Anmeldung am digitalen Fahrtenschreiber nicht erforderlich.Zur Begründung:Auf Grund des Art. 3 der Verordnung (EU) 165/2014 ist zunächst davon auszugehen, dass das Recht vollumfänglich auf die von Ihnen ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 42638
dies auch, wenn ein Anhänger gezogen wird, auch wenn die Entfernung zum Einsatzort unter 50 km liegt, weil therotisch eine längere Fahrt möglich wäre? Ja, dies ist unter Punkt 6.2.2 der "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" zu entnehmen.Frage 3: Könnte dann das eingebaute Gerät bei allen Fahrten, ausser die mit Anhänger mit einer Entfernung über 50km, ausgestellt bleiben?Wenn von Ausnahmen Gebrauch gemacht ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 18212
Wenn eine Fahrt im Rahmen einer generellen, personenbezogenen Nachweisverpflichtung durchgeführt wird, darf eine Person, die nicht im Besitz einer Fahrerkarte ist, dieses Fahrzeug nicht lenken. Die erweiterten Regelungen über die Mehrfahrerbesatzung gem. der Verordnung EG 561/2006 sowie des § 21a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) dürfen in diesem Fall nicht in Anspruch genommen werden.Unabhängig ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 15590
eine nichtgewerbliche Güterbeförderung (private Fahrt), allerdings kommt die o. g. Ausnahme nur auf Fahrzeuge von nicht mehr als 7,5 t in Betracht. Ob das Fahrzeug/Zugmaschine keine Ladefläche hat oder leer bzw. nicht beladen ist, spielt bei der Betrachtung keine Rolle. Für den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 ist entscheidend, dass das Fahrzeug zum Zweck der Güterbeförderung bestimmt ist. Artikel 4 der VO ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
Für die von Ihnen eingesetzte Fahrzeugkombination ist keine Ausnahme von den Bestimmungen der EG VO 561/2006 vorgesehen."Beförderung im Straßenverkehr" ist jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs.Art. 4 Buchstabe a der EG VO 561/2006Die Gesetzgebung unterscheidet demnach ...
Stand: 08.10.2012
Dialog: 17131
In beiden Fällen dürfen Sie das Fahrzeug nicht ohne Fahrerkarte fahren!Begründung:"Beförderung im Straßenverkehr"Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt für jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. (Art. 4 Buchstabe a)Der Fahrer ist darüber hinaus verpflichtet ab dem Zeitpunkt ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076
in der Ausnahme des Art. 3 lit. g der Verordnung EG 561/2006 , wonach die Anforderungen der Verordnung nicht greifen bei Fahrzeugen, mit denen für Zwecke der technischen Entwicklung oder bei Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße gemacht werden, und neuen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind, und/oder die Fahrten der Güterbeförderung nicht zuzurechnen sind. ...
Stand: 20.08.2012
Dialog: 4610
. Von der Ausnahme nach § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind nur Fahrten erfasst, die ausschließlich der Wartung und Instandhaltung dienen (direkt an bestehenden Anlagen).Zu betrachten ist auch noch das zGG vom Gespann. Ab einem zGG von größer 3,5 t besteht eine Einbaupflicht für ein Kontrollgerät. Damit verbunden ist dann der Einsatz von Fahrerkarten für das Fahrpersonal sowie weitere Pflichten ...
Stand: 30.10.2023
Dialog: 43842
benötigt. Diese Fahrzeuge dürfen nur in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens und unter der Bedingung benutzt werden, dass das Lenken des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt;"Für Fahrten, die nicht die Bedingung einer Ausnahme erfüllen, muss bei Fahrzeugkombinationen über 3,5 Tonnen ein Kontrollgerät genutzt werden.Tageskontrollblätter können nicht geführt ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 6558