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Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist von einem Arbeitgeber generell bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern einzuhalten. Die in der Frage genannte Sonntagsarbeit beim Ausfahren von Erzeugnissen der Tagespresse ist gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 8 ArbZG unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig.Die Fahrpersonalvorschriften sind zugleich einzuhalten, wenn es sich um Güterbeförderung handelt ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
Ja, Arbeitszeiten, die im Rahmen von Minijobs geleistet werden, sind ebenfalls Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und daher in der gemäß § 21 a Abs. 8 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geforderten Aufstellung von den Beschäftigten anzugeben. ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 6024
der VO (EG) Nr. 561/2006 zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten und Vorschriften des ArbZG bzw. des KrFArbZG auch mehrere "Kurzschichten" bzw. "Einsatzzeiten" möglich.In einem 24-Stunden Zeitraum darf ein Kraftfahrer eine maximal höchstzulässige tägliche Lenkzeit von 10 Stunden erreichen und gleichzeitig eine maximale werktägliche Arbeitszeit von 10 Stunden absolvieren ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
Nein; nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen. Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt ...
Stand: 10.07.2011
Dialog: 14035
Gemäß § 1 Absatz 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) müssen Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 einhalten. Dies gilt gemäß Absatz 2 ...
Stand: 23.06.2014
Dialog: 6464
Auch für selbstfahrende Unternehmer gelten die Lenk- und Ruhezeiten. Es gibt keine Ausnahmen für selbstfahrende Unternehmer von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Für Privatfahrten gilt folgendes:Gemäß Artikel 3 Buchstabe h der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkominationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung ...
Stand: 01.08.2024
Dialog: 18107
Ja, die Pause von mehr als 24 Stunden kann auch als längere Tagesruhezeit angesehen werden und die verkürzte Wochenruhezeit kann somit spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen beginnen. Artikel 8 der VO (EG) Nr. 561/2006 ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12945
Die Fahrpersonalverordnung trifft auf Fahrer von Fahrzeugen zu, die der Güterbeförderung dienen, und deren zulässiges Gesamtgewicht -zGG- einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt.Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug leer oder beladen gelenkt wird. Das zulässige GG eines mitgeführten Anhängers wird dabei miteinbezogen. Die Vorschriften gelten ...
Stand: 15.02.2018
Dialog: 1950
von mehr als 3,5 t sind daher aus dem Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen. Wenn eine Ausnahme zutrifft, brauchen die Fahrer dieser Fahrzeuge keine Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und keinen Fahrtenschreiber zu verwenden. Ein vorhandener digitaler Fahrtenschreiber kann auf Modus "OUT" gestellt werden. Wird eine Fahrerkarte in den digitalen Fahrtenschreiber gesteckt ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27833
davon, ob der Arbeitgeber Weisungen erteilt hat, wann und wie dieser Weg zurückzulegen ist, oder ob dies ins Ermessen des Fahrers gestellt wurde – entweder als „Bereitschaftszeiten“ oder als „andere Arbeiten“ erfasst werden. ... In folgenden drei Fällen können die An- und Abfahrtzeiten als „Ruhepausen“ oder „Fahrtunterbrechungen“ angesehen werden: Erstens: Wenn ein Fahrer ein Fahrzeug begleitet ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
Fahrpersonals (AETR) ausführen. Erfasst werden damit Fahrer von Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen. Für Beschäftigte, die hauptberuflich in Fahrzeugen eingesetzt werden, die unter den Ausnahmekatalog der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen oder für die ausschließlich das Fahrpersonalgesetz ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42391
Da es im Hinblick auf Aufzeichnungen und Bescheinigungen zu Unklarheiten kommen kann, führen wir Ihnen vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften und in Folge Ihrer Anfrage eine praktische Umsetzung auf:Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich ...
Stand: 21.06.2017
Dialog: 29561
. Die Tageslenkzeit ist definiert als die Summe der Lenkzeiten zwischen zwei täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Werden durch den Fahrer immer wieder kürzere Zeiträume, z. B. 6 Stunden eingelegt, sind die Lenkzeiten ggf. über mehrere Kalendertage zusammenzuzählen bis zum Beginn einer ausreichend langen Tagesruhezeit. Zusammenfassend kann festgestellt ...
Stand: 08.08.2011
Dialog: 14278
nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ausmacht" (§ 1 Abs. 2 Ziff. 3 und 3a FPersV). Entsprechendes gilt bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 to aber weniger als 7,5 to zGG gemäß § 18 Abs. 1 Ziffer 4b) FPersV.Auf die Informationen des Bundesamtes für Güterverkehr weisen wir hin. ...
Stand: 15.04.2012
Dialog: 7369
und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometer eingesetzt sind, müssen unabhängig vom ArbZG die weiteren Regelungen der Fahrpersonalverordnung (FPersV), z. B. Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen, wöchentlich einzuhaltende Ruhezeiten, zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
, Rechtssache C- 477/21) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Arbeitnehmern eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf zusammenhängenden Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums sowie eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden zu gewähren. Der Gerichtshof stellte fest, dass die tägliche Ruhezeit und die wöchentliche Ruhezeit gemäß der Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung zwei autonome Rechte ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44055
muss, sondern nach den nationalen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.Länger als 6 Stunden hintereinander darf ein Fahrer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis 9 Stunden ist die Arbeit für mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden für mindestens 45 Minuten zu unterbrechen (§ 4 ArbZG).Tägliche RuhezeitInnerhalb von 24 ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
Wochenruhezeit bereits nach 10 ½ Tagen beginnen, damit dieser Block auch innerhalb des Zweiwochenzeitraumes platziert ist. Würde der Block erst nach dem 12. Tag beginnen, wäre dieser nicht mehr innerhalb des Zweiwochenzeitraumes. Zu beachten ist auch, dass der Begriff des Zweiwochenzeitraumes sich auf die Woche bezieht, die nach Art.4 Buchst.i der VO (EG) 561/2006 definiert ist (Mo 00.00 Uhr bis So 24.00 Uhr). ...
Stand: 25.02.2015
Dialog: 23167
. über den Betriebsrat, vor Ort beraten lassen.Hinweis:Kraftfahrer dürfen eine tägliche Gesamtarbeitszeit (Lenkzeit plus "sonstige" Arbeitszeit) von 10 Stunden nicht überschreiten. Kraftfahrer, die 8 Stunden Lenkzeit haben und noch 2 Stunden andere Arbeiten ausgeführt haben, dürfen die Lenkzeit nicht mehr auf 9 oder 10 Stunden ausdehnen. ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
(Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr) dürfen 48 Stunden nicht überschritten werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit des Fahrpersonals kann allerdings bis auf 60 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. Diese Regelung gilt nur für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zHM von mehr als 3,5 t.Im ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199